Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.  Zur Stärkung der gemeinsamen Bildungsregion wird auch für die Errichtung der Technikerschule ein gemeinsames Vorgehen mit der Stadt Coburg befürwortet. Hierzu ist der Vertrag aus dem Jahr 1999, der die Trägerschaft des Schulaufwandes für die Staatliche Berufsschule I und II regelt entsprechend zu überarbeiten. Die hier getroffenen Regelungen für Investitionen und Erstausstattung sollen auch auf die Technikerschule angewendet werden.

2.  Haushaltsmittel, die die Beteiligung des Landkreises an den Investitionen nach Maßgabe des Baufortschrittes sichern, sind ab dem Haushalt 2013 einzustellen. Entsprechende Haushaltsstellen sind einzurichten.

3.  Der Kreisausschuss erteilt im Vorgriff auf die Vertragsänderung sein Einvernehmen zu den geplanten Umbaumaßnahmen und den Investitionen im Zusammenhang mit der Erstausstattung der Technikerschule im Rahmen der vorgelegten Kostenberechnung.

4.  Die Beschlüsse 1 – 3 stehen unter dem Vorbehalt, dass bei der Vertragsänderung auch ein Passus aufgenommen wird, der regelt, dass auch für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Kinderpflege künftig kalkulatorische Kosten durch den Landkreis Coburg mit der Stadt Coburg abgerechnet werden können und für alle Schulen die gleichen Bestimmungen hinsichtlich der Kosten für Baumaßnahmen und Erstausstattung getroffen werden.

 


Sachverhalt:

 

Hintergrund

Auf Initiative des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurde zum Schuljahresbeginn 2012/13 in Coburg eine neue Schule eingerichtet. Ziel der Staatsregierung war dabei die Förderung der Region. Die Technikerschule für Maschinenbau wird in den Räumen der Berufsschule I in Coburg untergebracht. Sie ist eine eigenständige Schule, die organisatorisch (Schulleitung) und räumlich mit der Staatlichen Berufsschule I verbunden wird. Das Landratsamt Coburg hat die Errichtung der Schule mit Schreiben vom 26.04.12 unterstützt. Die IHK zu Coburg hat ebenfalls ein Unterstützungsschreiben mit Datum vom 04.04.2012 abgegeben. Schule und Fachrichtung entsprechen hiernach den Wünschen der heimischen Industrie.

 

Die Stadt Coburg als Sachaufwandsträger hat die Errichtung der Schule ausdrücklich begrüßt und auf das Konnexitätsprinzip hingewiesen. Daraufhin teilte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit, dass unter dieser Voraussetzung die Schule nicht in Coburg errichtet werden kann. Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips war jedoch nicht Bedingung für die Errichtung der Schule, sondern als Hinweis zu sehen. Damit steht der Errichtung in Coburg nichts entgegen.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 13. Juli 2012 die fünfte Verordnung zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung erlassen. Hierdurch wurde die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik in Coburg errichtet.

 

Rechtliche Abgrenzung der Schulen

Die Technikerschule ist eine eigenständige Schule, die nicht Berufsschule, sondern Fachschule ist. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 BaySchFG ist somit für den Sachaufwand die Stadt Coburg zuständig. Am Schulzentrum Plattenäcker befinden sich neben der Technikerschule noch die Berufsoberschule und die Fachoberschule als eigenständige Schulen. Sie sind ebenfalls lediglich organisatorisch (Schulleitung) und räumlich dem Berufsschulzentrum zugeordnet.

 

Für diese Schulen ist ebenfalls die Stadt Coburg als Kommune in deren Gebiet die Schule angesiedelt ist, Sachaufwandsträger. Für die Errichtung und Erstausstattung dieser Schulen müsste nach den gesetzlichen Vorgaben die Stadt Coburg alleine aufkommen.

 

Für die Berufsschulen gilt eine andere Regelung: Nach Art 8 BaySchFG sind die kreisfreie Stadt Coburg und der Landkreis Coburg verpflichtet, den Schulaufwand für die beiden beruflichen Schulzentren I und II gemeinsam zu tragen.

 

Gültiger Vertrag

Unter Mitwirkung der Regierung von Oberfranken wurde für den Sachaufwand der Berufsschulen im Dezember 1999 ein öffentlich rechtlicher Vertrag geschlossen.

