Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Die Einführung des Sonn- und Feiertagsverkehrs auf den Linien 8301 sowie 8306 wird vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch die Regierung von Oberfranken zum Fahrplanwechsel am 09.12.2012 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit der OVF im Rahmen der bestehenden Konzessionen zu schließen.

2.    Die Einführung des bedarfsgesteuerten Angebots auf der Linie 8315 (Lange Berge) wird vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch die Regierung von Oberfranken zum Fahrplanwechsel am 09.12.2012 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit der OVF im Rahmen der bestehenden Konzession zu schließen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung mit der Stadt Neustadt über die Weitergabe der Förderung und die Bedingungen aus dem Förderbescheid abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat im Juli 2012 die erstmalige Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel im Nachtrags­haushalt 2012 zum Start des neuen Förderinstruments zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum bekanntgegeben.

Für das Haushaltsjahr 2012 stehen für den Regierungsbezirk Oberfranken bis zu 308.000 € zur Verfügung (2012-2016 10 Mio. € für Gesamtbayern).

Die Mittel sollen für neue, flexible Bedienungsformen im ÖPNV eingesetzt werden. Neue Vorhaben (Pilotcharakter erwünscht), die Vereinbarkeit mit einem ggf. bestehenden Nah­verkehrsplan, die Verkehrserbringung auf Grundlage einer Genehmigung nach dem PBefG und die Erbringung eines Finanzierungsanteils durch den Aufgabenträger sind dabei Fördervoraussetzungen.

Für den Landkreis Coburg steht die Einführung bedarfsgesteuerter, flexibler Bedienungs­formen auch im Zusammenhang mit dem Projekt zur Regionalen Daseinsvorsorge MORO. Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen, Veränderungen in Nahversorgungs- und medizini­schen Standorten und veränderter Bedürfnisse der Bevölkerung muss das bestehende ÖPNV-Angebot mittelfristig hinterfragt und überprüft werden. Einzelne Angebote können schon heute aus wirtschaftlichen Gründen kaum aufrecht erhalten werden.

In Zusammenarbeit mit dem aktuellen Konzessionsinhaber Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF) sind erste Ansätze für bedarfsgesteuerte Verkehre überprüft worden. Dabei geht es in einzelnen Bereichen des Landkreises zunächst um den Verkehr an Sonn- und Feiertagen. Handlungsbedarf an Werktagen besteht im Raum Meeder/Bad Rodach. Durch die Einführung des Stundentakts im Bahnverkehr ist das Busangebot sukzessive ange­passt worden, so dass in den Stadt- und Gemeindeteilen ohne Schienenanschluss derzeit nur noch Schülerverkehr angeboten wird.

Zur Förderung angemeldet werden sollen folgende Verbindungen:

·         Sonn- und Feiertags

o    Neustadt b. Coburg-Sonnefeld-Weidhausen-Ebersdorf-Coburg und zurück

o    Coburg-Itzgrund und zurück

 

·         werktags

o    Bad Rodach-Lange Berge-Coburg und zurück

 

·         Party Express

o    Busverbindungen zu ausgewählten Events, die von den überwiegend jungen Fahrgästen selbst gewählt werden;
Ausdehnung auf andere Gemeinden im Lkr. ist bereits vorgesehen, zunächst federführende Organisation durch Stadt Neustadt b. Coburg.

 

Ziel der Staatsregierung, ist die Überführung der Angebote in einen Dauerbetrieb. Ziel der Verwaltung ist es, im Zusammenhang mit MORO erste Erfahrungen mit bedarfsge­steuerten Angeboten zu sammeln im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des öffent­lichen Verkehrs im Landkreis.

 

Überschlägige Kostenkalkulation:

Projekt

Jahr

Kosten

Fördermittel

Eigenmittel

Party Express

2012

1.260,00 €

882,00 €

378,00 €

 

2013

2.810,00 €

1.967,00 €

843,00 €

 

2014

3.630,00 €

2.541,00 €

1.089,00 €

 

2015

3.630,00 €

2.541,00 €

1.089,00 €

OVF

2012

3.225,45 €

2.257,82 €

967,63 €

 

2013

46.804,25 €

32.762,98 €

14.041,27 €

 

2014

46.194,10 €

32.335,87 €

13.858,23 €

 

2015

43.884,20 €

30.718,94

13.165,26 €

 

Die Kostenkalkulationen beruhen auf Angeboten der OVG Sonneberg als Mitkonzessionär der OVF, bzw. der OVF selbst.

 

Mit dem Konzessionsinhaber sollen Pauschalverträge für die zusätzlichen Leistungen geschlossen werden.