Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss und dem Kreistag wird empfohlen, folgende Empfehlungsbeschlüsse bzw. Beschlüsse zu fassen:

 

1)    Der Beschluss des Kreistages vom 18.12.2008 zu Ziff Ö 13 Abs. 2 hinsichtlich des Baues und der Finanzierung der Teilstrecke der neuen Kreisstraße CO 13 von der Einmündung in die B 303 bis zur Anbindung des geplanten Gewerbegebietes Ebersdorf-West als Erschließungsmaßnahme der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg wird aufgehoben.

 

2)    Der planfestgestellte Streckenabschnitt der Kreisstraße CO 13 neu von km 0 + 298 bis km 1 + 905 ist zusammen mit der ursprünglich als Vorwegmaßnahme der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg beabsichtigten Erschließungsmaßnahme von km 0 + 000 bis km 0 + 298 als Gesamtprojekt des Landkreises zu bauen und zu finanzieren.

 

Die für den gesamten Streckenabschnitt aktualisierte Kostenberechnung der Gauff-Ingenieure, Nürnberg, vom 07.09.2012 mit Gesamtkosten von 15.694.000 € wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Mit der DB Netz AG sind entsprechende Verhandlungen über den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zu führen. Der Landrat wird zum Abschluss der Vereinbarung zu den für den Landkreis günstigsten erzielbaren Bedingungen ermächtigt und beauftragt.

 

Die entsprechenden Mittel sind im Zuge einer Fortschreibung des Investitionsprogrammes in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 bereit zu stellen. Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6513.9501 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2011 bis 2015 ist unter der lfd. Nr. 56 für die Jahre 2013 bis 2015 die Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen und entsprechende Verlegung der Kreisstraße CO 13 bei Ebersdorf bei Coburg mit Gesamtkosten von 10.500.000 € vorgesehen. Diese Maßnahme ist bereits seit 1992 Gegenstand umfangreicher Beratungen im Bauausschuss, aber auch im Kreistag, zuletzt am 18.12.2008 im Kreistag und am 02.12.2010 im Bauausschuss.

 

In der Sitzung am 18.12.2008 hat der Kreistag folgende Beschlüsse gefasst:

§  Das am 31.05.2007 beantragte Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Kreisstraße CO 13 bei Ebersdorf bei Coburg entsprechend den Planunterlagen der Gauff-Ingenieure Nürnberg von Mai 2007, wird zurückgenommen.

 

§  Vorbehaltlich der Zustimmung des Staatlichen Bauamtes Bamberg und der Regierung von Oberfranken und erfolgter Bestätigung der Förderunschädlichkeit für das Gesamtvorhaben erklärt der Landkreis Coburg sein Einverständnis, die Teilstrecke der neuen Kreisstraße CO 13 von der Einmündung in die B 303 bis zur Anbindung des geplanten Gewerbegebietes Ebersdorf-West auf einer Länge von ca. 200 m vorweg als Erschließungsmaßnahme über eine entsprechende Bauleitplanung unter der Bauträgerschaft der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg bauen und finanzieren zu lassen. Mit der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg ist eine Vereinbarung über die gegenseitigen Forderungen und Verpflichtungen aus dieser Vorwegmaßnahme zu schließen. Zur Unterzeichnung der Vereinbarung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

§  Der planfestzustellende Streckenabschnitt der Kreisstraße CO 13 neu wird um die von der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg zu bauende Vorwegmaßnahme reduziert. Die vorhandenen Planunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten.

 

§  Für den reduzierten Streckenabschnitt ist auf der Grundlage der aktualisierten Planunterlagen der Gauff-Ingenieure, Nürnberg, nach erfolgter Zustimmung des Staatlichen Bauamtes Bamberg und der Regierung von Oberfranken sowie Bestätigung der Förderunschädlichkeit für das Gesamtvorhaben ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, das wie bisher, neben der Verlegung der Kreisstraße CO 13 auch die Auflassung der beiden Bahnübergänge auf der jetzigen Kreisstraße CO 13 in Ebersdorf und auf der Gemeindeverbindungsstraße Ebersdorf-Friesendorf umfasst.

