Sitzung: 23.10.2012 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 4
Vorlage: 105/2012
Beschluss:
Der Kreistag beschließt folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung des Zweckverbandes Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal in der Fassung vom 20. Dezember 2010 (Oberfränkisches Amtsblatt Nr. 12/2010 S. 202 - 203.) wird wie folgt geändert:
§ 19 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:
„Der Zweckverband ist mit Ablauf der Phase I zum 30. Juni 2013 aufgelöst, wenn die Verbandsmitglieder nicht zuvor dem Übergang in die Phase II des Naturschutzgroßprojektes zustimmen.“
§ 2
Diese Änderung tritt einen Tag nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Aufsichtsbehörde in Kraft.
Für: 51 Gegen: 4
Sachverhalt:
Zur Verwirklichung
der Phase I des Naturschutzgroßprojektes „Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge
– Steinachtal“ haben sich die Landkreise Coburg, Hildburghausen, Kronach und
Sonneberg gemäß Art. 17 Abs. 1 KommZG sowie aufgrund des Staatsvertrages
zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen (GVBl. S. 192) zu
einem Zweckverband zusammengeschlossen. Das Bayerische Staatsministerium des
Innern hat die Verbandssatzung mit Schreiben vom
Die zeitliche
Existenz des Zweckverbandes wurde in § 19 der Verbandssatzung befristet. Gemäß
der Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken, Oberfränkisches
Amtsblatt Nr. 12/2010, S. 202 – 203 wurde § 19 der Verbandssatzung wie folgt
geändert:
„Der Zweckverband ist mit Ablauf der Phase I
vom 31. Dezember 2012 aufgelöst, wenn die Verbandsmitglieder nicht zuvor dem
Übergang in die Phase II des Naturschutzgroßprojektes zustimmen. Der Übergang
in die Phase II des Projektes ist nur möglich, wenn der Pflege- und
Entwicklungsplan die Zustimmung eines jeden Verbandsmitglieds sowie des
Bundesamtes für Naturschutz, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Thüringer Ministerium für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt findet. Im Falle der Fortführung ist die
Satzung entsprechend anzupassen.“
Im Januar 2011
schloss der Zweckverband des Naturschutzgroßprojektes mit dem Institut für
Vegetationskunde und Landschaftsökologie (IVL) einen Werkvertrag zur Erstellung
des Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für das Naturschutzgroßprojekt „Grünes
Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“ ab.
Nach Auswertung der
Kartierungsergebnisse und der Formulierung von Leitbild und Zielen sollte von
Februar bis Juni 2012 die Maßnahmenplanung einschließlich Diskussion der Maßnahmen
stattfinden. Tatsächlich starteten die ersten Besprechungen zur Maßnahmenplanung
allerdings erst im Mai 2012, so dass nun eine zeitliche Verzögerung bei der
Ziel- und Maßnahmenplanung von ca. 3 Monaten eingetreten ist.
Die Ursachen für die
zeitliche Verzögerung des Projektes sind:
1.
Ausfall
eines wichtigen Bearbeiters
Im Oktober 2011 wurde der stellvertretende IVL-Projektleiter Herr
Liepelt ins Krankenhaus eingeliefert. Mittlerweile gilt er als arbeitsunfähig
und befindet sich im Ruhestand. Kurzfristig konnte dieser erfahrene, stellvertretende
Projektleiter nicht ersetzt werden, so dass sich die Auswertung der
Bestandsaufnahmen sowie die Ziel- und Maßnahmenplanungen um mehrere Monate
verzögerten. Inzwischen wurden geeignete neue Bearbeiter gefunden, die das
IVL-Projektteam unterstützen, so dass nun die Einhaltung des neuen Zeitplans gewährleistet
ist.
2.
Verzögerte
Bereitstellung planungsrelevanter Daten
Die Bereitstellung von planungsrelevanten Daten durch Behörden und
Verbände an das Planungsbüro IVL erfolgte in manchen Fällen zeitlich stark
verzögert (Waldbiotopkartierung Thüringen, Eigentumsdaten Thüringen,
Forsteinrichtungsdaten Bayerische Staatsforsten, Vogelkartierungsdaten von
Dritten, Naturschutzkonzept Bayerische Staatsforsten, PEPL DBU-Fläche
Lauterberg) und erschwerte somit die rechtzeitige Erarbeitung von
Planungsinhalten.
3.
Zeitlicher
Aufwand für die Diskussion mit den betroffenen Akteuren über die Ziel- und
Maßnahmenplanung in der Region unterschätzt.
Die ausführliche
Diskussion mit Landwirten und Waldbesitzern, aber auch mit Behörden und
Verbänden (Landwirtschaft, Flurneuordnung, Wasserwirtschaft, Forst, Jagd,
Fischerei, Naturschutz) sowie Kommunen über die geplanten Maßnahmen ist
entscheidend für die Akzeptanz des Naturschutzgroßprojektes. Der dafür
notwendige Zeitaufwand wurde jedoch zu gering eingeschätzt. Für einen
erfolgversprechenden Abschluss der Diskussionen reicht die jetzt noch zur
Verfügung stehende Zeit nicht mehr aus. Dies wird auch vom Bayerischen
Bauernverband und vom Thüringer Bauernverband so gesehen, die daher die
Verlängerung der Phase 1 befürworteten.
Aus den oben
genannten Gründen wurde daher vom Zweckverband beantragt, die Phase 1 des
Naturschutzgroßprojektes um 3 Monate bis zum
Die Kosten für die
Verlängerung der Phase 1 des Naturschutzgroßprojektes können durch das
vorhandene Eigenkapital des Zweckverbands gedeckt werden.
Mit Schreiben des Bundesamtes für Naturschutz vom
Eine Verlängerung der Geltungsdauer des Zweckverbandes nur bis zum
Rechtliche Situation
Zweckverbände sind
grundsätzlich aufgrund ihrer körperschaftlichen Struktur auf Dauer angelegt. Im
Einzelfall ist etwa schon von der Aufgabe des Zweckverbandes her eine zeitliche
Befristung möglich (vgl. Hauth/Hillermeier/Bonengel/Kitzeder,
Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände, Erl. zu Art. 18 KommZG).
Vorliegend haben
sich die Verbandsmitglieder darauf verständigt, das Projekt in zwei Phasen zu
realisieren, wobei der Zweckverband mit Ablauf der Phase I zum
Ohne eine Änderung
der einschlägigen Vorschrift wäre der Zweckverband zum
Hierbei handelt es
sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung, die mit der Neubildung
eines Zweckverbands vergleichbar ist. Zwar wird hinsichtlich des
Organisationsstatutes auf die vorliegende Verbandssatzung zurückgegriffen. Die Fortexistenz
des Zweckverbandes über den
aus der Beratung:
Herr Nickel berichtet, dass die vorgesehenen Satzungsänderung mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt wurde, eine mündliche Zustimmung sei erfolgt.