Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem vom Ingenieurbüro SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach, erstellten Bauentwurf vom 13.08.2012 für die Erneuerung der Stützmauer im Zuge der Kreisstraße CO 27 in Oberlauter wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2013 abzuwickeln.

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Gesamtkosten von 936.000 € werden wie folgt finanziert:

485.000 € Zuwendungen nach BayGVFG

120.000 € Zuwendungen nach FAG

331.000 € Eigenmittel

 

Die entsprechenden Mittel sind im Zuge einer Fortschreibung des Investitionsprogramms im Haushalt 2013 bereit zu stellen und aus der Haushaltsstelle 6527.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2011 bis 2015 ist für 2013 unter der lfd. Nr. 68 die Sanierung der Stützmauer im Zuge der Kreisstraße CO 27 in Oberlauter mit seinerzeit grob geschätzten Gesamtkosten von 350.000 € vorgesehen.

 

In der Ortsdurchfahrt von Oberlauter wird die Kreisstraße CO 27 auf einer Länge von ca. 204 m mit einer Ufermauer zum Bachbett der Lauter abgestützt. Die Dauerhaftigkeit des ca. 1961 errichteten Bauwerks ist nicht mehr gegeben. Die Stützwand zum Bachbett hin weist erhebliche bauliche Mängel auf. Um ein weiteres Fortschreiten der Schädigungen und damit eine wesentliche Beeinträchtigung von Stand- und Verkehrssicherheit zu verhindern, hat sich der Landkreis 2009 entschlossen, eine umfassende Instandsetzung des Stützbauwerks ins Auge zu fassen. Aus diesem Grund wurden 2009 erstmals 350.000 € für eine umfassende Sanierung der Stützmauer in das Investitionsprogramm aufgenommen.

 

In den Voruntersuchungen hat sich jedoch ergeben, dass eine grundhafte Instandsetzung aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll realisierbar ist. Zur Sicherstellung der uneingeschränkten Verkehrssicherheit und Standsicherheit wird ein Ersatzneubau der Stützmauer notwendig. Eine Verlegung der Lauter und der vollständige Entfall der Stützkonstruktion scheiden aus Gründen des nicht realisierbaren Grunderwerbs aus.

 

Das Bauwerk wurde seinerzeit als unbewehrte Schwergewichtsmauer aus Beton errichtet und verläuft direkt am Fahrbahnrand der Kreisstraße CO 27. Lediglich am oberstromigen Wandanfang schwenkt die Stützmauer auf ca. 9m Länge vom Fahrbahnrand der Kreisstraße ab und folgt dem Bachlauf der Lauter. Die sichtbare Wandhöhe variiert zwischen 1,0 und 1,7 m. Der Abstand zwischen dem Fahrbahnrand und den Geländerbauteilen beträgt ca. 0,5m. Als Schutzeinrichtungen sind Borde mit einer Höhe von 4 -10 cm und ein Füllstabgeländer aus Aluminium vorhanden.

 

Die letzte Hauptprüfung der Stützmauer nach DIN 1076 wurde im Jahr 2007 durchgeführt. Dabei wurde unter anderem eine erhebliche Schädigung der oberen Wandabschnitte durch Frosteinwirkung und Tausalzeintrag festgestellt. Schützend wirkende Kappenbauteile und Abdichtungen sind nicht vorhanden. Auf einem Drittel der Wandlänge wurde ein auf der gesamten Querschnittsbreite durchgehender Horizontalriss festgestellt, der auf Materialermüdung und auf horizontal wirkende Verkehrs- und Anpralllasten zurückzuführen ist. Teilweise wurde auch ein Versatz des Wandkopfes zum unten liegenden Wandteil von bis zu 4 cm festgestellt. Die Stützwand weist vor allem im oberen Bereich gravierende Schäden mit zum Teil größeren Ausbruchstellen auf. Zwischenzeitlich hat sich dieses Schadensbild noch ausgeweitet. An nahezu allen Stoßstellen der einzelnen Wandabschnitte sind Betonabplatzungen vorhanden. Auch sind nahezu alle Rohrdurchführungen beschädigt. In der Wasserwechselzone haben sich Ausspülungen und Ausbrüche im Betongefüge bis 20 cm Tiefe und 20 cm Höhe gebildet.

 

Statische Berechnungsunterlagen für den Stützmauerabschnitt liegen nicht vor. In Anbetracht der vorhandenen Bauwerksschäden (vor allem Horizontalrisse) muss davon ausgegangen werden, dass die als Schwergewichtsmauer konzipierte Ufermauer, zumindest in Teilabschnitten, nicht mehr als monolithisch verbundener Gesamtquerschnitt wirkt. Aus statischen Gründen wäre daher bei einer Ertüchtigung der Stützmauer auch eine Querschnittsergänzung erforderlich.

 

Für eine funktionsgerechte Instandsetzung der Stützmauer kommen im wesentlichen folgende drei Varianten in Betracht:

-      Ufermauer mit Bohrpfahlgründung (Ersatzneubau)

-      Winkelstützmauer (Ersatzneubau)

-      Schwergewichtsmauer mit Querschnittsverstärkung

 

Aus Kostengründen und im Sinne der Dauerhaftigkeit wurde dabei die Variante 2 (Winkelstützmauer) als Vorzugsvariante gewählt.

 

Durch den Einbau von Grundrohren und einer filterstabilen Widerlagerhinterfüllung wird künftig eine kontrollierte Entwässerung der Stützwandhinterfüllung sichergestellt. Als Schrammbord dient am Fahrbahnrand eine 15 – 20 cm hohe Aufkantung, die Bestandteil der Kappe ist. Ein einheitlicher Verlauf der Stützwandoberkante wird angestrebt. Den seitlichen Abschluss bildet ein 1,0 m hohes Füllstabgeländer mit abgesetztem Querholm. Alle sichtbar bleibenden Betonflächen der Stützwand werden mit gehobelter Brettschalung in Sichtbetonqualität hergestellt. Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem vom Ingenieurbüro SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach, gefertigten und sowohl im Fachbereich Tiefbau als auch in der Kreiskämmerei ausliegenden Planunterlagen entnommen werden.

 

Die reinen Bauwerkskosten dieser Stützmauer belaufen sich auf 830.000 €. Hinzu kommen noch Planungsleistungen von ca. 85.700 € sowie Kosten für Baugrunduntersuchungen und für die örtliche Bauleitung von ca. 20.000 €, so dass mit Gesamtkosten von rund 936.000 € gerechnet werden muss. Hiervon werden voraussichtlich rund 813.000 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von rund 485.000 € (= 60 v.H.) und 120.000 € (= 15 v.H.) nach Art. 13 c FAG erwartet, so dass vom Landkreis Eigenmittel von voraussichtlich rund 331.000 € aufzubringen wären.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Vorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annehmbarste Angebot zu erteilen (§ 25 VOB).

 

Die erforderliche baufachliche Stellungnahme wurde beim Staatlichen Bauamt Bamberg bereits beantragt. Auch wurde bereits am 29.08.2012 ein entsprechender Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberfranken zur Aufnahme in das Förderprogramm für 2013 gestellt.

 

Entsprechend der am 08.10.2009 geänderten Geschäftsordnung des Kreistages Coburg sind Beschlüsse der Fachausschüsse mit weiterreichenden Auswirkungen in die kommenden Haushaltsjahre ab einem Betrag von 100.000 € als Empfehlung in den Kreisausschuss zu überweisen.