 

§  Der Bauausschuss wird ermächtigt, alle notwendigen weiteren Beschlüsse für die von der Gemeinde Ebersdorf zu bauende Vorwegmaßnahme und das neuerliche Planfeststellungsverfahren unter Beachtung des Grundsatzbeschlusses vom 18.12.2008 in eigener abschließender Zuständigkeit zu fassen.

 

§  Nach Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ist der Abschluss einer entsprechenden Finanzierungsvereinbarung mit Bund und Bahn in die Wege zu leiten.

 

Im Vollzug dieser Beschlüsse ergibt sich mittlerweile folgender Sachstand:

§  Der seinerzeitige Planfeststellungsantrag vom 31.05.2007 wurde zurückgenommen und das Verfahren von der Regierung von Oberfranken eingestellt.

 

§  Das Staatliche Bauamt Bamberg und die Regierung von Oberfranken haben am 28.10.2010 ihr Einverständnis für die Vorwegmaßnahme der Gemeinde Ebersdorf erteilt und die Förderunschädlichkeit für das Gesamtvorhaben bestätigt.

 

§  Die für die Vorwegmaßnahme zu schließende Vereinbarung mit der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg wurde am 22.12.2010 getroffen.

 

§  Nach Überarbeitung der entsprechenden Planunterlagen wurde am 11.05.2010 die Einleitung des um die Vorwegmaßnahme reduzierten Streckenabschnitts neuen Planfeststellungsverfahrens beantragt, für das die Regierung am 21.06.2010 das Anhörungsverfahren einleitete.

 

§  Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 alle eingegangenen 26 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 33 Privateinwendungen beschlussmäßig behandelt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden der Regierung am 22.02.2011 zugeleitet.

 

§  Der anschließende Erörterungstermin fand am 20.07.2011 im Rathaussaal der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg statt.

 

§  Am 05.03.2012 ging der Planfeststellungsbeschluss für den um die Vorwegmaßnahme reduzierten Abschnitt der Kreisstraße CO 13 ein, der nicht beklagt wurde und somit bestandskräftig ist.

 

Am 18.07.2012 wurde von der Gemeinde Ebersdorf an den Landkreis der Wunsch herangetragen, dass abweichend von der bisherigen Beschlusslage, der Landkreis auch den eigentlich als Vorwegmaßnahme der Gemeinde vorgesehenen ersten Bauabschnitt mit baut und die Maßnahme als Gesamtprojekt in einer Hand realisiert. Begründet wurde der Wunsch damit, dass die seinerzeitige Befürchtung, dass der planfestzustellende zweite Abschnitt beklagt wird, sich nicht bewahrheitet hat. Auch aus Zweckmäßigkeitsgründen sei es jetzt besser, die Maßnahme in einer Hand zu realisieren anstatt gfs. mit zwei verschiedenen Baufirmen auskommen zu müssen.

 

Dieser Wunsch wurde am 27.07.2012 mit den zuständigen Vertretern der Regierung von Oberfranken erörtert. Im Ergebnis ist die Regierung damit einverstanden, wenn es kein Vorziehen eines ersten Bauabschnittes als Erschließungsmaßnahme gibt und stattdessen die Maßnahme als Gesamtprojekt realisiert wird. Das Gesamtprojekt ist aus Mitteln des BayGVFG insgesamt förderfähig, mit Ausnahme der Teile, welche für die Erschließung des Gewerbegebietes erforderlich werden z.B. Linksabbiegespur. Der Antrag auf Förderung muss bis Ende August des Vorjahres vor dem Baubeginn eingereicht werden.

 

