Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 8

Beschluss:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufnahme des Schienenprojektes Lückenschluss Coburg-Südwestthüringen in den Bundesverkehrswegeplan durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Der derzeit gültige Bundesverkehrswegeplan, zu dem der Bundesschienenwegeausbauplan gehört, ist vom Bund im Jahr 2003 beschlossen worden und läuft bis 2015. Die dort aufgeführten Projekte sind 2010 einer Überprüfung unterzogen worden.

 

Derzeit wird die Fortschreibung ab 2015 vorbereitet. Die Bundesländer können bis März 2013 dem Bund Projekte zur Prüfung vorlegen.

 

Neben der Möglichkeit, dass neue Maßnahmen und Vorhaben aufgenommen werden, wird im Rahmen der Fortschreibung auch über die Fortführung der bereits beschlossenen Maßnahmen beraten.

 

Stadt und Landkreis Coburg haben gemeinsam mit der IHK zu Coburg und der Kreishandwerkerschaft Coburg 2011 in einem gemeinsamen Positionspapier festgelegt, den Lückenschluss zwischen Coburg und Südwestthüringen zu fordern.

 

In einer Machbarkeitsstudie im Auftrag von Stadt und Landkreis Coburg sind 2009 verschiedene Varianten geprüft worden. 2012 haben die IHKs zu Coburg und Südthüringen eine weitere Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Variante entlang der ehemaligen Trasse der Werrabahn vorgestellt.

 

Aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung der Wohnbebauung im Lautertal und in Dörfles-Esbach auf und an der ehemaligen Trasse der Werrabahn wird diese Variante von den Gemeinden Lautertal und Dörfles-Esbach als nicht mehr durchführbar bewertet.


aus der Beratung:

 

Das Gremium kommt überein, dass der letzte Satz im Beschlusstext:

 

„Eine Trassenführung durch das Lautertal ist dabei als Ausschlussvariante darzustellen.“

 

gestrichen wird. Denn jede Einschränkung führe möglicherweise dazu, dass das Projekt von den Entscheidern in München und Berlin erst gar nicht in Erwägung gezogen wird. Wichtig ist auch zu dokumentieren, dass die Region mit einer Stimme spricht. Die Stadt Coburg hat keine Einschränkung beschlossen. Ziel muss sein, den Lückenschluss in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen zu lassen. Der Lückenschluss ist eine für die Zukunft wichtige Infrastrukturmaßnahme.

 

 

Kreisrat Udo Döhler verliest die Stellungnahmen aus Sicht der Gemeinde Dörfles-Esbach und Lautertal.

 

Position der Gemeinde Dörfles-Esbach:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 und am 06.12.2012 den Lücken­schluss nach Südthüringen grundsätzlich nicht abgelehnt, aber eine entschiedene Ablehnung gegen die Trasse auf der alten Werrabahnlinie zum Ausdruck gebracht.

 

 

Gründe hierfür sind unter anderem:

  • Zusätzlicher Zugverkehr auf der Bestandsstrecke Coburg – Sonneberg:

Durch den zusätzlichen Zugverkehr in Verbindung mit der Erneuerung der Schrankenanlagen an drei Bahnübergängen im Jahr 2014/2015, werden sich die Schrankenschließzeiten nach Auskunft der Bahn verlängern.

 

  • Dörfles-Esbach ist flächenmäßig die zweit kleinste Gemeinde im Landkreis und war durch alle neuen Infrastrukturprojekte der letzten Jahre betroffen:

      • ICE-Trasse
      • Autobahn (A173)
      • 380-kV-Leitung

 

  • Die Entwicklung der Gemeinde wird zusätzlich eingeschränkt – Flächenverbrauch auch noch im Norden der Gemeinde.

 

Position der Gemeinde Lautertal:

 

Auch die Gemeinde Lautertal ist gegen eine Trasse durch das Lautertal, denn:

 

  • die Trasse ist eindeutig entwidmet – laut Eisenbahnbundesamt und Bundes­verkehrsministerium –

 

  • dadurch seien ganz andere Voraussetzungen gegeben, als im Gutachten angenommen (neues Planfeststellungsverfahren).

  • Die Trasse befindet sich in der Planungshoheit der Gemeinde, große Teile sogar im Eigentum der Gemeinde Lautertal.

  • Auch die Nachbesserung des Gutachtens weise viele Lücken auf:

    • der Tunnel Tiefenlauter verlaufe in geringer Tiefe unter privaten Wohngrundstücken - auf ganzer ICE-Trasse nicht!
    • Trasse in Oberlauter, Tiefenlauter und Neukirchen grenze direkt an bestehender Wohnbebauung.
    • In Tiefenlauter verläuft die Trasse durch die innere Schutzzone eines Wasserschutzgebietes.
    • Das Grundstück des Jugendhauses Neukirchen ist betroffen (Sanierung ist von Landessynode beschlossen), da die Freizeitanlage auf der Trasse liegt.
    • Weite Teile der Trasse liegen in bestehenden Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (Grünes Band).
    • Die Zusteigezahlen in Tiefenlauter und Oberlauter (70 täglich) werden bestritten, nachdem die Bahnbuslinie aufgrund der geringen Fahrgäste schon in der Diskussion steht

 

Die Positionen der Gemeinden Dörfles-Esbach und Lautertal können im Beschlusstext keinen Niederschlag finden. Als Protokollnotiz sollen sie jedoch gewürdigt werden.