Beschluss:
Der Landkreis Coburg
übernimmt als freiwillige Leistung rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2012/2013
die Elternbeiträge für Kinder aus dem Landkreis Coburg, die Mittagsbetreuungen
an Schulen besuchen, sofern diese Kinder Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket beziehen.
Für die
Mittagsbetreuungsbeiträge ist eine eigene Haushaltsstelle einzurichten. Im
Haushalt sind dafür entsprechende Mittel bereit zu stellen. Die Mittel für 2012
sind außerplanmäßig bereitzustellen.
Sachverhalt:
Für Kinder aus
Familien mit geringem Einkommen oder im Bezug von Transferleistungen ist auf
Antrag die Kostenübernahme verschiedener Leistungen möglich.
Zu diesen Leistungen gehört die Übernahme von
Kinderbetreuungskosten. Diese wurden bislang bei Erfüllung der
einkommensrechtlichen Voraussetzungen für Kinder in Kindertagespflege, in
Kindertageseinrichtungen und in der Mittagsbetreuung an Schulen von der Jugendhilfe
übernommen. Gesetzliche Grundlage dafür war und ist § 90 SGB VIII.
Am 05.03.2012 bestätigte der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 12 ZB 10.1559 eine Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Würzburg, in dem u. a. als Voraussetzung der
verpflichtenden Kostenübernahme von schulischen Betreuungsangeboten durch die
Jugendhilfe das Vorliegen einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII formuliert
wurde. Konkret bedeutet dies, dass die Nachmittagsbetreuung in den Schulen alle
formalen Voraussetzungen einer Kindertageseinrichtung erfüllen muss. Dies
trifft auf die schulischen Betreuungsangebote generell und im Landkreis Coburg
nicht zu, womit eine weitere Übernahme der Kosten für die Mittagsbetreuung als
Jugendhilfeleistung ausscheidet. Im Sommer dieses Jahres wurden die Eltern und
die Träger darüber informiert.
Mittagsbetreuung
wird an fast allen Grundschulen im Landkreis Coburg, an der Rudolf-Steiner-Schule
und am Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule angeboten. Während die offene
Ganztagsschule – das Angebot für den Bereich der Mittelschule – kostenfrei ist,
werden für die Mittagsbetreuungen von den Eltern Beiträge erhoben. Hintergrund
dafür ist die unterschiedliche Finanzierungsstruktur. Die Mittagsbetreuungen
werden vom Staat jährlich mit 7.000 bzw. 9.000 € je Gruppe gefördert, während
für eine offene Ganztagsgruppe mit jährlich 23.000 € - 25.000 € ca. drei
Mal soviel an Zuschuss gewährt wird.
Daraus kann für die Familien, die eine
Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen, eine besondere Härte erfolgen,
insbesondere, wenn diese sich aufgrund des geringen Einkommens bzw. des Bezugs
von Grundsicherungsleistungen diese Aufwendungen nicht leisten können.
Nachvollziehbar ist dies für die Eltern ebenfalls nicht.
Damit Kindern aus finanziell schwachen Familien Teilhabemöglichkeiten eröffnet
werden, wurde vom Gesetzgeber das sog. Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt.
Dieses regelt die Kostenübernahme[1]
für die Einnahme des Mittagessens auch in schulischen Betreuungsangeboten. Die
Kosten für die Betreuung in Höhe von monatlich 13 bis hin zu 85 € hingegen
sind nunmehr von den Eltern selbst zu zahlen (je nach Angebot und Dauer der
Mittagsbetreuung).
Um dem entgegen zu wirken, schlägt die
Verwaltung vor, die Übernahme der Kosten für die Nachmittagsbetreuung an
Schulen rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2012/2013 als freiwillige Leistung des
Landkreises im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zu übernehmen.
Eine Umfrage bei den
Grundschulen, der Rudolf-Steiner-Schule und am Förderzentrum
Heinrich-Schaumberger-Schule, wie viele Kinder Mittagsbetreuungen besuchen und
einen Zuschuss nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für das Mittagessen
bekommen, ergab, dass derzeitig 55 Kinder betroffen sind. Der Finanzbedarf für
diese Leistung würde nach den jetzigen Zahlen für das Haushaltsjahr 2012 12.000 € und ab 2013 36.000 € jährlich betragen. Hinzu kommen die
Personalaufwendungen zur Abwicklung des Verwaltungsverfahrens.
Die Stadt Coburg als
Sachaufwandsträger der Grundschulen im Stadtbereich hat für Kinder mit Wohnort
in der Stadt Coburg, in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses vom
12.07.2012 und im Finanzsenat am 14.07.2012 bereits einen entsprechenden
Beschluss gefasst, der die Kinder am Förderzentrum Heinrich-Schaumberger-Schule
und an der Rudolf-Steiner-Schule mit einschließt.
Die Abrechnung soll
künftig direkt mit dem Anbieter der Mittagsbetreuung erfolgen.