Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen beschließt die 1. Änderung der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Coburg und der Stadt Coburg über die Förderung des Tourismus in Stadt und Land Coburg gemäß Art. 7 (2) KommZG auf Basis des vorgelegten Entwurfs. Der Landrat wird ermächtigt die 1. Änderung der Zweckvereinbarung mit der Stadt Coburg abzuschließen.

Der Entwurf der 1. Änderung der Zweckvereinbarung ist insofern Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Ferner beschließt der Ausschuss für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen die Anlage i.S.v. §3 der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Coburg über die Förderung des Tourismus in Stadt und Land Coburg gemäß Art. 7 (2) KommZG auf Basis des vorgelegten Entwurfs. Der Landrat wird ermächtigt die neue Finanzierungsvereinbarung mit der Stadt Coburg für das Jahr 2013 abzuschließen.

Der Entwurf der Anlage i.S.v. §3 der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Coburg über die Förderung des Tourismus in Stadt und Land Coburg (= Finanzierungsvereinbarung) ist insofern Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg betrachtet den Tourismus als Wirtschaftsfaktor, der dazu beitragen kann den wirtschaftlichen Strukturwandel aktiv zu begleiten (Sitzung Ausschuss für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen am 23.11.2006). Gleichzeitig ist der Tourismus in der Region Coburg für die Kreispolitik mit all seinen Facetten auch ein nach innen wirkendes, für die Bevölkerung identitätsstiftendes Gut, das dazu beiträgt, die Lebensqualitäten unseres Heimatraumes zu bewahren und (wo nötig) auszubauen. (Sitzung Kreisausschuss 19.06.2008).

Auf Basis dieser Positionen hat sich die Kreispolitik schon immer für die Tourismusentwicklung in der Region engagiert und eingesetzt.

Der Landkreis Coburg hatte sich in diesem Zusammenhang vor längerer Zeit auch dazu entschlossen, keine eigene, operative Tourismusorganisation aufzubauen.

 

Das operative Tourismusgeschäft (auch) für den Landkreis Coburg wird auf Basis einer Zweckvereinbarung zur touristischen Zusammenarbeit von Stadt und Land im Wesentlichen von der Stadt Coburg übernommen.

Für diese operative Ebene zahlt der Landkreis Coburg einen ‚Kooperationsbeitrag‘.

Organisatorisch „überwacht“ der Landkreis Coburg die operative Tourismuszusammenarbeit mit der Stadt Coburg im gemeinsamen Tourismusbeirat, in den der Kreistag fachliche Vertreter entsendet.

 

Wie im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen seitens der Wirtschaftsförderung dargelegt wurde, ergeben sich für die grundsätzliche Befassung des Landkreises Coburg mit dem Entwicklungsthema „Tourismus“ neue Rahmenbedingungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Tourismusorganisationen, an denen der Landkreis unmittelbar beteiligt ist, haben.

Für den Landkreis Coburg bedeuten die veränderten Rahmenbedingungen, dass Verhandlungen mit den Kooperationspartnern zur zukünftigen Tourismusorganisation anstehen. Ziel aus Sicht der Kreispolitik ist es, gemäß der Themenbefassung in der 14. Sitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen möglichst einfache, ggf. reduzierte Tourismusorganisationsformen zu schaffen. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass die touristische Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg und die Zusammenarbeit im touristischen Gebietsausschuss Oberes Maintal – Coburger Land in eine gemeinsame Organisationseinheit überführt werden.

 

Um grundsätzliche Voraussetzungen für eine solche Option zu schaffen, bedarf es einer zeitlichen Angleichung der vertraglichen Verpflichtungen.

Der touristische Gebietsausschuss Oberes Maintal – Coburger Land wurde zuletzt fristgerecht zum 31.12.2013 gekündigt.

Die touristische Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg basiert auf einer Zweckvereinbarung vom 01.07.2008, die zwar auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, jedoch durch das Auslaufen der dreijährigen finanziellen Zusatzvereinbarung für die Jahre 2013ff. noch keine Finanzierungsbasis hat.

Hier ist beabsichtigt, die finanzielle Zusatzvereinbarung zur touristischen Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg diesmal nur auf ein Jahr (2013) abzuschließen. Die aktuelle Laufzeit des Gebietsausschusses Oberes Maintal – Coburger Land (bis zum Wirksam-Werden der Kündigung) sowie die Finanzierungsvereinbarung zur touristischen Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis Coburg würden damit zeitlich gleichgeschaltet.

 

Der Verwaltung liegt ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Coburg vom 14.11.2012 vor, das auf Abstimmungsgesprächen der themenzuständigen Verwaltungsmitarbeiter (im Landkreis: Wirtschaftsförderung) fußt.

 

Die Partner der Stadt Coburg legen einen neuen Entwurf der Finanzierungsvereinbarung vor, die gemäß oben stehenden Erläuterungen nur auf ein Jahr geschlossen werden soll.

 

Darüber hinaus bittet die Stadt Coburg aus organisatorischen Gründen darum, zwei redaktionelle Änderungen in der Zweckvereinbarung zur touristischen Zusammenarbeit zuzustimmen:

  • In §2, Abs.2 der Zweckvereinbarung soll das Wort „Betriebsleitung“ durch das Wort „Leitung“ und
  • in §3 „die Stadt Coburg“ durch „dem Eigenbetrieb Tourismus Coburg“ ersetzt werden.

 

Der Entwurf der 1. Änderung zur Zweckvereinbarung und der Entwurf der neuen Finanzierungsvereinbarung (= Anlage i.S.v. §3 der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Coburg über die Förderung des Tourismus in Stadt und Land) liegen dieser Verwaltungsvorlage bei.

 


aus der Beratung:

 

Aufgrund der inhaltlich umfassenden Sitzungsvorlage verzichtet das Gremium auf einen Sachvortrag durch den Wirtschaftsförderer.

LR Michael Busch verweist darauf, dass es bei der Anpassung der Zweckvereinbarung im Wesentlichen um eine redaktionelle Änderung geht. Dementsprechend würde wohl in der Stadt Coburg der Oberbürgermeister selbst darüber entscheiden.

 

Im Landkreis Coburg hat man in Rückkoppelung mit der Rechnungsprüfung entschieden, die Sache im ALaWi - aufgrund einer Vereinbarungsänderung – zu behandeln und von den Ausschussmitgliedern beschließen zu lassen.

 

Der Landrat macht noch einmal deutlich, dass die Beträge von Stadt und Landkreis Coburg für das Jahr 2013 unverändert blieben. In die Zusatzvereinbarung habe die Verwaltung redaktionell eindeutig eingearbeitet, dass Stadt und Landkreis Coburg in jedem Fall den gleichen Betrag für die touristische Zusammenarbeit aufbringen werden.

 

Da es weder Nachfragen noch Änderungswünsche von Seiten der Ausschussmitglieder gibt, leitet LR Michael Busch zur Abstimmung über.