Die Niederschrift über die oben genannte Sitzung ist allen Mitgliedern des Seniorenbeirates bzw. den bei dieser Sitzung anwesenden Vertretern zur Kenntnis gegeben worden. Einwendungen werden dagegen nicht erhoben, somit gilt sie als genehmigt. Der Vorsitzende merkt an, dass das Infoblatt Landkreis in Bearbeitung ist.