Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf der Jugendhilfe für 2013 vor.

Er weist einige Änderungen durch Wegfall oder Hinzunahme von Aufgaben aus, die keine zusätzlichen Belastungen des Landkreises bedeuten.

 

Dass dennoch in der Jugendhilfe im Vergleich zum Vorjahr ein Nettomehrbedarf in Höhe von 203.000 € besteht, ist ausschließlich auf Entgeltsteigerungen und der Umsetzung des Pflegekinderkonzeptes (Beschlusses des Ausschusses für Jugend und Familie vom 16.07.2012) zurückzuführen.

 

Die Entwicklungen im Vergleich zu 2012 sind im Folgenden dargestellt.

 

Verwaltungshaushalt

 

1.         Prävention

 

1.1         Förderung der Erziehung in der Familie

 

Im Rahmen des zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes sind Bundesmittel für Frühe Hilfen auf kommunaler Ebene vorgesehen. Der Freistaat Bayern hat die dafür erforderliche Vereinbarung mit dem Bund im November 2012 unterzeichnet, Einzelheiten dazu werden in Kürze bekannt gegeben. Vorgesehen ist die Mittelverteilung auf Antrag auf der Grundlage der Lebendgeburten im Landkreis. Eingesetzt werden dürfen diese Mittel zum niederschwelligen Einsatz von z.B. Kinderkrankenschwestern und Familienhebammen oder Ehrenamtlicher in jungen Familien.

Der finanzielle Nettobedarf für familienfördernde Maßnahmen ändert sich dadurch nicht. Ausgaben dafür sind nur in der Höhe vorgesehen, in der auch Einnahmen erzielt werden.

 

Die bisherigen Einnahmen und Ausgaben für die FamilienCard sind ab 2013 nicht mehr Bestandteil des Jugendhilfehaushalts. Diese Aufgabe wird seit dem 01.10.2012 vom Familienbüro wahrgenommen.

 

1.2         Kinderbetreuung

 

In der Übernahme von Kinderbetreuungskosten sind ab 2013 trotz gestiegener Gebühren keine Kostensteigerungen zu verzeichnen. Ausschlaggebend hier ist die mit der Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) eingeführte Bezuschussung von Elternbeiträgen für den Besuch des 3. Kindergartenjahres[1].

 

Neu aufgenommen im Jugendhilfehaushalt wurde die Kinderkrippe des Klinikums Coburg, ohne dass das den Landkreishaushalt tatsächlich mit Mehrausgaben belastet. Bereits bislang wurden die eingenommenen staatlichen Zuschüsse an das Klinikum Coburg weiter geleitet. Die gesetzlich vorgeschriebene Komplementärfinanzierung wurde über die Kämmerei im Rahmen der Umlage des Krankenhausverbandes abgewickelt. Ab 2013 werden die Aufwendungen für die Kinderkrippe umfassend in dem neuen Unterabschnitt 4641 abgebildet und verbucht.

 

Das Aktionsprogramm Kindertagespflege wurde zum 31.08.2012 beendet. Die im Unterabschnitt 4073 gebuchten Einnahmen und Ausgaben entfallen damit.

 

1.3         Jugendarbeit und Jugendschutz

 

In Jugendarbeit und Jugendschutz sind für 2013 nur geringe Änderungen vorgesehen.

 

In den Haushaltsansätzen der Kommunalen Jugendarbeit stehen Einnahmen in Höhe von 63.100 € Ausgaben in Höhe von 76.600 € gegenüber. Der daraus folgende Nettoaufwand in Höhe von 13.500 € liegt mit 250 € unter dem aus dem vergangenen Jahr.

 

Bislang wurden haushalterisch das Budget für den Kreisjugendring in Höhe von 175.000 € zwar in einem Vertrag geführt, aber unterschiedlich gebucht. Die Delegationsaufgaben für die Jugendarbeit waren mit 125.000 € der Jugendhilfe zugeordnet. Weitere 50.000 € für die Betriebsträgerschaft des Kreisjugendheims wurden von der Kämmerei bewirtschaftet. Diese Trennung wird in 2013 aufgehoben.

