Er stellt weiter fest, dass zu Beginn der Sitzung außer dem Vorsitzenden  Ausschussmitglieder anwesend und  Vertreter anwesend sind; der Ausschuss ist somit beschlussfähig.

 


Er stellt weiter fest, dass der Kreistag offensichtlich beschlussfähig ist. Näheres werde die Anwesenheitsliste ergeben.