Beschluss: einstimmig

Beschluss:

Der Fachbereich für Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2013, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen. Das Ergebnis der Konzeptionsentwicklung der Erziehungsberatung ist in der 24. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie vorzulegen.

 


Sachverhalt:

Mit dem Diakonischen Werk besteht seit 2003 eine Leistungs- Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Erziehungsberatung. In dieser werden u.a. die erbrachten Leistungen und die dafür erforderlichen Qualitätsmerkmale beschrieben, jeweils mit den Fallzahlen des Vorjahres unterlegt.

Der Landkreis gewährt dafür einen Zuschuss zur Erziehungsberatung für 3 Vollzeitstellen in Ergänzung zur Förderung durch den Freistaat Bayern, einer anteiligen Finanzierung durch die Stadt Coburg und dem Eigenanteil des Trägers.

Diese Vereinbarung ist demnach geeignet, den grundsätzlich vereinbarten Leistungsbereich abzubilden.

 

Sie berücksichtigt aber keinen Veränderungs- und Anpassungsbedarf.

Gesetzliche Änderungen, wie die zwangsweise Beratung hochstrittiger Elternteile in familiengerichtlichen Verfahren oder das Bundeskinderschutzgesetz, wirken unmittelbar in den Aufgabenbereich auch der Erziehungsberatung ein.

Prekäre Lebensverhältnisse junger Familien und die Bereitschaft und Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, setzen u.a. Niederschwelligkeit voraus. Ist Erziehungsberatung mit einer zentralen Komm-Struktur die fachlich angemessene Antwort darauf oder bedarf es vermehrt wohnortnaher Angebote oder Gesprächen in der Familie ?

Die heute aufwachsende Generation wird als „digital natives“ bezeichnet. Darunter werden junge Menschen verstanden, die sich selbstverständlich in einer virtuellen Welt bewegen, da sie mit (und z.T. auch in) ihr aufgewachsen sind. Erreicht man diese Zielgruppe eher über Online-Angebote ?

 

Sich mit diesen Themen auseinander zu setzen ist Aufgabe von Jugendhilfeplanung, sich den damit verbundenen Anforderungen zu stellen ist Hauptmerkmal einer Konzeption.

Der Träger hat sich inzwischen verpflichtet, diese in Abstimmung mit dem Landkreis Coburg und gestützt auf Daten zum Bedarf und zur Inanspruchnahme, bayernweiten Vergleichsdaten und Kostenkalkulationen bis zum 31.03.2013 vorzulegen.

 

Vorgesehen ist, diese Konzeption und den damit verbundenen Handlungsbedarf in der 24. Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie zu behandeln. Die bisherige Leistungsvereinbarung mit dem Träger ist deshalb befristet für das kommende Jahr fortzuschreiben.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 


einstimmig