2.
Der Kreistag des Landkreises Coburg beschließt
die in der Anlage 1 beigefügte Satzung des Zweckverbandes „ThermeNatur Bad
Rodach“, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Der Landrat wird
ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern diese den Satzungskern
nicht berührt.
3.
Altschulden werden in den zu gründenden
Zweckverband nicht übernommen.
4.
Die noch ausstehenden Restzahlungen des
Landkreises Coburg aus den Schuldendiensthilfen sind mit Gründung des
Zweckverbandes hinfällig.
5.
Die Fraktionen des Kreistages sollen keine
Mitglieder aus der Stadt Bad Rodach in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes entsenden.
6. Der Kreistag entsendet folgende Mitglieder als Verbandsräte in die Verbandsversammlung:
·
CSU/LV Fraktion: Kreisrat Michael Möslein
·
SPD Fraktion: Kreisrat Georg Hofmann
7. Der Kreistag des Landkreises Coburg beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2013 bis 2015, die einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.
Der Kreistag ist einverstanden mit der von der CSU/LV – und SPD- Fraktion noch zu benennenden Stellvertreter der unter Nr. 6 benannten Verbandsräte.
Kreisrat
Gerold Strobel ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Mit der Überlegung zur Beteiligung an der ThermeNatur Bad Rodach ist der Landkreis Coburg seit Anfang 2009 befasst. Eine Arbeitsgruppe, besetzt mit Vertretern aus den Fraktionen und der Verwaltung des Kreistages, Vertretern der Stadt Bad Rodach sowie der Stadt Coburg hat sich mit Inhalten, Ausgestaltung, Finanzierung und Rechtsformen einer möglichen kommunalen Zusammenarbeit beschäftigt. Ein von der Arbeitsgemeinschaft in Auftrag gegebenes Gutachten der renommierten ETB Edinger Tourismusberatung[1] attestiert der Therme Bad Rodach unter bestimmten Voraussetzungen Entwicklungspotenziale:
„Die Herstellung
einer wettbewerbsstarken und marktattraktiven Therme durch eine Reihe von
Investitionen und die Schärfung der Positionierung lassen für die Zukunft eine
Steigerung der Nachfrage erwarten. Das vorhandene Besucherpotential in einem
realistischen Einzugsbereich ist noch nicht ausgeschöpft, eine
Bewusstseinsoffensive in Richtung „Regions-Therme“ kann zusätzliche
Nachfrageimpulse auslösen…
… Eine Ertragsvorschaurechnung – auf Basis oben definierter Prämissen – zeigt
in der realistischen Variante die Möglichkeit, ein leicht positives
Betriebsergebnis (vor Afa und Zins) zu erwirtschaften. In der pessimistischen
Variante muss mit einem entsprechenden Betriebsabgang gerechnet werden, in der
optimistischen Variante kann ein Betriebsüberschuss erwirtschaftet werden.“
(Quelle: Gutachterliche Stellungnahme zur Therme Natur der Region Coburg; ETB
Edinger Tourismusberatung, Innsbruck)
Der Gutachter kommt deshalb zu dem Schluss, dass „die gesamte Region von einer gut funktionierenden, attraktiven und imageprägenden Therme profitieren“ kann. Aus seiner fachlich neutralen Sicht sei eine Beteiligung der Stadt Coburg und des Landkreises durchaus gerechtfertigt.
Dies und detaillierte Ergebnisse des Gutachtens wurden dem Kreistag in der 19. Sitzung am 15.11.2011 vorgestellt. Das Gremium befürwortete daraufhin mit einstimmigem Beschluss die Gründung eines Kommunalunternehmens zum gemeinsamen Betrieb der Therme. Träger sollten die Stadt Bad Rodach mit 49,8 % Anteilen, der Landkreis Coburg und die Stadt Coburg mit jeweils 25,1 % Anteilen sein.
In der 20. Sitzung des Kreistages am 16.12.2010 wurden die Kreisräte von der Verwaltung darüber informiert, dass Kommunalunternehmen im Sinne von Art. 10 FAG nicht förderfähig seien. Wegen der Bedeutung der Förderung im Rahmen der Finanzierung wurde entgegen dem ursprünglichen Beschluss vom 15.11.2011 nicht mehr die Gründung eines Kommunalunternehmens angestrebt, sondern die kommunale Zusammenarbeit über die Rechtsform eines Zweckverbandes seitens der Verwaltung im fördertechnischen Sinne geprüft, dementsprechend als zielführend identifiziert und fortan konsequent weiterverfolgt. In Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Stadt Bad Rodach und der Stadt Coburg wurde der Entwurf einer Zweckverbandssatzung „ThermeNatur Bad Rodach“ erarbeitet und auch mit der Regierung von Oberfranken als gemeinsamer Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.
