Beschluss:
Dem Kreissausschuss wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Kreistag wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorplanung des Architekten wird zur Kenntnis genommen.
Vor weiteren Schritten sind Alternativen zur vorhandenen Raumplanung zu entwickeln, aufzuzeigen, welche Verwendungsmöglichkeiten und Planungen hinsichtlich der freiwerdenden Raumkapazitäten im Bestand LRA bestehen und in einer Untersuchung die Vor- und Nachteile aufzuzeigen, die bei einer Ausführung des Erweiterungsbaues nach Passivhausstandard sich ergeben.
einstimmig
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Coburg hat am 27.10.2011 der Planung eines
Erweiterungsbaues des LRA Coburg grundsätzlich zugestimmt, vorgegeben, den
Baubeginn ab 2012 oder baldmöglichst zu beginnen und den Architekten Christian
Wutke beauftragt (bis zur Leistungsphase 2 = Vorplanung mit Kostenschätzung)
die Planung zu erstellen.
Nachdem die Rahmenbedingungen der zur Unterbringung vorgesehenen
Verwaltungseinheiten Job Center Coburg Land und Staatl. Schulämter Stadt und
Landkreis Coburg bereits feststanden, ist nach Untersuchung und Empfehlung (Fa
ISYS) mit der Beschlussfassung des Kreistages am 26.07.2012 eine „Gemeinsame
Kraftfahrzeugzulassungsstelle und Führerscheinbehörde Stadt und Landkreis
Coburg“ auf der Lauterer Höhe zu schaffen, die letzte Klarstellung über den
Umfang der Maßnahme erfolgt.
Auf dieser Basis hat Architekt Christian Wutke eine Vorplanung nebst
Kostenschätzung gefertigt. Vorab erfolgt am 24.09.2012 die Information und
Beratung in der Baubegleitenden Arbeitsgruppe. Anschließend wird die Vorplanung
in den Sitzungen der Kreisgremien vorgestellt werden. Evtl. zwischenzeitlich
gewonnene Erkenntnisse und Empfehlungen werden eingearbeitet, die Unterlagen
entsprechend aktualisiert.
Damit ist der Auftragsrahmen des Architekten ausgeschöpft.
Als nächster Schritt ist eine Entscheidung über die finale Realisierung
des Projekts mit Festlegung des Kostenrahmens geboten.
Die weitere Konsequenz ist die Ausweitung des Architektenvertrages zu
veranlassen. Es wird nicht empfohlen die Leistungsphasen in einzelne Detailschritte
aufzuteilen, weil die Leistungsphasen eng in einander übergehen und eine
Planung ohne Zeitverlust ermöglichen. Damit sollten die von der Kreispolitik
angeregten Ausschreibungsverfahren in den Wintermonaten (günstigere Ergebnisse
sind zu erwarten) realisierbar sein.
Nach der Geschäftsordnung ist die letztendliche Entscheidung dem
Kreistag (Vorberatung im Kreisausschuss) vorbehalten. Die Vorberatungen finden
im Bauausschuss, der dann die Baumaßnahme federführend begleitet und für die
weiteren fachlichen Entscheidungen ermächtigt werden sollte statt. und im
Kreisausschuss statt.
aus der Beratung:
Aufgrund der aufgeworfenen Fragen bezüglich der Planung und Verfahrensweisen stellte der Vorsitzende die Nichtöffentlichkeit her. Dies wird vom Gremium einstimmig angenommen.
Die Beratung wird von
16:55 Uhr bis 17:05 Uhr nichtöffentlich fortgesetzt.