Danach beteiligt sich der Landkreis Coburg an den Investitionskosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einschließlich der Erst- und Ergänzungsausstattung. Der vom Landkreis zu erbringende Anteil (nach Anzahl der anteiligen SchülerInnen) wird nach Maßgabe des Baufortschritts fällig. Die Investitionsmaßnahmen führt die Stadt Coburg nur im Einvernehmen mit dem Landkreis Coburg durch. Plan- und Finanzierungsunterlagen werden zur Erlangung des Einvernehmens übergeben.

 

Dieser Vertrag dehnt die Regelung zu den Investitionen auch auf die Kosten zur Deckung des Raumbedarfs für die Fachoberschule und die Berufsoberschule aus. Ohne diese vertragliche Regelung müsste die Stadt Coburg die Investitionskosten für Bau und Erstausstattung vollständig selbst tragen. Eine Verrechnung über Gastschulbeiträge oder kalkulatorische Kosten ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen.

 

Nach dem Vertrag trägt der Landkreis Coburg den Sachaufwand für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Kinderpflege. Eine Verrechnungsmöglichkeit der kalkulatorischen Kosten mit der Stadt ist zwar faktisch noch nicht im Vertrag vorgesehen, wurde aber über einige Jahre so praktiziert. Die Stadt Coburg hat diese Abrechnungspraxis jetzt in Frage gestellt.

 

Die Technikerschule als neue und eigenständige Schule ist bisher von keiner vertraglichen Regelung erfasst.

 

Bildungsregion Coburg

Auch durch die vertragliche Regelung wurde ein Signal in Richtung gemeinsame kommunale Bildungslandschaft gesetzt. Die freiwillige Ausdehnung der Kostenübernahme für Investitionsmaßnahmen an BOS und FOS trägt dem Rechnung, dass letztlich beide Kommunen vom Sitz der Schulen in Coburg gleichermaßen profitieren. Die Zusammenarbeit der beiden Kommunen im Bereich Bildung ist in den letzten Jahren weiter ausgebaut worden. Das Verständnis als gemeinsame Bildungsregion voranzuschreiten hat sich bestätigt und verstärkt.

 

Auch für den Landkreis Coburg und seine Industrie ist die Ausbildung von Technikern von großer Bedeutung. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Vertrag aus dem Jahr 1999 entsprechend zu überarbeiten und auf die Technikerschule und künftig auch auf die Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Kinderpflege (für die der Landkreis Sachaufwandsträger ist) mit anzuwenden.

 

Finanzielle Auswirkung

Derzeit besuchen 12 Schüler die Technikerschule. 6 Schüler kommen aus dem Landkreis Coburg. Der Landkreis Coburg würde sich bei Anwendung des Vertrages daher mit der Hälfte der nicht gedeckten Kosten für Umbau und Erstausstattung beteiligen.

 

Für den Umbau und die Erstausstattung der beiden Klassenzimmer fallen nach Berechnung der Stadt Coburg Gesamtkosten in Höhe von rund 700.000 € an. Dieser Betrag wird noch im Rahmen des Antrags auf schulaufsichtliche Genehmigung und im Zusammenhang mit dem Förderantrag durch die Regierung von Oberfranken überprüft.

Die Regierung v. Oberfranken hat der Stadt Coburg mitgeteilt, dass bei Förderungen im Berufsschulbereich ein sog. Mischfördersatz Anwendung findet, der bei der letzten Förderung 29 % betragen hat. Die Regierung von Oberfranken kann keine Förderung vor 2014 in Aussicht stellen.

 

Mit der Ausdehnung des bestehenden Vertrages für die Berufsschule, die BOS und die FOS auf die Technikerschule müsste der Landkreis einen Anteil von etwa 240.000 € nach Maßgabe des Baufortschritts (vermutlich im HH-Jahr 2013 oder 2014) übernehmen.

 


aus der Beratung:

 

Nach eingehender Beratung beschließt das Gremium folgende Änderung:

Der Satz „Dem Kreisausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen“ wird der nachfolgenden Aufzählung vorangestellt. Außerdem ist unter Punkt 3 anstelle von „Der Schul- und Kulturausschuss erteilt ….“ die Wörter „Der Kreisausschuss erteilt ….“ zu setzen.