Hinsichtlich der erforderlichen Kreuzungsvereinbarung mit Bund und Bahn fand am 30.07.2012 ein Abstimmungsgespräch mit der DB Netz AG in Nürnberg statt. Die Kreuzungsvereinbarung aus dem Jahr 1999, die im übrigen nur von der Bahn, nicht aber vom Bund unterzeichnet wurde, wird als nicht mehr gültig angesehen, da sich zwischenzeitlich zu viele Änderungen ergeben haben. Die kreuzungsbedingten Kosten für den Anteil der Deutschen Bahn sollen durch einen Fiktiventwurf nachgewiesen werden. Unstrittig dabei ist der Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt der Zeickhorner Straße und der Friesendorfer Straße. Richtung B 303 ist eine Fiktivanbindung zum Gewerbegebiet der Gemeinde Ebersdorf (in Höhe der Rettungsleitstelle) vorzusehen. Eine Anbindung auf der Friesendorfer Straße zur Garnstadter Straße wird von dort als machbar angesehen. Der Fiktiventwurf ist mit der Kreuzungsvereinbarung einzureichen. Er wird dann von der DB Netz AG und dem Eisenbahnbundesamt sowie vom Bundesverkehrsministerium geprüft. Vorsorglich wurde von dort auch darauf hingewiesen, dass der zweite Zugang (Treppenanlage) der Fuß- und  Radwegunterführung in der Garnstadter Straße und der Fuß- und Radweg entlang der Bahnlinie von der Fußgängerunterführung bis zur Garnstadter Straße nicht zuwendungsfähig sind.

 

Nähere Erläuterungen zum Fiktiventwurf und der daraus resultierenden kreuzungsbedingten Kosten werden im Verlauf der Sitzung durch das Ingenieurbüro gegeben.

 

Obwohl die aktualisierte Kostenberechnung noch nicht vorlag und auch die Antragsunterlagen noch nicht komplett sind, wurde am 29.08.2012 in Absprache mit der Regierung bereits ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt, um die Frist für die Aufnahme in das Förderungsprogramm für 2013 zu wahren. Sobald die von der Bahn unterzeichnete Kreuzungsvereinbarung vorliegt, ist diese zusammen mit den kompletten Planunterlagen nachzureichen. Die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums wird dann von der Regierung von Oberfranken eingeholt.

 

Mittlerweile liegt auch die aktualisierte Kostenberechnung der Gauff-Ingenieure entsprechend der Planfeststellung einschließlich des ursprünglich als Erschließungsmaßnahme angedachten 1. Bauabschnittes für den gesamten Streckenabschnitt von der B 303 bis zur Garnstadter Straße vor. Demnach sind Gesamtkosten von insgesamt 15.694.00 € zu erwarten.

 

Wenn Bund und Bahn diese Kosten in vollem Umfang als kreuzungsbedingt anerkennen, ergäbe sich folgende Kostenteilung:

 

Anteil Bahn                                               5.231.000 €

Anteil Bund                                               5.231.000 €

Anteil Landkreis                                         5.232.000 €

davon zuwendungsfähig                          ca.4.710.000 €

erwartete Zuwendungen Bay GVFG           ca.2.590.000 €  (55 v.H.)

erwartete Zuwendungen FAG                   ca.   600.000 €  (13 v.H.)

Eigenmittel des Landkreises                      ca.2.042.000 €

 

Die Kostenbeteiligung von Bund und Bahn wird im Wesentlichen von der Fiktivkostenberechnung abhängig sein. Diese liegt derzeit noch nicht vor, wird aber im Verlauf der Sitzung vorgestellt. Eine Kürzung des Bundesanteils und des Bahnanteils, die zu Lasten des Landkreisanteils gehen, kann daher nicht ausgeschlossen werden.

 

Nach Vorliegen der Fiktivplanung und der Fiktivkostenberechnung werden unverzüglich die Verhandlungen mit der DB Netz über den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung fortgesetzt. Zum Abschluss der Vereinbarung zu den für den Landkreis günstigsten erzielbaren Bedingungen sollte der Landrat ermächtigt und beauftragt werden.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der seinerzeitige Beschluss des Kreistages des Landkreises Coburg vom 18.12.2008 in Absatz 2 hinsichtlich des Baues und der Finanzierung der Teilstrecke der neuen Kreisstraße CO 13 von der Einmündung in die B 303 bis zur Anbindung des geplanten Gewerbegebietes Ebersdorf als Erschließungsmaßnahme der Gemeinde Ebersdorf aufgehoben und durch einen neuerlichen Beschluss, wie nachstehend beschrieben, ersetzt werden.

 

Nachdem der nachfolgende Beschluss weiterreichende Auswirkungen von über 100.000 € in die kommenden Hauhaltsjahre hat, ist entsprechend der am 08.10.2009 geänderten Geschäftsordnung des Kreistages Coburg vor der Behandlung im Kreistag die Angelegenheit zunächst als Empfehlung an den Kreisausschuss zu überweisen.