Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Kosten für den Betrieb der Mensa werden nach Maßgabe der Beschlussvorlage anteilig durch den Sachaufwandsträger finanziert, sofern sich die Jugendwerkstatt verpflichtet, täglich mindestens ein vollständiges Hauptgericht inkl. Getränk zum Preis von max. 3,50 € anzubieten und die DGE-Richtlinien einzuhalten.

 

Diese Regelung gilt zunächst für drei Schuljahre. In diesem Zeitraum werden die Kosten für Gas, Wasser und Strom mittels Zähler ermittelt und dokumentiert.

 

Die anteilige Finanzierung der Betriebskosten ist begründet durch das nicht gewinnorientierte Arbeiten der Jugendwerkstatt und die durch den Betrieb der Mensa geschaffenen Ausbildungsplätze für Jugendliche, die sonst nur schwer in den Ausbildungsmarkt integriert werden könnten. Sollte der Betreiber vor Ablauf der ersten drei Schuljahre wechseln, ist neu über die anteilige Übernahme der Betriebskosten zu entscheiden.

 


Zum Schuljahresbeginn 2013/14 wird die neue Schulmensa in Neustadt bei Coburg in Betrieb gehen. Betreiber der Mensa wird im Rahmen des Modellprojekts „Voneinander lernen – miteinander gestalten“ die Jugendwerkstatt Küps-Coburg. Sie bildet an diesem Standort Jugendliche zu Beiköchen aus, die sonst nur schwer in den Ausbildungsmarkt zu integrieren wären. Vor Inbetriebnahme der Mensa ist zu regeln, wer die Betriebskosten trägt.

 

Was zu den Betriebskosten zählt, ist in der BetriebskostenVO v. 25.11.2003 (BGBl. I S 2346,2347 zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2012) geregelt. Nicht zu den Betriebskosten zählen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.

 

Die Höhe der Betriebskosten ist u. a. abhängig von der Küchenform (Zubereitungsküche, Aufbereitungsküche oder Ausgabeküche). Für die Schulmensa in Neustadt b. Cbg. wird eine Zubereitungsküche gebaut. Dies war bereits beim Grundsatzbeschluss zum Bau einer Zubereitungsküche auch bezogen auf die zu erwartenden Betriebskosten vorbesprochen und beschlossen. Weitere Faktoren sind auch Nutzungsverhalten und Anzahl der Essen

 

Derzeit liegen keine Erfahrungswerte vor, mit welchen Betriebskosten zu rechnen ist. Die Jugendwerkstatt Küps-Coburg kocht bereits an der Heinrich-Schaumberger-Schule. Dort werden weniger Essen zubereitet. Es sind keine Zähler für die Ermittlung der Energiekosten eingebaut. Der Vorstand des Trägervereins Sonderpädagogik für Kinder hat beschlossen, dass für die Nutzung der Küche nur ein symbolischer Betrag von 1 € je Jahr durch die Jugendwerkstatt zu leisten ist. Damit sollen zum einen die Essenspreise für die Kinder reduziert werden – zum anderen wird der Leistung der Jugendwerkstatt bei der Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsprozess Rechnung getragen. Durch diese Tätigkeit werden der Kommune erhebliche Folgekosten erspart, die anfallen würden, wenn die Jugendlichen nicht in Ausbildung vermittelt werden könnten und dem ersten Arbeitsmarkt damit nicht zur Verfügung stehen.

 

In einer bundesweiten Kostenanalyse von Prof. Ulrike Arens-Azevedo wird davon ausgegangen, dass in einer Warmverpflegungsküche bei 200 Essen pro Tag auf das einzelne Essen ein Kostenanteil von 0,62 € auf Betriebskosten und Investitionsmittel entfällt. Der Anteil der eigentlichen Betriebskosten ist nicht gesondert dargestellt. In der Studie wird davon ausgegangen, dass für ein Essen etwa 6,20 € verlangt werden müsste, wenn die gesamten Kosten (inkl. Investitionskosten) auf den Essenspreis umgelegt werden müssten.

 

Eine Umfrage bei den oberfränkischen Kommunen hat ergeben, dass die Regelungen in jeder Kommune unterschiedlich getroffen werden. Einige Kommunen übernehmen alle Kosten im Zusammenhang mit Ausstattung und Betrieb der Mensa, eine Kommune zahlt zusätzlich einen monatlichen Zuschuss, eine Kommune rechnet alle Betriebskosten ab und verlangt darüber hinaus eine Pacht in Höhe von 0,5 € je Schüler an der Schule und Jahr.

