Sachverhalt:
Die Verwaltung legt
den Haushaltsentwurf der Jugendhilfe für 2013 vor.
Er weist einige
Änderungen durch Wegfall oder Hinzunahme von Aufgaben aus, die keine zusätzlichen Belastungen des
Landkreises bedeuten.
Dass dennoch in der
Jugendhilfe im Vergleich zum Vorjahr ein Nettomehrbedarf
in Höhe von 203.000 € besteht, ist ausschließlich auf Entgeltsteigerungen
und der Umsetzung des Pflegekinderkonzeptes (Beschlusses des Ausschusses für
Jugend und Familie vom 16.07.2012) zurückzuführen.
Die Entwicklungen
im Vergleich zu 2012 sind im Folgenden dargestellt.
Verwaltungshaushalt
1. Prävention
1.1
Förderung der Erziehung in der Familie
Im Rahmen des zum
01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes sind Bundesmittel für
Frühe Hilfen auf kommunaler Ebene vorgesehen. Der Freistaat Bayern hat die
dafür erforderliche Vereinbarung mit dem Bund im November 2012 unterzeichnet,
Einzelheiten dazu werden in Kürze bekannt gegeben. Vorgesehen ist die
Mittelverteilung auf Antrag auf der Grundlage der Lebendgeburten im Landkreis.
Eingesetzt werden dürfen diese Mittel zum niederschwelligen Einsatz von z.B.
Kinderkrankenschwestern und Familienhebammen oder Ehrenamtlicher in jungen
Familien.
Der finanzielle
Nettobedarf für familienfördernde Maßnahmen ändert sich dadurch nicht. Ausgaben
dafür sind nur in der Höhe vorgesehen, in der auch Einnahmen erzielt werden.
Die bisherigen
Einnahmen und Ausgaben für die FamilienCard sind ab 2013 nicht mehr Bestandteil
des Jugendhilfehaushalts. Diese Aufgabe wird seit dem 01.10.2012 vom
Familienbüro wahrgenommen.
1.2
Kinderbetreuung
In der Übernahme
von Kinderbetreuungskosten sind ab 2013 trotz gestiegener Gebühren keine
Kostensteigerungen zu verzeichnen. Ausschlaggebend hier ist die mit der
Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
eingeführte Bezuschussung von Elternbeiträgen für den Besuch des 3.
Kindergartenjahres[1].
Neu aufgenommen im
Jugendhilfehaushalt wurde die Kinderkrippe des Klinikums Coburg, ohne dass das
den Landkreishaushalt tatsächlich mit Mehrausgaben belastet. Bereits bislang
wurden die eingenommenen staatlichen Zuschüsse an das Klinikum Coburg weiter
geleitet. Die gesetzlich vorgeschriebene Komplementärfinanzierung wurde über
die Kämmerei im Rahmen der Umlage des Krankenhausverbandes abgewickelt. Ab 2013
werden die Aufwendungen für die Kinderkrippe umfassend in dem neuen
Unterabschnitt 4641 abgebildet und verbucht.
Das Aktionsprogramm
Kindertagespflege wurde zum 31.08.2012 beendet. Die im Unterabschnitt 4073
gebuchten Einnahmen und Ausgaben entfallen damit.
1.3
Jugendarbeit und Jugendschutz
In Jugendarbeit und
Jugendschutz sind für 2013 nur geringe Änderungen vorgesehen.
In den
Haushaltsansätzen der Kommunalen Jugendarbeit stehen Einnahmen in Höhe von
63.100 € Ausgaben in Höhe von 76.600 € gegenüber. Der daraus folgende
Nettoaufwand in Höhe von 13.500 € liegt mit 250 € unter dem aus dem vergangenen
Jahr.
Bislang wurden
haushalterisch das Budget für den Kreisjugendring in Höhe von 175.000 € zwar in
einem Vertrag geführt, aber unterschiedlich gebucht. Die Delegationsaufgaben
für die Jugendarbeit waren mit 125.000 € der Jugendhilfe zugeordnet. Weitere
50.000 € für die Betriebsträgerschaft des Kreisjugendheims wurden von der
Kämmerei bewirtschaftet. Diese Trennung wird in 2013 aufgehoben.
