Beschluss:
Der Kreistag
beschließt die in der Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Änderungen der
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Coburg
(Gebührensatzung – GS-AWS-) vom 05.05.2010.
Sachverhalt:
Mit der Umstellung des Abrechnungssystems vom Personenmaßstab zum
Behältermaßstab wird ab dem 01.01.2011 für die Abfallentsorgung des Landkreises
Coburg ein Abfallprogramm der Firma Envicomp benutzt.
Mit diesem Programm werden die Grundstücke erfasst, die Restmülltonnen
und deren Leerungen registriert, der Tonnentausch abgewickelt sowie
Gebührenbescheide erstellt.
Aufgrund zahlreicher Rückfragen zu den Gebührenbescheiden erscheint es
sinnvoll, die Gebührensatzung bei bestimmten Passagen zu ändern.
Insbesondere bei der Abrechnung der
Abfallentsorgungsgebühren für die Zeiträume, die weniger als 12 Monate
umfassen, kann es vorkommen, dass bei den ungeraden Monaten halbe Leerungen
abgerechnet werden.
Abrechnungsbescheid
Beispiel:
Behältergröße: 80 l
Zeitraum für die Gebührenabrechnung: 01.01.-22.05.2012
In Anspruch genommene Leerung: 4
Mindestleerung: 7,5
Berechnete Leerung: 7,5
Gebühr pro Leerung: 2,00 €
Abgerechnete Leerungsgebühr: 15,00 €
Berechnung der Mindestleerung: 18 Leerungen/Jahr geteilt durch 12
Monate mal 5 Monate=7,5
Fälligkeit der Gebührenschuld
Nach der
Gebührensatzung werden die Gebühren bei Bankabbuchung vierteljährlich am
15.02., 15.05., 15.08. u. 15.11. eines Jahres fällig. Für die Personen die
keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird die Gebühr zum 01.07. bzw. 31.12.
eines Jahres fällig.
Die von den
„Nichtabbuchern“ vorgetragenen Änderungswünsche zur Umstellung auf Abbuchung
kann im laufenden Jahr im Abfallprogramm nicht abgeändert werden. Weiterhin
erweist sich der Fälligkeitstermin 01.07. bzw. 31.12. bei der Erstellung von
Änderungsbescheiden zu den Jahresabrechungsbescheiden als nicht praktikabel.
Die
Leerungsgutschrift aus dem zurückliegenden Jahr wird nur einmal auf den
Jahresabrechnungsbescheiden ausgewiesen. Bei nachfolgenden
Änderungsbescheiden (z. B. bei
Tonnentausch), die vor dem 1. Juli liegen, erscheint die Gutschrift nicht mehr.