Der Entwurf dieser Satzung wurde dem Kreisausschuss in seiner 22. Sitzung am 05.05.2011 im Staatlichen Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg vorgestellt. Anschließend fasste der Kreisausschuss folgenden Empfehlungsbeschluss für den Kreistag:
Dem Kreistag wird
empfohlen wie folgt zu beschließen:
1.
Der
Beschluss des Kreistags vom 15.11.2010 hinsichtlich der Gründung des
Kommunalunternehmens „Regionale Therme“ wird in Ziffer 1 und 3 aufgehoben.
2.
Der Kreistag des Landkreises Coburg befürwortet
zum gemeinsamen Betrieb der ThermeNatur Bad Rodach die Gründung eines
Zweckverbandes, dessen Mitglieder die Städte Bad Rodach und Coburg sowie der Landkreis Coburg sein sollen. Angestrebt wird, dass
der Landkreis und die Stadt Coburg jeweils 25,1% der Anteile am gemeinsamen
Zweckverband halten sollen. Als weiteres Mitglied übernimmt die Stadt Bad
Rodach 49,8%.
Grundlage dafür ist, dass keine
Altschulden in den zu gründenden Zweckverband übernommen werden.
3.
Die
noch ausstehenden Restzahlungen des Landkreises Coburg aus den
Schuldendiensthilfen sind mit Gründung des neuen Zweckverbandes hinfällig.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Städten Bad Rodach und Coburg,
die Verbandssatzung des Zweckverbandes „ThermeNatur“ und weitere rechtliche
Rahmenbedingungen abzustimmen.
5.
Die
Fraktionen des Kreistages sollen keine Mitglieder aus der Stadt Bad Rodach in
die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „ThermeNatur“ entsenden.
Zur Beratung und Abstimmung in der folgenden
Kreistagssitzung kam es jedoch nicht. Der Punkt wurde von der Tagesordnung
genommen, weil aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Stadt Coburg zum
damaligen Zeitpunkt ein entsprechender, positiver Beschluss zur Gründung eines
Zweckverbandes im Stadtrat der Stadt Coburg unwahrscheinlich erschien.
In den Folgemonaten fand ein intensiver
Austausch auf politischer Ebene zwischen der Führung des Landkreises, der Stadt
Bad Rodach einerseits und den politischen Spitzen der Stadtratsfraktionen
anderseits über Lösungsmodelle statt, unter welchen Voraussetzungen allen drei
Kommunalpartnern eine Beteiligung am geplanten Zweckverband ermöglicht werden
könnte.
In der Umsetzung der Ergebnisse dieser
Gespräche wurde auf Verwaltungsebene die in der Anlage 2 dargestellte
Finanzierungsvereinbarung erarbeitet, die es neben der nun vorliegenden
Zweckverbandssatzung (Anlage 1) zu beschließen gilt.
Letztere hat gegenüber der im Kreisausschuss
am 05.05.2012 vorgestellten Version folgende Änderung erfahren:
- Der
1. Bürgermeister der Stadt Bad Rodach soll den Verbandsvorsitz innehaben
(nicht mehr – wie vorher angedacht – die gesetzlichen Vertreter der drei
Verbandsmitglieder im 2-jährigen Turnus - vgl. § 12)
Die Verwaltung erachtet diesen
Satzungsentwurf gemäß Anlage 1 im Sinne der Interessenswahrung des Landkreises
Coburg sowie als solide Basis eines zukünftigen, auf Dauer angelegten und
gemeinsamen Betriebs der regionalen Therme als zielführend und empfiehlt dem
Kreistag einen Beschluss auf der Grundlage dieses Satzungsentwurfs zu fassen.
Derzeit beschäftigt sich die Stadt Coburg
ebenfalls mit dem Entwurf der Zweckverbandssatzung und der
Finanzierungsvereinbarung. In diesem Zusammenhang wurden der
Landkreisverwaltung folgende mögliche Änderungswünsche signalisiert:
- Der
in § 19 Abs. 4 des Satzungsentwurfs geregelte jährliche Höchstbetrag
(Deckelung) zur Deckung des Finanzbedarfs zum Betrieb der Therme bei Stadt
und Landkreis soll von ursprünglich 200.000,- Euro auf 150.600,- Euro
reduziert werden.
- §
23 des Satzungsentwurfs soll eine Auflösungsklausel erhalten, die an
definierte Defizitkriterien gekoppelt ist. Danach würde sich der
Zweckverband automatisch auflösen, wenn die Defizitkriterien über einen
Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren jeweils erreicht werden.