Im Jugendschutz ist
für 2013 ein um 1.700 € höherer Ansatz vorgesehen. Zum einen wird damit die
freiwillige Zuschusskürzung der vergangenen 2 Jahre an EJOTT zurück genommen,
mit denen Seminare des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bezuschusst
werden. Zum anderen ist die Anschaffung neuer Öffentlichkeitsmaterialien zum
Jugendschutz und Jugendarbeitsschutz erforderlich.
2. Hilfe
und Unterstützung
Der eingangs
benannte Nettomehraufwand entsteht im Gesamtkomplex der erzieherischen Hilfen.
Ursachen dafür sind ausschließlich
-
die
Umsetzung des am 16.07.2012 beschlossenen Pflegekinderkonzepts in Höhe von
104.000 €
-
die
Entgeltsteigerungen in der stationären und teilstationären Unterbringung in
einem durchschnittlichen Umfang von 2,8 % in Höhe von 101.000 €, sowie die
-
Rücknahme
der freiwilligen Kürzungen und Anpassung der Honorare im Bereich der flexiblen
erzieherischen Hilfen in einem Gesamtvolumen von 25.500 €.
Diese
Mehraufwendungen belaufen sich summarisch auf etwas mehr als 230.000 €. Dass
tatsächlich im Jugendhilfehaushalt „nur“ ein Mehrbedarf in Höhe von 203.000 €
benötigt wird, begründet sich in Mehreinnahmen in verschiedenen Bereichen.
Im Folgenden sind
die Entwicklungen in den einzelnen Hilfearten dargestellt.
2.1
gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind
Die bereits im
vergangenen Jahr eingetretene Fallzahlenentwicklung bei der Unterbringung in
Mutter-Kind-Einrichtungen ist derzeitig leicht rückläufig. Grund dafür ist,
dass bei geistig behinderten Müttern deren Kosten nach entsprechenden
Gerichtsurteilen der Bezirk zu übernehmen hat. In einem Fall ist dies bereits
geschehen, in einem weiteren Fall steht dies noch aus. Für die Aufwendungen der
betroffenen Kinder bleibt die Jugendhilfe auch weiterhin zuständig.
2.2
ambulante erzieherische Hilfen und Hilfe für
junge Volljährige
In den ambulanten
Hilfen steigen die Fallzahlen nach wie vor. Dies wird derzeitig dadurch
kompensiert, dass der Umfang der Hilfen in (noch) vertretbarem Rahmen reduziert
wurde.
Die Anpassung der
Entgelte basiert auf 2 Entwicklungen:
Im Zuge der
Haushaltsplanungen 2011 und 2012 haben die freiberuflich tätigen
Erziehungshelfer einer 2jährigen Reduzierung ihrer Stundenhonorare um 2 €
zugestimmt. Diese Reduzierung ist nunmehr –wie zugesichert- zurück zu nehmen.
Mit Blick auf die
seit Jahren gleichgebliebenen Honorarsätze der freien Träger wird
vorgeschlagen, die aktuellen Entgelterhöhungen im stationären Bereich von
durchschnittlich 2,9 % auf ausgewählte Fachleistungsstundensätze zu übertragen.
Diese Stundensätze steigen damit um 59 bis max. 98 Cent.
Der Mehrbedarf der
Entgeltanpassung beläuft sich auf 25.500 €.
2.3
(teil)stationäre Hilfen zur Erziehung
Während die
teilstationären Hilfen seit Jahren auf gleichbleibendem Niveau bleiben und der
um 7.000 € höhere Ansatz ausschließlich einer Entgeltsteigerung geschuldet ist,
unterliegen die stationären Hilfen laufenden Schwankungen. Den Hilfen, die die
Sozialraummitarbeiter selbst einleiten, gehen intensive Klärungen und Prüfungen
von Alternativen voraus. Jede Hilfe wird mindestens alle 6 Monate vor Ort
überprüft und während der gesamten Laufzeit über Telefonate mit der Einrichtung
und Elterngespräche vor Ort daran gearbeitet, eine Rückführung zu ermöglichen.
