Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt im Vollzug des Haushaltes 2012 folgende über- und außerplanmäßige Ausgabe:

 

Vermögenshaushalt

 

 

HHSt. 9121.9797

512.384,87 €

Weitere außerordentliche Tilgung eines Restdarlehens infolge einer Umschuldung. Deckung durch eine überplanmäßige Einnahme in gleicher Höhe durch Darlehensbereitstellung des neuen Kreditgebers

 

 

Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventl. noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

 

einstimmig                                                  

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

 

Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 08. Mai 2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 16.12.2010 ist gemäß § 48 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

 

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreisausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2012 sind bislang (Stand 15.11.2012) insgesamt 43 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 277.869,19 € angefallen. Davon entfallen 33 bzw. 170.298,45 € auf den Verwaltungshaushalt und zehn bzw. 107.570,74 € auf den Vermögenshaushalt. Bei allen derzeitigen im Verwaltungshaushalt sowie bei neun von zehn Überschreitungen im Vermögenshaushalt fällt die Bewilligung dieser über- und außerplanmäßigen Ausgaben in die Zuständigkeit des Landrates.

 

Im Vollzug des Haushaltes 2012 sind demnach bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw. wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:

 

1.         Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die abschließende Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt:

 

a)  Verwaltungshaushalt

 

 

1.  Schuldendiensthilfe ‚Thermalbad Bad Rodach

 

 

 

Ansatz HHSt. 5491.7220

0,00 €

 

derzeitiger Ausgabestand

0,00 €

erwarteter Ausgabestand Jahresende 2012

54.759,36 €

 

Ausgabeüberschreitung somit

54.759,36 €

 

 

Begründung:

Gründung Zweckverband Therme Natur Bad Rodach erst in 2013, dafür in 2012 nochmalige Zahlung der Schuldendienstbeihilfe (Beschluss Kreistag 15.11.2010)

 

Deckung:

Minderausgabe HHSt. 5491.7130 durch Nichtanfall des veranschlagten Betriebskostenanteils Therme Natur Bad Rodach in 2012 (150.600 €)

 

2.  Deckungsring 96 – Jugendhilfe

 

Ansatz Deckungsring

6.523.450,00 €

derzeitiger Ausgabestand

6.049.571,73 €

erwarteter Ausgabestand Jahresende 2012

6.573.450,00 €

Ausgabeüberschreitung somit

50.000,00 €

 

Begründung:

Mehrausgaben im Bereich der Kinderbetreuung durch Übernahme der Krippen-, Kindergarten-, Hortgebühren (UA 4541) bzw. der Betreuung durch Tagesmütter von insgesamt ca. 20.000 € sowie Mehrausgaben bei der Tagespflege (UA 4542) durch höhere Fallzahlen von ca. 30.000 €

 

Deckung:

Bereits eingegangene höhere Erstattungen im UA 4557 Heimerziehung (57.570 €) und im UA 4561 Hilfen für junge Volljährige (82.387 €)

 

 

b)  Vermögenshaushalt

 

Tilgung Kredite Sonstige Banken

 

Ansatz HHSt. 9121.9777

698.000,00 €

derzeitiger Ausgabestand

758.775,76 €

erwarteter Ausgabestand Jahresende 2011

758.775,76 €

Ausgabeüberschreitung somit

60.775,76 €

 

Begründung:

In 2012 wurden erstmals die Tilgungsleistungen auf insgesamt fünf Haushaltsstellen aufgeteilt. Dabei wurden die Tilgungsansätze bei den sonstigen Banken zu gering und bei den Tilgungsausgaben an die Förderbanken sowie an die Sparkasse zu hoch veranschlagt. In 2013 werden die Ausgabeansätze für gegenseitig deckungsfähig erklärt und somit überplanmäßige Ausgaben voraussichtlich vermieden

 

Deckung:

Zu erwartende geringere Tilgungsausgaben an die Förderbanken (25.400 €) und an die Sparkasse (51.764 €)

 

 

2.         Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt

 

a)  Verwaltungshaushalt

 

derzeit keine beschlußbedürftigen Haushaltsüberschreitungen

 

b)  Vermögenshaushalt

 

Tilgungsausgaben für Umschuldung

 

Ansatz HHSt. 9121.9797

160.000,00 €

derzeitiger Ausgabestand

160.043,73 €

erwarteter Ausgabestand Jahresende 2012

672.384,87 €

Ausgabeüberschreitung somit

512.384,87 €

 

Begründung:

Ablösung eines weiteren Restdarlehens infolge Umschuldung nach Ablauf der Zinsfestschreibung zu jetzt besseren Zinskonditionen

 

Deckung:

Außerplanmäßige Einnahme bei HHSt. 9121.3797 durch Darlehensbereitstellung des neuen Kreditgebers in gleicher Höhe

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2012 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventl. doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.