Diese Änderungswünsche intendieren aus Sicht
der Verwaltung des Landkreises Coburg eine Art Risikobegrenzung und
Reglementierung des städtischen bzw. partnerschaftlichen Engagements. Trotz des
vom Grunde her nachvollziehbaren und auf den ersten Blick richtigen Gedankens
muss aus einer betriebswirtschaftlichen Perspektive in diesem Zusammenhang
abgewogen werden, ob der Zweckverband dabei nicht von vornherein in ein zu
enges „Finanzierungskorsett“ gezwungen würde.
In einem solchen Fall wäre das Scheitern des erfolgreichen Betriebs der
regionalen Therme von vornherein vorprogrammiert. Dementsprechend wäre der
Kreispolitik unter solchen Prämissen anzuraten, einem derart veränderten
Satzungsentwurf nicht zuzustimmen.
Es käme also in letzter Konsequenz darauf an, welche notwendigen Spielräume ein
weiteres Instrument einer Risikobegrenzung für einen erfolgreichen
Thermenbetrieb noch offen hielte.
Die im vorliegenden Satzungsentwurf (Anlage 1) vorgesehene Deckelung der
Finanzierungsanteile von Stadt und Landkreis auf 200.000,- Euro/a nimmt bereits
eine gewisse Risikobegrenzung vor. Gleichzeitig schafft der so definierte
maximale Beteiligungsrahmen eine notwendige Flexibiltät, um die Therme durch
Investitionen und Maßnahmen zukunftsfähig aufzustellen. Dabei sollte beachtet
werden, dass bei einem gutachterlich festgestellten, bisher durchschnittlichen
jährlichen Defizitrahmen von zuletzt (im Jahr 2008) 300.000,- bis 400.000,-
Euro Veränderungen und Neuinvestitionen in der Therme unabdingbar sind. Von der
Planung über die Realisierung bis zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen werden
mehrere Jahre vergehen, sodass man bei zu strikter Reglementierung sehr schnell
und vielleicht ungewollt zur automatisierten Auflösung des Zweckverbands käme.
Die bis dahin investierten Mittel des Landkreises und aller anderen Partner
wären in einer solchen Konstellation unwiederbringlich und ohne Gegenwert
verloren.
Wenn es der politische Wille ist die Therme Natur Bad Rodach gemeinsam in eine
erfolgreiche Zukunft zu führen und sie gemäß der Aussagen des Gutachters als
touristischen Leuchtturm der Region zu erhalten, dann sollten die Strukturen
der partnerschaftlichen Zusammenarbeit in jedem Fall so ausgestaltet sein, dass
dieses Ziel betriebswirtschaftlich erreichbar ist und nicht von vornherein die
Szenarien einer möglichen Auflösung des Zweckverbands in den Mittelpunkt der
Betrachtung stellen.
Die von der Stadt Coburg signalisierten
Änderungswünsche werden in den nächsten Tagen sicherlich eine weitere
Konkretisierung erfahren. Bis zur kommenden Sitzung des Kreistages findet dazu
ein weiterer Austausch zwischen den Verwaltungen von Landkreis und der Stadt
Coburg statt.
Um eine Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands in den nächsten Sitzungen der
Gremien von Stadt und Landkreis auf den Weg zu bringen, müssten etwaige und bis
dahin miteinander abgestimmte Änderungen noch in eine etwaige Beschlussfassung
des Kreistages einfließen.
In jedem Fall gilt es für eine
Beschlussfassung zum Zweckverband Therme Natur Bad Rodach ferner zu berücksichtigen:
a)
Gem. §
6 Abs. 2 der Satzung entsendet der Landkreis Coburg 3 Verbandsräte in die
Verbandsversammlung, wobei nach Abs. 3 ein Verbandsrat der Landrat ist. Nach §
6 Abs. 4 ist für jeden Verbandsrat ein Stellvertreter zu benennen. Die Verbandsräte
kraft Amtes werden durch ihren Stellvertreter vertreten.
Sollte die Beschlussempfehlung aus dem Kreisausschuss, keine Mitglieder des
Kreistages aus der Stadt Bad Rodach zu entsenden, so beschlossen werden, wird
um entsprechende Beachtung gebeten.
b)
Die
Ziffer 2 des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 05.05.2011 muss
aus rechtlichen Gründen neu formuliert werden.
Vor diesen Hintergründen wird in
Vorbereitung der nächsten Kreistagssitzung folgender Beschlussvorschlag
unterbreitet:
[1] Die ETB Edinger Tourismusberatung wurde von Stadt und Landkreis Coburg bereits in den Vorjahren mit der Erstellung einer Gesamttourismuskonzeption für die Region beauftragt.