Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Am 09.Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) für verfassungswidrig erklärt. U.a. hat es gefordert, für Kinder schulische Aufwendungen zu berücksichtigen.

 

Mit der Verabschiedung des Gesetzes vom 29.03.2011 hat der Gesetzgeber diesen Auftrag ausgeführt und entschieden, diesen besonderen Bedarf der Kinder nicht einfach in die Höhe der Regelleistung einfließen zu lassen, sondern als Bildungs- und Teilhabepaket im Einzelfall und auf gesonderten Antrag zu erbringen.

 

Gleichzeitig wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf junge Erwachsene bis 25 Jahre und neben den Beziehern von Arbeitslosengeld II auf Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag erweitert. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Aufgabe übertragen. Für die hierdurch prognostizierten Mehrbelastungen der Kommunen wurden finanzielle Ausgleiche festgelegt.

 

Gerhard Schramm (stv. Gf. JCCL) stellt in der Sitzung mittels Power-Point-Präsentation für alle Bereiche des LRA Coburg vor, wie der Landkreis Coburg das Bildungs- und Teilhabepaket mit seinen enormen bürokratischen Erfordernissen eingeführt hat, wie es in Anspruch genommen wird und wie sich die finanziellen Folgen zum aktuellen Zeitpunkt darstellen.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen hiervon zur Kenntnis.