Deutlich wird diese Vorgehensweise an folgenden Zahlen:
Zum 01.01.2012
lebten 67 Kinder und Jugendliche in einer Einrichtung. Bis Oktober 2012 wurden
35 neu in einem Heim aufgenommen und 38 entlassen. Tatsächlich erhielten also
105 junge Menschen diese Hilfe.
Dies gestaltet sich
bei Übernahmen durch andere Jugendämter anders. Hier bedarf es zunächst
grundlegender Beziehungsarbeit, bevor Planungen zu einer Rückführung erfolgen
können. Außerdem ist ein über Zuzug entstehender Fallzuwachs nicht
beeinflussbar.
In 2012 standen 5
Fallabgaben an andere Jugendämter 8 Übernahmen gegenüber. Bei
durchschnittlichen Jahresfallkosten in Höhe von ca. 50.000 € bedeuten 3
zusätzliche, nur durch Zuzug von Eltern entstandene Heimunterbringungen 150.000
€ Mehrausgaben.
Bereits im
vergangenen Jahr haben zahlreiche stationäre Jugendhilfeeinrichtungen[2]
neue Entgelte ausgehandelt. In Bayern werden diese Entgeltverhandlungen von
überregionalen Entgeltkommissionen geführt. Im Durchschnitt sind die Ausgaben
in den vom Landkreis Coburg belegten Heimen um 2,8 % angestiegen, was sich zu
Mehrausgaben in Höhe von 101.000 € aufsummiert.
2.4
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
junge Menschen
In der
Eingliederungshilfe setzt sich der Trend zu kostenintensiven Unterbringungen
aufgrund eines komplexen Hilfebedarfs weiter durch. Während in 2011 „nur“ jeder
5. Fall eine Hilfe benötigte, die jährlich zwischen 70 und 100.000 € kostete, ist
diese Quote in 2012 auf 26% des Fallvolumens angestiegen. Aktuell verursachen 9
Fälle 720.000 € Jahreskosten.
Im ambulanten und
stationären Bereich flachen dafür aber die Fallzahlensteigerungen der
vergangenen Jahre deutlich ab. Für 2013 ist geplant, diese weitestgehend auf
dem Vorjahresniveau zu halten.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Entwicklung der
Jugendhilfe positive Aspekte zeigt, da tatsächliche Fallsteigerungen innerhalb
der Steuerungsmöglichkeiten des Jugendamtes aufgefangen werden konnten. Das hat
zur Folge, dass zwar tatsächlich
ein Mehrbedarf in Höhe von 203.000
€
entsteht, der aber
ausschließlich in den höheren Entgelten und in der Umsetzung des
Pflegekinderkonzepts begründet ist.
Problematisch sind
und bleiben die stationäre Eingliederungshilfe für Behinderte mit der Zunahme
an hochproblematischen jungen Menschen, die teure Spezialeinrichtungen mit
entsprechendem Kostenaufwand benötigen und die Entwicklung im Bereich der
Mutter-Kind-Einrichtungen. Kaum, dass sich eine angemessene Lösung bei geistig
behinderten Müttern abzeichnet, rückt der Personenkreis drogenabhängiger und
psychisch kranker Schwangerer in den Fokus. Diese beiden Themenbereiche werden
–neben den Umsetzungen des Pflegekinderkonzepts- 2013 einen inhaltlichen
Schwerpunkt setzen.
Vermögenshaushalt
Die Ansätze im
Vermögenshaushalt werden bis auf eine Ausnahme aus dem Vorjahr unverändert
übernommen. Die Ausnahme bezieht sich auf Ersatzbeschaffungen für das Mobiliar
der Stütz- und Förderklassen. Dieses war bis 2011 mit 2.000 € veranschlagt,
wurde aber nach der Ersteinrichtung nicht in Anspruch genommen und deshalb im
vergangenen Jahr auf 0 gesetzt. Für 2013 stehen nach 8 Jahren Ergänzungen und
Ersatzbeschaffungen erforderlich. Dafür werden 2013 1.000 € veranschlagt.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
einstimmig