Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 56

Beschluss:

 

Aufgrund der Empfehlung des gemeinsamen ÖPNV-Beirats von Stadt und Landkreis Coburg beauftragt der Kreistag Coburg die Verwaltung, die weiteren Beitrittsverhandlungen zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg durchzuführen. Ziel ist die Verbundintegration zum 01.01.2014. Vor einer endgültigen Entscheidung ist eine möglichst hohe Kostentransparenz herzustellen, Obergrenzen sind festzulegen und die Abschmelzungszeiträume für die Durchtarifierungs- und Harmonisierungskosten sind zu bestimmen.


Sachverhalt:

 

Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) hat im Auftrag der Landkreise Kulmbach, Kronach, Lichtenfels, Coburg und der Stadt Coburg die Beitrittsbedingungen zum VGN geprüft.

 

Vorteile, die sich aus dem Verbundbeitritt ergeben, sind neben dem einheitlichen Tarifsystem vor allem die gemeinsame Werbung und Öffentlichkeitsarbeit des Verbunds. Daneben können Stadt und Landkreis von der größeren Innovationskraft des Verbunds profitieren zum Beispiel im Hinblick auf elektronische Fahrscheine und Handyticket. Ein Ziel ist es, die gesamte Metropolregion Nürnberg in das Verbundgebiet einzubinden.

Eine Übersicht über den derzeitigen Stand der Kosten für Stadt und Landkreis Coburg bei einem gleichzeitigen Beitritt zum Verbund mit den Landkreisen Kronach, Kulmbach und Lichtenfels zeigt die Tabelle.

 

 

Tabelle: Verlustausgleichsberechnungen VGN


Die Kosten ergeben sich aus Harmonisierungsverlusten, die sich aus der Umstellung der örtlich gültigen Tarife auf den VGN-Tarif ergeben. Der zweite Block sind die Durchtarifierungsverluste, die sich daraus ergeben, dass der einheitliche Fahrschein in aller Regel günstiger ist als die heute Summe aus zwei oder mehr benötigten Fahrscheinen. Diese Kosten sollen ab 2019 durch den Anstieg der Tarife abgeschmolzen werden.

 

Dazu kommen Kosten für die Mitgliedschaft im VGN und Marketing, die sich je Einwohner ergeben. Einmalkosten fallen durch die Umstellung der Tarifmatrix an und an Entwertern und Bushaltestellen.

 

Die Festlegung des ÖPNV-Angebots bleibt weiterhin in der Aufgabenverantwortung von Stadt und Landkreis Coburg. Die Berechnung gilt zum Tarifstand 2010. Auf Basis des tatsächlichen Eintrittsdatums müssen die Beträge erneut berechnet werden.

 

Auf Basis des vorliegenden Zahlenmaterials profitieren vom Verbundbeitritt vor allem Fahrgäste mit längeren Fahrtweiten und Umsteigebedarf. Das Tarifniveau im Bereich bis ca. 50 km bleibt relativ stabil.

 

Derzeit weisen Stadt und Landkreis Coburg einen hohen Binnenverkehrsanteil von ca. 90 % auf.