Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Kreistag stimmt der Gebührenkalkulation und der Senkung der derzeitig gültigen Abfallentsorgungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2013 –2016 zu.

 


Am 31.12.2012 endet der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallentsorgungsgebühren. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für kostendeckende Einrichtungen ist eine Neukalkulation erforderlich.

 

Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2011 sowie der zu erwartenden Kosten und Erlöse der Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden vier Jahre 2013-2016 erstellt (vgl. hierzu Anlage 1).

 

Die Kalkulation beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z.B. die erwartete Entwicklung voraussichtlicher Restmüll-, Sperrmüll- und Wertstoffmengen, deren Verwertungskosten sowie die abgeschätzten Preis- und Personalkostensteigerungen.

 

Die im Kalkulationszeitraum 2011-2012 erzielten bzw. zu erwartenden Überschüsse von rd. 1,2 Mio. € wurden in der Kalkulation berücksichtigt.

 

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2011-2012 hat es nicht gegeben.

 

Die für die Berechnung der Gebühreneinnahmen notwendigen Tonnenzahlen und die Anzahl der durchgeführten Leerungen wurde der tatsächlichen Nutzung angepasst (vgl. hierzu Anlage 2).

 

Nach der neuen Kalkulation würden sich Ende 2016 Überschüsse von ca. 1.427.000 € ergeben, also gerade ca. 227.000 € mehr als der bisherige Stand der Überschüsse.

 

Aufgrund des Ergebnisses der Kalkulation schlägt die Verwaltung die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren vor. Nachstehende Punkte sind bei dieser Entscheidung mit eingeflossen:

 

1.    Aufgrund der geringen Laufzeit des neuen Abrechnungssystems ist abzuwarten, wie sich die Gebühreneinnahmen entwickeln werden

2.    Umsetzung einer Gesetzesänderung zur gesonderten Erfassung von Bioabfällen

3.    Nachsorge für die Deponie Blumenrod gewährleisten

4.    Berücksichtigung von möglichen Einbußen der Papiererlöse

 

 


aus der Beratung:

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Gebührenübersicht Abfallgebühren 2011 und 2013 sowie die die Anlage 2 (Gebührenkalkulation 2013 – 2016) neu verteilt wurde.

Diese neue Gebührenübersicht wurde unter erheblichem Zeitdruck erstellt und wird deshalb nochmals auf Richtigkeit überprüft. Es hat sich nun ergeben, dass die Grundgebühr für den 1.000 l Behälter von 365,60 € geringfügig um 0,40 € auf 366,00 € angepasst werden muss.

Die neuen Anlagen werden ins Ratsinformationssystem eingestellt.

 

Herr Nickel berichtet, dass in den Jahren 2011 und 2012 bei der Abfallwirtschaft ein Überschuss von rund 1,2 Millionen Euro erzielt wurde. Weil aber die Abfallentsorgung aus rechtlichen Gründen keine Gewinne abwerfen darf, hat die Verwaltung nach internen Rücksprachen entschieden, die Gebühren zu senken.

 

Herr Schilling weist allerdings darauf hin, dass die Kalkulation der Gebühren viele unsichere Faktoren beinhaltet. Dies wird anhand der Erlöse für das Altpapier aus der grünen Tonne verdeutlicht.

Der Landkreis muss auch immer wieder mit Ausgaben für die Nachsorge bei der Blumenroder Deponie rechnen.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die Rücklagen bis zum nächsten Kalkulationszeitraum (ab 2016) wahrscheinlich verbraucht sind und prophezeit, dass die Gebühren dann eventuell wieder erhöht werden müssen.

 

 

Nach eingehender Beratung wird die Beschlussvorlage wie folgt abgeändert: