Sitzung: 04.10.2012 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 099/2012
Dem Kreistag wird
empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Der Kreistag stimmt der Gebührenkalkulation und der Senkung der derzeitig gültigen Abfallentsorgungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2013 –2016 zu.
Am 31.12.2012 endet der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallentsorgungsgebühren. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für kostendeckende Einrichtungen ist eine Neukalkulation erforderlich.
Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2011 sowie der zu erwartenden Kosten und Erlöse der Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden vier Jahre 2013-2016 erstellt (vgl. hierzu Anlage 1).
Die Kalkulation
beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z.B. die erwartete
Entwicklung voraussichtlicher Restmüll-, Sperrmüll- und Wertstoffmengen, deren
Verwertungskosten sowie die abgeschätzten Preis- und
Personalkostensteigerungen.
Die im
Kalkulationszeitraum 2011-2012 erzielten bzw. zu erwartenden Überschüsse von
rd. 1,2 Mio. € wurden in der Kalkulation berücksichtigt.
Wesentliche
Änderungen im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2011-2012 hat es nicht
gegeben.
Die für die
Berechnung der Gebühreneinnahmen notwendigen Tonnenzahlen und die Anzahl der
durchgeführten Leerungen wurde der tatsächlichen Nutzung angepasst (vgl. hierzu
Anlage 2).
Nach der neuen
Kalkulation würden sich Ende 2016 Überschüsse von ca. 1.427.000 € ergeben, also
gerade ca. 227.000 € mehr als der bisherige Stand der Überschüsse.
Aufgrund des
Ergebnisses der Kalkulation schlägt die Verwaltung die Beibehaltung der derzeit
gültigen Abfallentsorgungsgebühren vor. Nachstehende Punkte sind bei dieser
Entscheidung mit eingeflossen:
1. Aufgrund
der geringen Laufzeit des neuen Abrechnungssystems ist abzuwarten, wie sich die
Gebühreneinnahmen entwickeln werden
2. Umsetzung
einer Gesetzesänderung zur gesonderten Erfassung von Bioabfällen
3. Nachsorge
für die Deponie Blumenrod gewährleisten
4. Berücksichtigung
von möglichen Einbußen der Papiererlöse
aus der Beratung:
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Gebührenübersicht Abfallgebühren 2011 und 2013 sowie die die Anlage 2 (Gebührenkalkulation 2013 – 2016) neu verteilt wurde.
Diese neue Gebührenübersicht wurde unter erheblichem Zeitdruck erstellt und wird deshalb nochmals auf Richtigkeit überprüft. Es hat sich nun ergeben, dass die Grundgebühr für den 1.000 l Behälter von 365,60 € geringfügig um 0,40 € auf 366,00 € angepasst werden muss.
Die neuen Anlagen werden ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Herr Nickel berichtet, dass in den Jahren 2011 und 2012 bei der Abfallwirtschaft ein Überschuss von rund 1,2 Millionen Euro erzielt wurde. Weil aber die Abfallentsorgung aus rechtlichen Gründen keine Gewinne abwerfen darf, hat die Verwaltung nach internen Rücksprachen entschieden, die Gebühren zu senken.
Herr Schilling weist allerdings darauf hin, dass die Kalkulation der Gebühren viele unsichere Faktoren beinhaltet. Dies wird anhand der Erlöse für das Altpapier aus der grünen Tonne verdeutlicht.
Der Landkreis muss auch immer wieder mit Ausgaben für die Nachsorge bei der Blumenroder Deponie rechnen.
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die Rücklagen bis zum nächsten Kalkulationszeitraum (ab 2016) wahrscheinlich verbraucht sind und prophezeit, dass die Gebühren dann eventuell wieder erhöht werden müssen.
Nach eingehender Beratung wird die Beschlussvorlage wie folgt abgeändert: