Sitzung: 18.02.2013 Schul- und Kulturausschuss
Die nachfolgenden Informationen verliest Frau Keyser wie folgt:
1. Richtfest
Am 06. Februar wurde Richtfest an der gemeinsamen Mensa und
des Ganztagsschulbereichs an der Staatlichen Realschule
Das Richtfest für die Zweifachhalle an der Staatlichen Realschule Coburg II werde für den 12. März geplant.
Für den 18. April werde das vierte Schulbandfestival geplant – bisher haben sich fünf Bands angemeldet. Das Festival werde wieder im Jugendzentrum Domino stattfinden.
2. Inklusion in der schulischen Praxis – Neuer
Leitfaden
Was genau kennzeichnet eine inklusive Schule? Was
macht sie aus, welche Bedingungen muss sie erfüllen? Antworten auf diese und
viele weitere Fragen gibt ein neuer Leitfaden zur Inklusion, der von den
Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats „Inklusion“ Kultusminister Ludwig
Spaenle übergeben worden sei.
Bayerns
Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle habe den Leitfaden „Profilbildung inklusive
Schule“ in München der schulischen Öffentlichkeit vorgestellt. Verfasst wurde er von vier Hochschullehrern
aus München und Würzburg, die in einem wissenschaftlichen Beirat Bayerns
Schulen auf dem Weg zur inklusiven Bildung begleiten. Minister Spaenle habe
bei der Präsentation der 66seitigen Broschüre herausgestellt: „Kinder und Jugendliche mit und ohne
Behinderung sollen in unseren Schulen selbstverständlich zusammen lernen, leben
und arbeiten.“ Die rechtliche Grundlage dazu habe der Landtag mit einem
Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2011 verabschiedet. Für
den Prozess, die bayerische Schullandschaft inklusiv zu gestalten, solle der
Leitfaden wichtige Anregungen und Hilfestellungen liefern. Der Leitfaden ist
auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus zum download zu finden.
3. Inklusionskredit
Derzeit wurden
die Kommunen auch vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
zum Start des Inklusionskredits Kommunal
Bayern zur Förderung des barrierefreien Ausbaus öffentlicher Gebäude
informiert.
4. Ministerium stärkt die Eigenverantwortung der Schulen
durch eine Gesetzesänderung
Ziel der Gesetzesänderung durch die Staatsregierung ist es, den Schulen
in den unterschiedlichen Bereichen schrittweise mehr Eigenverantwortung zu
übertragen, ohne sich dabei jedoch der staatlichen Verantwortung zu entziehen.
Dies geschieht
durch:
·
Änderung in den Führungsstrukturen
·
Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft
Beim Schulforum werde
der Schulaufwandsträger bisher nur bei ihn berührenden Angelegenheiten
informiert – mit dem Recht zur Teilnahme an der Beratung –, obwohl er mittelbar
oder unmittelbar von vielen der im Schulforum zu behandelnden Angelegenheiten
betroffen sei; ordentliches Mitglied des Schulforums war er nicht. Das werde
geändert.
Instrumente der
Qualitätssicherung
Wirksame
Qualitätssicherungsinstrumente werden eingeführt sowie eine
schulartübergreifende Zusammenarbeit der Schulaufsicht.