Beschluss:
Der
Kreistag stimmt der Gebührenkalkulation und der Senkung der derzeitig gültigen
Abfallentsorgungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2013 –2016 zu.
Sachverhalt:
Am 31.12.2012 endet der laufende
2-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallentsorgungsgebühren. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen für kostendeckende Einrichtungen ist eine
Neukalkulation erforderlich.
Unter Berücksichtigung des
Jahresergebnisses 2011 sowie der zu erwartenden Kosten und Erlöse der
Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden vier
Jahre 2013-2016 erstellt (vgl. hierzu Anlage 1).
Die Kalkulation beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z.B.
die erwartete Entwicklung voraussichtlicher Restmüll-, Sperrmüll- und
Wertstoffmengen, deren Verwertungskosten sowie die abgeschätzten Preis- und
Personalkostensteigerungen.
Die im Kalkulationszeitraum 2011-2012 erzielten bzw. zu erwartenden
Überschüsse von rd. 1,2 Mio. € wurden in der Kalkulation berücksichtigt.
Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2011-2012
hat es nicht gegeben.
Die für die Berechnung der Gebühreneinnahmen notwendigen Tonnenzahlen
und die Anzahl der durchgeführten Leerungen wurde der tatsächlichen Nutzung
angepasst (vgl. hierzu Anlage 2).
Nach der neuen Kalkulation würden sich Ende 2016 Überschüsse von ca.
1.427.000 € ergeben, also gerade ca. 227.000 € mehr als der bisherige Stand der
Überschüsse.
Aufgrund des Ergebnisses der Kalkulation schlägt die Verwaltung die
Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren vor. Nachstehende
Punkte sind bei dieser Entscheidung mit eingeflossen:
1.
Aufgrund der geringen Laufzeit des neuen
Abrechnungssystems ist abzuwarten, wie sich die Gebühreneinnahmen entwickeln
werden
2.
Umsetzung einer Gesetzesänderung zur gesonderten
Erfassung von Bioabfällen
3.
Nachsorge für die Deponie Blumenrod gewährleisten
4.
Berücksichtigung von möglichen Einbußen der
Papiererlöse