 

Im Jugendschutz ist für 2013 ein um 1.700 € höherer Ansatz vorgesehen. Zum einen wird damit die freiwillige Zuschusskürzung der vergangenen 2 Jahre an EJOTT zurück genommen, mit denen Seminare des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bezuschusst werden. Zum anderen ist die Anschaffung neuer Öffentlichkeitsmaterialien zum Jugendschutz und Jugendarbeitsschutz erforderlich.

 

2.         Hilfe und Unterstützung

 

Der eingangs benannte Nettomehraufwand entsteht im Gesamtkomplex der erzieherischen Hilfen. Ursachen dafür sind ausschließlich

-              die Umsetzung des am 16.07.2012 beschlossenen Pflegekinderkonzepts in Höhe von 104.000 €

-              die Entgeltsteigerungen in der stationären und teilstationären Unterbringung in einem durchschnittlichen Umfang von 2,8 % in Höhe von 101.000 €, sowie die

-              Rücknahme der freiwilligen Kürzungen und Anpassung der Honorare im Bereich der flexiblen erzieherischen Hilfen in einem Gesamtvolumen von 25.500 €.

 

Diese Mehraufwendungen belaufen sich summarisch auf etwas mehr als 230.000 €. Dass tatsächlich im Jugendhilfehaushalt „nur“ ein Mehrbedarf in Höhe von 203.000 € benötigt wird, begründet sich in Mehreinnahmen in verschiedenen Bereichen.

 

Im Folgenden sind die Entwicklungen in den einzelnen Hilfearten dargestellt.

 

2.1         gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind

 

Die bereits im vergangenen Jahr eingetretene Fallzahlenentwicklung bei der Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtungen ist derzeitig leicht rückläufig. Grund dafür ist, dass bei geistig behinderten Müttern deren Kosten nach entsprechenden Gerichtsurteilen der Bezirk zu übernehmen hat. In einem Fall ist dies bereits geschehen, in einem weiteren Fall steht dies noch aus. Für die Aufwendungen der betroffenen Kinder bleibt die Jugendhilfe auch weiterhin zuständig.

 

2.2         ambulante erzieherische Hilfen und Hilfe für junge Volljährige

 

In den ambulanten Hilfen steigen die Fallzahlen nach wie vor. Dies wird derzeitig dadurch kompensiert, dass der Umfang der Hilfen in (noch) vertretbarem Rahmen reduziert wurde.

 

Die Anpassung der Entgelte basiert auf 2 Entwicklungen:

Im Zuge der Haushaltsplanungen 2011 und 2012 haben die freiberuflich tätigen Erziehungshelfer einer 2jährigen Reduzierung ihrer Stundenhonorare um 2 € zugestimmt. Diese Reduzierung ist nunmehr –wie zugesichert- zurück zu nehmen.

Mit Blick auf die seit Jahren gleichgebliebenen Honorarsätze der freien Träger wird vorgeschlagen, die aktuellen Entgelterhöhungen im stationären Bereich von durchschnittlich 2,9 % auf ausgewählte Fachleistungsstundensätze zu übertragen. Diese Stundensätze steigen damit um 59 bis max. 98 Cent.

 

Der Mehrbedarf der Entgeltanpassung beläuft sich auf 25.500 €.

 

2.3         (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung

 

Während die teilstationären Hilfen seit Jahren auf gleichbleibendem Niveau bleiben und der um 7.000 € höhere Ansatz ausschließlich einer Entgeltsteigerung geschuldet ist, unterliegen die stationären Hilfen laufenden Schwankungen. Den Hilfen, die die Sozialraummitarbeiter selbst einleiten, gehen intensive Klärungen und Prüfungen von Alternativen voraus. Jede Hilfe wird mindestens alle 6 Monate vor Ort überprüft und während der gesamten Laufzeit über Telefonate mit der Einrichtung und Elterngespräche vor Ort daran gearbeitet, eine Rückführung zu ermöglichen. Deutlich wird diese Vorgehensweise an folgenden Zahlen:

Zum 01.01.2012 lebten 67 Kinder und Jugendliche in einer Einrichtung. Bis Oktober 2012 wurden 35 neu in einem Heim aufgenommen und 38 entlassen. Tatsächlich erhielten also 105 junge Menschen diese Hilfe.