Die Essenpreise in allen Einrichtungen liegen in etwa gleich bei 3,50 €. Welche Speisen (Vorsuppe, Hauptgericht, Salat, Nachtisch und Getränk) dafür geboten werden, ist nicht bekannt. Auch die Qualität der angebotenen Speisen kann nicht beurteilt werden.

 

An den beiden Schulen in Neustadt b. Coburg soll gesund und abwechslungsreich gekocht werden. Wert gelegt wird dabei auch auf die Verwendung regionaler Produkte. Die Ernährungsbildung ist beiden Schulen ein Anliegen und fließt auch mit in das Modellprojekt ein. Der Betreiber der Mensa wird verpflichtet, die DGE-Richtlinien einzuhalten.

 

In der Mensa werden SchülerInnen aus dem Bereich der Ganztagsbetreuung, Schüler mit Nachmittagsunterricht und Lehrkräfte essen.

 

Die offene Ganztagsbetreuung ist schulisch – ein Mittagessen ist verpflichtend zu organisieren. Die Form ist dabei nicht festgelegt. Das Essen wird derzeit nicht als Schulaufwand gesehen. Eine Bezuschussung des Essenspreises über die Übernahme anteiliger Betriebskosten stellt daher eine freiwillige Leistung dar.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Aufteilung der Betriebskosten vor:

 

SA = Sachaufwandsträger                      JW = Jugendwerkstatt

 

Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Heizung                                SA

Kosten für Abfallentsorgung durch die Stadt Neustadt                                  SA

Kosten für Wartung und Ersatzbeschaffung der Großgeräte                           SA

Ersatzbeschaffungen an Geschirr u. ä.                                                      SA

Unterhaltungskosten am Gebäude                                                             SA

Kosten für die Reinigung des Speisesaals                                                   SA

Kosten für Aufzug, Hauswart, Gartenpflege                                                SA

Grundsteuer                                                                                         SA

 

Kosten für die Entsorgung der Essensreste                                                 JW

Kosten für die Reinigung des Fettabscheiders                                              JW

Kosten für Überprüfung mit Schädlingsbefall                                               JW

Kosten für die Reinigung der Küche sowie aller Räume

die hauptsächlich durch die JW genutzt werden inkl. Putzmittel                       JW

 

Diese Aufteilung berücksichtigt, dass Grundstück, Gebäude und die Einrichtung im Eigentum des Sachaufwandsträgers stehen. Alle Maßnahmen, die dem Schutz sowie der Pflege dieser Einrichtungen dienen, fallen in die Zuständigkeit des Sachaufwandsträgers.

 

Für die Einhaltung der hygienischen und lebensmittelrechtlichen Vorgaben ist die Jugendwerkstatt zuständig. Daher wurden alle Maßnahmen, die sich im Bereich der Küche auf diese Vorgaben beziehen, der Jugendwerkstatt zugeordnet.

 

Die Energiekosten werden vorerst als freiwillige Leistung des Sachaufwandsträgers übernommen. Die Jugendwerkstatt verpflichtet sich dafür täglich mindestens ein vollständiges Hauptgericht (mit Beilagen, Salat und Getränk) zu einem Höchstpreis von 3,50 € anzubieten.

 

Versicherungen werden gesondert betrachtet – Versicherungen die im Zusammenhang mit der Ausbildung der Jugendlichen oder mit Angebot und Qualität des Essens stehen werden durch die Jugendwerkstatt getragen. Versicherungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude und der Einrichtung stehen, werden durch den Sachaufwandsträger getragen.

 


aus der Beratung:

 

Herr Schröder von der Jugendwerkstatt des Diakonischen Werkes verteilt einen Speiseplan, bei dem die Gerichte auch kombinierbar sind, zur Information aus. Er bekräftigt auch, dass die DEG-Richtlinien eingehalten werden.

Nach weiteren Informationen zur Abwicklung bittet Herr Kreisrat Lauterbach, dem Gremium eine vierteljährliche Mitteilung der Betriebsabläufe in der Mensa sowie eine Meldung der Nutzerzahlen nach Inbetriebnahme mitzuteilen.