Beschluss:
Der Fachbereich für
Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2013, vorbehaltlich
der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Diakonischen
Werk Coburg e.V. abzuschließen. Das Ergebnis der Konzeptionsentwicklung der
Erziehungsberatung ist in der 24. Sitzung des Ausschusses für Jugend und
Familie vorzulegen.
Sachverhalt:
Mit dem Diakonischen
Werk besteht seit 2003 eine Leistungs- Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Erziehungsberatung. In dieser werden
u.a. die erbrachten Leistungen und die dafür erforderlichen Qualitätsmerkmale
beschrieben, jeweils mit den Fallzahlen des Vorjahres unterlegt.
Der Landkreis
gewährt dafür einen Zuschuss zur Erziehungsberatung für 3 Vollzeitstellen in
Ergänzung zur Förderung durch den Freistaat Bayern, einer anteiligen
Finanzierung durch die Stadt Coburg und dem Eigenanteil des Trägers.
Diese Vereinbarung
ist demnach geeignet, den grundsätzlich vereinbarten Leistungsbereich
abzubilden.
Sie berücksichtigt
aber keinen Veränderungs- und Anpassungsbedarf.
Gesetzliche
Änderungen, wie die zwangsweise Beratung hochstrittiger Elternteile in
familiengerichtlichen Verfahren oder das Bundeskinderschutzgesetz, wirken
unmittelbar in den Aufgabenbereich auch der Erziehungsberatung ein.
Prekäre
Lebensverhältnisse junger Familien und die Bereitschaft und Möglichkeit,
Unterstützung zu erhalten, setzen u.a. Niederschwelligkeit voraus. Ist
Erziehungsberatung mit einer zentralen Komm-Struktur die fachlich angemessene
Antwort darauf oder bedarf es vermehrt wohnortnaher Angebote oder Gesprächen in
der Familie ?
Die heute
aufwachsende Generation wird als „digital natives“ bezeichnet. Darunter werden
junge Menschen verstanden, die sich selbstverständlich in einer virtuellen Welt
bewegen, da sie mit (und z.T. auch in) ihr aufgewachsen sind. Erreicht man
diese Zielgruppe eher über Online-Angebote ?
Sich mit diesen
Themen auseinander zu setzen ist Aufgabe von Jugendhilfeplanung, sich den damit
verbundenen Anforderungen zu stellen ist Hauptmerkmal einer Konzeption.
Der Träger hat sich
inzwischen verpflichtet, diese in Abstimmung mit dem Landkreis Coburg und
gestützt auf Daten zum Bedarf und zur Inanspruchnahme, bayernweiten
Vergleichsdaten und Kostenkalkulationen bis zum 31.03.2013 vorzulegen.
Vorgesehen ist,
diese Konzeption und den damit verbundenen Handlungsbedarf in der 24. Sitzung
des Ausschusses für Jugend und Familie zu behandeln. Die bisherige
Leistungsvereinbarung mit dem Träger ist deshalb befristet für das kommende
Jahr fortzuschreiben.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
einstimmig