 

Dies gestaltet sich bei Übernahmen durch andere Jugendämter anders. Hier bedarf es zunächst grundlegender Beziehungsarbeit, bevor Planungen zu einer Rückführung erfolgen können. Außerdem ist ein über Zuzug entstehender Fallzuwachs nicht beeinflussbar.

In 2012 standen 5 Fallabgaben an andere Jugendämter 8 Übernahmen gegenüber. Bei durchschnittlichen Jahresfallkosten in Höhe von ca. 50.000 € bedeuten 3 zusätzliche, nur durch Zuzug von Eltern entstandene Heimunterbringungen 150.000 € Mehrausgaben.

 

Bereits im vergangenen Jahr haben zahlreiche stationäre Jugendhilfeeinrichtungen[2] neue Entgelte ausgehandelt. In Bayern werden diese Entgeltverhandlungen von überregionalen Entgeltkommissionen geführt. Im Durchschnitt sind die Ausgaben in den vom Landkreis Coburg belegten Heimen um 2,8 % angestiegen, was sich zu Mehrausgaben in Höhe von 101.000 € aufsummiert.

 

2.4         Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

 

In der Eingliederungshilfe setzt sich der Trend zu kostenintensiven Unterbringungen aufgrund eines komplexen Hilfebedarfs weiter durch. Während in 2011 „nur“ jeder 5. Fall eine Hilfe benötigte, die jährlich zwischen 70 und 100.000 € kostete, ist diese Quote in 2012 auf 26% des Fallvolumens angestiegen. Aktuell verursachen 9 Fälle 720.000 € Jahreskosten.

 

Im ambulanten und stationären Bereich flachen dafür aber die Fallzahlensteigerungen der vergangenen Jahre deutlich ab. Für 2013 ist geplant, diese weitestgehend auf dem Vorjahresniveau zu halten.

 

 

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Entwicklung der Jugendhilfe positive Aspekte zeigt, da tatsächliche Fallsteigerungen innerhalb der Steuerungsmöglichkeiten des Jugendamtes aufgefangen werden konnten. Das hat zur Folge, dass zwar tatsächlich

 

ein Mehrbedarf in Höhe von 203.000 €

 

entsteht, der aber ausschließlich in den höheren Entgelten und in der Umsetzung des Pflegekinderkonzepts begründet ist.

 

Problematisch sind und bleiben die stationäre Eingliederungshilfe für Behinderte mit der Zunahme an hochproblematischen jungen Menschen, die teure Spezialeinrichtungen mit entsprechendem Kostenaufwand benötigen und die Entwicklung im Bereich der Mutter-Kind-Einrichtungen. Kaum, dass sich eine angemessene Lösung bei geistig behinderten Müttern abzeichnet, rückt der Personenkreis drogenabhängiger und psychisch kranker Schwangerer in den Fokus. Diese beiden Themenbereiche werden –neben den Umsetzungen des Pflegekinderkonzepts- 2013 einen inhaltlichen Schwerpunkt setzen.

 

Vermögenshaushalt

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt werden bis auf eine Ausnahme aus dem Vorjahr unverändert übernommen. Die Ausnahme bezieht sich auf Ersatzbeschaffungen für das Mobiliar der Stütz- und Förderklassen. Dieses war bis 2011 mit 2.000 € veranschlagt, wurde aber nach der Ersteinrichtung nicht in Anspruch genommen und deshalb im vergangenen Jahr auf 0 gesetzt. Für 2013 stehen nach 8 Jahren Ergänzungen und Ersatzbeschaffungen erforderlich. Dafür werden 2013 1.000 € veranschlagt.

 

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 



[1] Mit dem 3. Kindergartenjahr ist das Jahr vor der Einschulung gemeint.

[2] Dazu zählen auch Einrichtungen im Mutter-Kind-Bereich und in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.


einstimmig