Beschluss:
Auf den Dachflächen
des Ersatzneubaues der Straßenmeisterei des Landkreises Coburg wird eine
PV-Anlage errichtet.
Über eine Anbindung
oder Erweiterung einer möglichen Anlage auf dem Dach eines Erweiterungsbaues
wird zu gegebener Zeit entschieden.
Die jeweiligen
Arbeiten für die Baumaßnahme sind nach entsprechender Ausschreibung auf das
annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Landrat
ermächtigt und beauftragt.
einstimmig
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom
08.03.2012 soll trotz des ungünstigeren Verlaufs der Amortisationszeit an der
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dächern der neuen Straßenmeisterei,
gemäß Planvariante 3 mit parallelen Dünnschichtmodulen, festgehalten werden.
Der Landrat wurde beauftragt und ermächtigt,
die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
Vor endgültiger Ausführung sollte ein
gesonderter Beschluss im Bauausschuss gefasst werden.
Die Anregungen in den Anfragen der Kreisräte
Christoph Raabs und Bernd Lauterbach wurden untersucht und sind in die Optionen
eingeflossen.
Option 1 - Einspeisung
Die Option 1 entspricht dem ursprünglich
erarbeiteten Planungsvorschlag Planvariante 3.
Es werden Hybride Zellen 767 Module mit
einer Leistung von 189Wp/m² nach STC auf eine Dachfläche von 1.426m² verwendet
und belegt, hierbei ergibt sich gerundet eine Gesamtleistung von 270 kWp.
Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt
hinsichtlich der Preise für Photovoltaikanlagen ergeben zur Zeit einen
Investitionsbedarf (Hybride Zellen) von insgesamt Brutto 380.000,- €.
Die Einspeisevergütung beträgt (bis Dezember
2012) 15,30 Cent pro kWh, daraus errechnet sich eine Amortisationszeit von rund
13 Jahren ohne Verzinsung und Betriebskosten. Über die Einspeisevergütung ab
2013 können keine belastbaren Aussagen gemacht werden.
Option 2 - Eigenverbrauch
Eine weitere Möglichkeit wäre die Errichtung
einer Anlage ausschließlich für den Eigenverbrauch durch das LRA - Coburg. Dies
bedeutet, dass keine direkte Einspeisung in das öffentliche Energienetz erfolgt
und somit auch mit keiner Vergütung gerechnet werden kann. Die derzeitigen
Strombezugskosten des LRA liegen bei 15,4 Cent pro kWh.
Zur Ermittlung der Anlagengröße wurden
Untersuchungen hinsichtlich der durch das LRA verwertbaren Energiemenge
vorgenommen.
Es werden Hybride Zellen 120 Module mit
einer Leistung von 189Wp/m² nach STC auf eine Dachfläche von 232m² verwendet
und belegt, hierbei ergibt sich gerundet eine Gesamtleistung von 42 kWp.
Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt
hinsichtlich der Preise für Photovoltaikanlagen ergeben zur Zeit einen
Investitionsbedarf (Hybride Zellen) von insgesamt Brutto 120.000,- €, es
errechnet sich eine Amortisationszeit von rund 25 Jahren ohne Verzinsung und
Betriebskosten.
Die auf einer Kostenberechnung basierenden
Zahlen werden am 24.09.2012 zur Sitzung der baubegleitenden Arbeitsgruppe
vorliegen und dort erörtert.
Eine Empfehlung durch die Arbeitsgruppe zum
Beschluss im Bauausschuss wird anschließend ins Ratsinfosystem eingestellt.
Soweit ersichtlich stellt momentan nur die
Einspeisung eine vernünftige Option dar.
Option 3 – Eigenverbrauch Plus
Soll eine Eigenverbrauchlösung angestrebt
werden empfiehlt sich eine Installation auf dem Gebäudeteil des
Erweiterungsbaues, da die Einspeisung direkt am Haus erfolgt (kurze
Leitungsführung) und Investitionskosten von rund 60.000,- € entfallen. Die
Amortisierungszeit halbiert sich hierdurch.