Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Dem Kreissausschuss wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Kreistag wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vorplanung des Architekten wird zur Kenntnis genommen.

 

Vor weiteren Schritten sind Alternativen zur vorhandenen Raumplanung zu entwickeln, aufzuzeigen, welche Verwendungsmöglichkeiten und Planungen hinsichtlich der freiwerdenden Raumkapazitäten im Bestand LRA bestehen und in einer Untersuchung die Vor- und Nachteile aufzuzeigen, die bei einer Ausführung des Erweiterungsbaues nach Passivhausstandard sich ergeben.

 

einstimmig


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg hat am 27.10.2011 der Planung eines Erweiterungsbaues des LRA Coburg grundsätzlich zugestimmt, vorgegeben, den Baubeginn ab 2012 oder baldmöglichst zu beginnen und den Architekten Christian Wutke beauftragt (bis zur Leistungsphase 2 = Vorplanung mit Kostenschätzung) die Planung zu erstellen.

Nachdem die Rahmenbedingungen der zur Unterbringung vorgesehenen Verwaltungseinheiten Job Center Coburg Land und Staatl. Schulämter Stadt und Landkreis Coburg bereits feststanden, ist nach Untersuchung und Empfehlung (Fa ISYS) mit der Beschlussfassung des Kreistages am 26.07.2012 eine „Gemeinsame Kraftfahrzeugzulassungsstelle und Führerscheinbehörde Stadt und Landkreis Coburg“ auf der Lauterer Höhe zu schaffen, die letzte Klarstellung über den Umfang der Maßnahme erfolgt.

Auf dieser Basis hat Architekt Christian Wutke eine Vorplanung nebst Kostenschätzung gefertigt. Vorab erfolgt am 24.09.2012 die Information und Beratung in der Baubegleitenden Arbeitsgruppe. Anschließend wird die Vorplanung in den Sitzungen der Kreisgremien vorgestellt werden. Evtl. zwischenzeitlich gewonnene Erkenntnisse und Empfehlungen werden eingearbeitet, die Unterlagen entsprechend aktualisiert.

Damit ist der Auftragsrahmen des Architekten ausgeschöpft.

Als nächster Schritt ist eine Entscheidung über die finale Realisierung des Projekts mit Festlegung des Kostenrahmens geboten.

Die weitere Konsequenz ist die Ausweitung des Architektenvertrages zu veranlassen. Es wird nicht empfohlen die Leistungsphasen in einzelne Detailschritte aufzuteilen, weil die Leistungsphasen eng in einander übergehen und eine Planung ohne Zeitverlust ermöglichen. Damit sollten die von der Kreispolitik angeregten Ausschreibungsverfahren in den Wintermonaten (günstigere Ergebnisse sind zu erwarten) realisierbar sein.

Nach der Geschäftsordnung ist die letztendliche Entscheidung dem Kreistag (Vorberatung im Kreisausschuss) vorbehalten. Die Vorberatungen finden im Bauausschuss, der dann die Baumaßnahme federführend begleitet und für die weiteren fachlichen Entscheidungen ermächtigt werden sollte statt. und im Kreisausschuss statt.


aus der Beratung:

 

Aufgrund der aufgeworfenen Fragen bezüglich der Planung und Verfahrensweisen stellte der Vorsitzende die Nichtöffentlichkeit her. Dies wird vom Gremium einstimmig angenommen.

Die Beratung wird von 16:55 Uhr bis 17:05 Uhr nichtöffentlich fortgesetzt.