Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Die zu leistenden jährlichen Zuwendungen aus der Finanzierungsvereinbarung vom 21.12.2011 zwischen der Stadt Coburg, dem Landkreis Coburg und der Volkshochschule Coburg Stadt und Land gGmbH werden für die Jahre 2013, 2014 und 2015 um jeweils 28.000 € pro Gesellschafter aufgestockt. Sie betragen demnach je Gesellschafter 239.000 € in den Jahren 2013 und 2014 sowie 262.000 € im Jahr 2015.

 

Die Aufstockung der jährlichen Zuwendungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Coburg ebenso verfährt und einen gleichlautenden Beschluss fasst.

 

In den Haushalten 2013 bis 2015 sind jeweils entsprechende Mittel bei der HHSt. 3501.7094 zu veranschlagen.


Sachverhalt:

 

Entsprechend den Beschlüssen des Kreisausschusses vom 23.07.2009 und des Finanzsenats der Stadt Coburg vom 15.10.2009 wurde am 29.10.2009 mit der Volkshochschule Coburg eine Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2010 bis 2012 getroffen. Diese sah in den Jahren 2010 und 2011 einen vom Landkreis und von der Stadt zu leistenden Defizitausgleich von jeweils 234.000 € vor. Für 2012 war ein Defizitausgleich von jeweils 260.000 € vorgesehen. Für 2010 und 2011 wurden die Zahlungen in dieser Höhe sowohl von der Stadt als auch vom Landkreis auch tatsächlich geleistet.

 

Obwohl diese Finanzierungsvereinbarung eigentlich noch bis zum 31.12.2012 gegolten hätte, hatte die Stadt Coburg wegen ihrer prekären Haushaltssituation diese Vereinbarung jedoch zum 31.12.2011 gekündigt, um den zu tragenden Defizitausgleich bereits ab 2012 für die Zukunft zu senken. Nach Fassung der entsprechenden Beschlüsse im Finanzsenat der Stadt Coburg am 08.12.2011 und im Kreistag am 15.12.2011 wurde am 21.12.2011 eine neue Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015 getroffen. Diese beinhaltet jährliche Zuwendungen zum Ausgleich des Defizits der Volkshochschule von Stadt und Landkreis von jeweils 234.000 € im Jahr 2012, von jeweils 211.000 € in den Jahren 2013 und 2014 sowie von jeweils 234.000 € im Jahr 2015. Für 2012 sind die Zahlungen von Stadt und Landkreis in dieser Höhe bereits erfolgt.

 

Die durch die neue Finanzierungsvereinbarung vorgenommenen Kürzungen der jährlichen Zuwendungen von Stadt und Landkreis führen bei der Volkshochschule zu einem finanziellen Engpass. Deren Ursachen im Einzelnen, aber auch deren Auswirkungen, waren Gegenstand von intensiven Beratungen in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule am 23.10.2012. Unbestritten hat die Bildungsprojektarbeit für die Volkshochschule eine infrastrukturelle Bedeutung. Trotz Drittmittelförderung (Agentur für Arbeit, ESF) decken die Gebühren zwischen 50 und 70 € pro Person für die verschiedensten Angebote nicht die anfallenden Kosten für Honorare, Unterhalt etc.

 

Ebenso verhält es sich bei den Kosten für Energie und Reinigung bei den Häusern Löwenstraße 15 und 16. Auch hier sind die Tageskurse, gefördert durch die Agentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds, von großer Wichtigkeit. Die Drittmittelförderung hat sich in den letzten Jahren jedoch grundlegend geändert. Während die Agentur für Arbeit in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich etwa 1 Mio. € für Lehrgangsgebühren an der Volkshochschule gezahlt hat, sank diese Zahl im Wirtschaftsjahr 2011 auf 679.662 €. Im laufenden Wirtschaftsjahr 2012 liegen diese Kostenerstattungen bei 451.032 €. Die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds ist im Vergleichszeitraum lediglich von 90.000 € auf mittlerweile 350.000 € angestiegen.

 

Der voraussichtliche Abschluss für das Jahr 2012 wird einen Verlust von rd. 89.000 € ausweisen. Dieser Bilanzverlust kann von der Gesellschaft noch getragen werden, so dass beide Gesellschafter haushaltsmäßig entlastet werden. Bei der geänderten Drittmittelfinanzierung ist es aber notwendig, die Gesellschaft zukünftig stabil aufzustellen. Insbesondere bedarf es zusätzlicher kommunaler Mittel als Kofinanzierung zur Anwerbung von ESF-Projekten.

 

Der Bedarfswirtschaftsplan 2013 weist einen Fehlbetrag von 84.970 € aus. Vorgesehen ist, diese Unterdeckung zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu teilen. Konkret ist eine zusätzliche Beteiligung der Gesellschafter von jeweils 28.000 € und der Gesellschaft von 28.970 € angedacht. Von der Gesellschafterversammlung (Oberbürgermeister Kastner für die Stadt Coburg und Landrat Michael Busch für den Landkreis Coburg) wird deshalb vorgeschlagen, die Finanzierungsvereinbarung vom 21.12.2011 für die Jahre 2013, 2014 und 2015 um jeweils 28.000 € je Gesellschafter aufzustocken. Die jährlichen Zuwendungen von Stadt und Landkreis würden sich demnach in den Jahren 2013 und 2014 auf jeweils 239.000 € und im Jahr 2015 auf jeweils 262.000 € belaufen.

 

Die vorgesehene Aufstockung der jährlichen Zuwendungen kann nur gemeinsam von Stadt und Landkreis erfolgen. Dies setzt gleichlautende Beschlüsse der zuständigen Gremien von Stadt und Landkreis voraus. Wann die Stadt Coburg darüber entscheiden wird, steht derzeit noch nicht fest. Die Beschlussfassung seitens des Landkreises Coburg sollte daher unter dem Vorbehalt stehen, dass die Stadt Coburg ebenso verfährt und einen gleichlautenden Beschluss fasst.

 

Gemäß § 40 der Geschäftsordnung in der derzeit gültigen Fassung fällt die Entscheidung über die Aufstockung der Mittel der Finanzierungsvereinbarung in die alleinige und abschließende Zuständigkeit des Schul- und Kulturausschusses.