Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg übernimmt als freiwillige Leistung rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2012/2013 die Elternbeiträge für Kinder aus dem Landkreis Coburg, die Mittagsbetreuungen an Schulen besuchen, sofern diese Kinder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.

 

Für die Mittagsbetreuungsbeiträge ist eine eigene Haushaltsstelle einzurichten. Im Haushalt sind dafür entsprechende Mittel bereit zu stellen. Die Mittel für 2012 sind außerplanmäßig bereitzustellen.


Sachverhalt:

 

Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder im Bezug von Transferleistungen ist auf Antrag die Kostenübernahme verschiedener Leistungen möglich.

Zu diesen Leistungen gehört die Übernahme von Kinderbetreuungskosten. Diese wurden bislang bei Erfüllung der einkommensrechtlichen Voraussetzungen für Kinder in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und in der Mittagsbetreuung an Schulen von der Jugendhilfe übernommen. Gesetzliche Grundlage dafür war und ist § 90 SGB VIII.

Am 05.03.2012 bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 12 ZB 10.1559 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg, in dem u. a. als Voraussetzung der verpflichtenden Kostenübernahme von schulischen Betreuungsangeboten durch die Jugendhilfe das Vorliegen einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII formuliert wurde. Konkret bedeutet dies, dass die Nachmittagsbetreuung in den Schulen alle formalen Voraussetzungen einer Kindertageseinrichtung erfüllen muss. Dies trifft auf die schulischen Betreuungsangebote generell und im Landkreis Coburg nicht zu, womit eine weitere Übernahme der Kosten für die Mittagsbetreuung als Jugendhilfeleistung ausscheidet. Im Sommer dieses Jahres wurden die Eltern und die Träger darüber informiert.

Mittagsbetreuung wird an fast allen Grundschulen im Landkreis Coburg, an der Rudolf-Steiner-Schule und am Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule angeboten. Während die offene Ganztagsschule – das Angebot für den Bereich der Mittelschule – kostenfrei ist, werden für die Mittagsbetreuungen von den Eltern Beiträge erhoben. Hintergrund dafür ist die unterschiedliche Finanzierungsstruktur. Die Mittagsbetreuungen werden vom Staat jährlich mit 7.000 bzw. 9.000 € je Gruppe gefördert, während für eine offene Ganztagsgruppe mit jährlich 23.000 € - 25.000 € ca. drei Mal  soviel an Zuschuss gewährt wird.

Daraus kann für die Familien, die eine Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen, eine besondere Härte erfolgen, insbesondere, wenn diese sich aufgrund des geringen Einkommens bzw. des Bezugs von Grundsicherungsleistungen diese Aufwendungen nicht leisten können. Nachvollziehbar ist dies für die Eltern ebenfalls nicht.
Damit Kindern aus finanziell schwachen Familien Teilhabemöglichkeiten eröffnet werden, wurde vom Gesetzgeber das sog. Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Dieses regelt die Kostenübernahme[1] für die Einnahme des Mittagessens auch in schulischen Betreuungsangeboten. Die Kosten für die Betreuung in Höhe von monatlich 13 bis hin zu 85 € hingegen sind nunmehr von den Eltern selbst zu zahlen (je nach Angebot und Dauer der Mittagsbetreuung).

Um dem entgegen zu wirken, schlägt die Verwaltung vor, die Übernahme der Kosten für die Nachmittagsbetreuung an Schulen rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2012/2013 als freiwillige Leistung des Landkreises im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zu übernehmen.

Eine Umfrage bei den Grundschulen, der Rudolf-Steiner-Schule und am Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule, wie viele Kinder Mittagsbetreuungen besuchen und einen Zuschuss nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für das Mittagessen bekommen, ergab, dass derzeitig 55 Kinder betroffen sind. Der Finanzbedarf für diese Leistung würde nach den jetzigen Zahlen für das Haushaltsjahr 2012   12.000 € und ab 2013   36.000 € jährlich betragen. Hinzu kommen die Personalaufwendungen zur Abwicklung des Verwaltungsverfahrens.

 

Die Stadt Coburg als Sachaufwandsträger der Grundschulen im Stadtbereich hat für Kinder mit Wohnort in der Stadt Coburg, in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses vom 12.07.2012 und im Finanzsenat am 14.07.2012 bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst, der die Kinder am Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule und an der Rudolf-Steiner-Schule mit einschließt.

 

Die Abrechnung soll künftig direkt mit dem Anbieter der Mittagsbetreuung erfolgen.



[1] Eigenanteil der Eltern: 1 € je Mittagessen