Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Das am 23.10.1995 bei der Bremer Landesbank, Kreditanstalt Oldenburg in 26016 Oldenburg über ursprünglich 1.316.576,59 EUR aufgenommene Kommunaldarlehen wird fristgerecht zum Ablauf der zweiten Festzinsperiode am 30.11.2012 gekündigt.

 

Für die Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung der noch bestehenden Darlehensrestschuld über 512.341,14 EUR sind entsprechende Angebote für eine 7,5-jährige Laufzeit mit einem Festzinssatz bis zum Laufzeitende bei der bisherigen Darlehensgeberin sowie bei den örtlichen Sparkassen und Banken einzuholen.

 

Der Zuschlag ist auf das annehmbarste Angebot zu erteilen. Der Landrat wird zum Abschluss der entsprechenden Verträge ermächtigt und beauftragt.

 


Sachverhalt:

 

Durch Vermittlung der Gesellschaft für Geld- und Kapitalverkehr mbH, München, hat der Landkreis Coburg am 23.10.1995 mit Wertstellung vom 30.11.1995 von der Bremer Landesbank, Kreditanstalt Oldenburg, 26016 Oldenburg, ein Kommunaldarlehen in Höhe von 2.575.000 DM (= 1.316.576,59 EUR) aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens betrug ursprünglich rund 25 Jahre und sollte am 30.06.2020 enden. Der Zinssatz von 5,43 v.H. war zunächst bis 30.09.1998 (Ende der 1. Festzinsperiode) festgeschrieben.

 

Zum Ablauf der 1. Festzinsperiode wurde die seinerzeit noch bestehende Restschuld von 2.423.359,86 DM (= 1.239.044,22 €) gemäß Schuldurkunde vom 25.11.1997 mit einem Folgedarlehen bei der Bremer Landesbank, Kreditanstalt Oldenburg, umgeschuldet. Die Laufzeit des Folgedarlehens beträgt rund 22 Jahre und endet am 01.06.2020. Der Zinssatz in Höhe von 6,16 v.H. ist bis 30.11.2012 (Ende der 2. Festzinsperiode) festgeschrieben. Die Zinsbindung endet demnach in Kürze.

 

Zum Zwecke der Zinsanpassung kann das Darlehen vom Landkreis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 30.11.2012 ganz oder in Teilbeträgen gekündigt werden. Zum 30.11.2012 beträgt die Darlehensrestschuld 512.341,14 EUR. Im Falle einer Kündigung wird diese Darlehensrestschuld einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen in einer Summe am 30.11.2012 zur Zahlung fällig.

 

Nach den Bestimmungen des Darlehensvertrages stellt die Bremer Landesbank als Darlehensgeberin rechtzeitig ein Prolongationsangebot auf der Grundlage der dann geltenden Kapitalmarktbedingungen in Aussicht. Dies geschah mit Schreiben vom 19.09.2012. Angeboten wurde eine Anschlussfinanzierung mit einem noch zu vereinbarenden Festzinssatz bis zum Laufzeitende.

 

Grundsätzlich könnte dieses Darlehen durchaus im Zuge einer außerordentlichen Tilgung in einer Summe zum 30.11.2012 abgelöst werden. Zumindest erscheint ein solcher Weg überlegenswert. Andererseits sprechen der noch relativ hohe Darlehensrest und die derzeit äußerst günstigen Kreditzinsen für eine entsprechende Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung. Gegenwärtig liegt der Zinssatz für ein Kommunaldarlehen mit 7-jähriger Zinsbindung bei etwa 1,80 v.H. (Stand 26.09.2012).

 

Es erscheint daher sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, das bestehende Darlehen zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 30.11.2012 fristgerecht zu kündigen. Für die Restlaufzeit des Darlehens von etwa 7,5 Jahren sollten entsprechende Angebote bei der bisherigen Darlehensgeberin sowie bei den örtlichen Sparkassen und Banken für eine Anschlussfinanzierung bzw. einer Umschuldung eingeholt werden.