Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Auf den Dachflächen des Ersatzneubaues der Straßenmeisterei des Landkreises Coburg wird eine PV-Anlage errichtet.

 

Über eine Anbindung oder Erweiterung einer möglichen Anlage auf dem Dach eines Erweiterungsbaues wird zu gegebener Zeit entschieden.

 

Die jeweiligen Arbeiten für die Baumaßnahme sind nach entsprechender Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

einstimmig


Sachverhalt:

 

Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 08.03.2012 soll trotz des ungünstigeren Verlaufs der Amortisationszeit an der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dächern der neuen Straßenmeisterei, gemäß Planvariante 3 mit parallelen Dünnschichtmodulen, festgehalten werden.

Der Landrat wurde beauftragt und ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Vor endgültiger Ausführung sollte ein gesonderter Beschluss im Bauausschuss gefasst werden.

Die Anregungen in den Anfragen der Kreisräte Christoph Raabs und Bernd Lauterbach wurden untersucht und sind in die Optionen eingeflossen.

 

 

Option 1 - Einspeisung

Die Option 1 entspricht dem ursprünglich erarbeiteten Planungsvorschlag Planvariante 3.

Es werden Hybride Zellen 767 Module mit einer Leistung von 189Wp/m² nach STC auf eine Dachfläche von 1.426m² verwendet und belegt, hierbei ergibt sich gerundet eine Gesamtleistung von 270 kWp.

Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt hinsichtlich der Preise für Photovoltaikanlagen ergeben zur Zeit einen Investitionsbedarf (Hybride Zellen) von insgesamt Brutto 380.000,- €.

Die Einspeisevergütung beträgt (bis Dezember 2012) 15,30 Cent pro kWh, daraus errechnet sich eine Amortisationszeit von rund 13 Jahren ohne Verzinsung und Betriebskosten. Über die Einspeisevergütung ab 2013 können keine belastbaren Aussagen gemacht werden.

 

 

Option 2 - Eigenverbrauch

Eine weitere Möglichkeit wäre die Errichtung einer Anlage ausschließlich für den Eigenverbrauch durch das LRA - Coburg. Dies bedeutet, dass keine direkte Einspeisung in das öffentliche Energienetz erfolgt und somit auch mit keiner Vergütung gerechnet werden kann. Die derzeitigen Strombezugskosten des LRA liegen bei 15,4 Cent pro kWh.

Zur Ermittlung der Anlagengröße wurden Untersuchungen hinsichtlich der durch das LRA verwertbaren Energiemenge vorgenommen.

Es werden Hybride Zellen 120 Module mit einer Leistung von 189Wp/m² nach STC auf eine Dachfläche von 232m² verwendet und belegt, hierbei ergibt sich gerundet eine Gesamtleistung von 42 kWp.

Die Entwicklungen auf dem Energiemarkt hinsichtlich der Preise für Photovoltaikanlagen ergeben zur Zeit einen Investitionsbedarf (Hybride Zellen) von insgesamt Brutto 120.000,- €, es errechnet sich eine Amortisationszeit von rund 25 Jahren ohne Verzinsung und Betriebskosten.

 

 

Die auf einer Kostenberechnung basierenden Zahlen werden am 24.09.2012 zur Sitzung der baubegleitenden Arbeitsgruppe vorliegen und dort erörtert.

Eine Empfehlung durch die Arbeitsgruppe zum Beschluss im Bauausschuss wird anschließend ins Ratsinfosystem eingestellt.

Soweit ersichtlich stellt momentan nur die Einspeisung eine vernünftige Option dar.

 

 

Option 3 – Eigenverbrauch Plus

Soll eine Eigenverbrauchlösung angestrebt werden empfiehlt sich eine Installation auf dem Gebäudeteil des Erweiterungsbaues, da die Einspeisung direkt am Haus erfolgt (kurze Leitungsführung) und Investitionskosten von rund 60.000,- € entfallen. Die Amortisierungszeit halbiert sich hierdurch.