Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Hinderungsgründe von Ute Hoffmann, Neustadt b. Coburg werden zur Ablehnung des Amtes als Kreisrätin anerkannt.

 


Sachverhalt:

 

Nach dem Ausscheiden von Karl Zeitler aus dem Kreistag, würde als Listennachfolgerin Frau Ute Hoffmann, 96465 Neustadt b. Coburg, Heidestraße 11a in den Kreistag nachrücken. Frau Hoffmann lehnte die Übernahme des Ehrenamtes schriftlich am 03.08.2012 ab. Sie begründet die Ablehnung damit, dass sich ihre persönlichen und beruflichen Verhältnisse seit der Wahl 2008 erheblich verändert haben und ihr somit eine Übernahme des Amtes als Kreisrätin nicht möglich ist.

 

Die Ablehnung der Wahl kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Über die Ablehnungserklärung entscheidet, da der Wahlausschuss nicht mehr existent ist, der Kreistag.

 

Die von Frau Hoffmann vorgetragenen Gründe sind insbesondere unter Berücksichtigung des erheblichen Zeitraumes, der seit ihrer Kandidatur vergangen ist, zu akzeptieren.