Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Der Beschluss des Bauausschusses vom 24.09.2009 hinsichtlich des Neubaues eines durchgängigen Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße CO 12 auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen der Simonsgasse in Niederfüllbach und dem Bahnhof in Creidlitz wird in allen Teilen aufgehoben.

 

2.    Stattdessen wird dem Kreisausschuss empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem vom Ingenieurbüro Kittner & Weber, Sonnefeld, überarbeiteten und aktualisierten Bauentwurf vom 27.07.2012 für den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße CO 12 auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen der Simonsgasse in Niederfüllbach und der Stadtgrenze Coburg am Brückenbauwerk der B 303 wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2013 abzuwickeln.

 

Die Arbeiten sind nach beschränkter Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die auf den Landkreis entfallenden Gesamtkosten von 364.000 € werden wie folgt finanziert:

 

190.000 € Zuwendungen nach BayGVFG

174.000 € Eigenmittel

 

Die entsprechenden Mittel sind im Zuge einer Fortschreibung des Investitionsprogramms im Haushalt 2013 bereit zu stellen und aus der Haushaltsstelle 6512.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

einstimmig


Sachverhalt:

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2011 bis 2015 ist unter der lfd. Nr. 55 für 2013 der Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße CO 12 zwischen Niederfüllbach und Creidlitz mit Gesamtkosten von 280.000 € vorgesehen. Dieser Geh- und Radweg war schon mehrmals Gegenstand der Beratungen in dem dafür zuständigen Bauausschuss, aber auch im Kreistag, zuletzt am 24.09.2009 im Bauausschuss.

 

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 22.07.1999, zwischen Untersiemau und Niederfüllbach einen durchgängigen Geh- und Radweg zu bauen, wurde in den Jahren 2000 und 2001 der erste Bauabschnitt zwischen Untersiemau und Meschenbach einschließlich eines Unterführungsbauwerkes in Untersiemau mit einem Kostenaufwand von rd. 860.000 € fertig gestellt. Der zweite Bauabschnitt zwischen Meschenbach und Niederfüllbach wurde seinerzeit im Hinblick auf die bevorstehende Auflassung der Bahnlinie Creidlitz-Großheirath zurückgestellt. Dieser zweite Bauabschnitt konnte erst in den Jahren 2005 und 2006 auf der ehemaligen Bahntrasse bis zur Simonsgasse in Niederfüllbach mit Gesamtkosten von rund 360.000 € realisiert werden.

 

Dieser Geh- und Radweg zwischen Untersiemau und Niederfüllbach wird sehr gut angenommen. Allerdings endet dieser an der Simonsgasse in Niederfüllbach. Für eine durchgängige Geh- und Radwegverbindung von Lichtenfels nach Coburg bzw. vom Itzgrund nach Coburg fehlt nur noch der Lückenschluss von der Simonsgasse in Niederfüllbach bis zur Stadtgrenze Coburg bzw. bis zum Bahnhof Creidlitz. Der Bauausschuss des Landkreises hat sich bereits anlässlich einer Besichtigungsfahrt am 25.01.2007 mit Nachdruck für diesen Lückenschluss ausgesprochen.

 

Einem ersten Bauentwurf hat der Bauausschuss des Landkreises in seiner Sitzung vom 26.04.2007 bereits beschlussmäßig zugestimmt. Dieser sah vor, dass für den gesamten Streckenabschnitt des auf der ehemaligen Bahntrasse zu errichtenden Geh- und Radweges, beginnend an der Simonsgasse in Niederfüllbach bis zur Stadtgrenze an der Unterführung der B 303 bei Creidlitz, der Landkreis alleiniger Baulast- und Kostenträger ist. Obwohl der geplante Geh- und Radweg nach diesem Entwurf bis zu 150 m von der Kreisstraße abrückt, wurde er auch seitens des Staatlichen Bauamtes Bamberg als unselbständiger Geh- und Radweg der Kreisstraße CO 12 erachtet. Die Regierung von Oberfranken als zuständige Bewilligungsbehörde kam jedoch in Teilbereichen hinsichtlich der Baulast- und der Kostenträgerschaft zu einem anderen Ergebnis.

 

Von der Uferstraße bis zur Zufahrt E-Center / Fa. Brandt sollte der Geh- und Radweg unmittelbar neben der Carl-Brandt-Straße, einer Innerortsstraße der Gemeinde Niederfüllbach, verlaufen. Die Regierung hat hierzu die Auffassung vertreten, dass der Geh- und Radweg in diesem Bereich weniger der Entflechtung des Geh- und Radwegverkehrs auf der Kreisstraße, sondern primär der Entflechtung des Geh- und Radwegverkehrs auf der Carl-Brandt-Straße dient. Baulast- und Kostenträger des Geh- und Radweges für diesen Abschnitt muss daher die Gemeinde Niederfüllbach sein, mit der Folge, dass für diesen Bereich auch entsprechende KAG-Beiträge abzusetzen sind. Auch hat die Regierung keine Notwendigkeit für eine Weiterführung des Geh- und Radweges bis zur Stadtgrenze gesehen, da der Geh- und Radwegverkehr nach deren Ansicht bereits ab der Zufahrt E-Center / Firma Brandt gefahrlos über die Carl-Brandt-Straße weitergeführt werden kann. Eine Notwendigkeit für diesen Streckenabschnitt würde allenfalls dann gesehen, wenn die Stadt Coburg zeitgleich den Geh- und Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse von der Gemarkungsgrenze Niederfüllbach bis zu dem bereits vorhandenen Geh- und Radweg am Bahnhof in Creidlitz verlängert.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 abweichend und ergänzend zur bisherigen Beschlusslage einer solchen Gemeinschaftsmaßnahme für den Neubau eines durchgängigen Geh- und Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse von der Simonsgasse in Niederfüllbach bis zum Bahnhof in Creidlitz bereits grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit der Gemeinde Niederfüllbach und der Stadt Coburg aufzunehmen. Die Zustimmung der Stadt Coburg konnte sehr rasch eingeholt werden. Weitaus schwieriger gestalten sich die Verhandlungen mit der Gemeinde Niederfüllbach, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Kostenbeteiligung der Gemeinde. Letztlich konnten diese Verhandlungen erst im Juli 2009 abgeschlossen werden.

 

Gemäß den überarbeiteten Planunterlagen beliefen sich die Gesamtkosten der Gemeinschaftsmaßnahme auf insgesamt 400.000 €. Davon entfielen 35.000 € auf die Gemeinde Niederfüllbach und 86.000 € auf die Stadt Coburg. Die restlichen 279.000 € entfielen auf den Landkreis Coburg. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2009 seine früheren Beschlüsse aufgehoben, der Finanzierung dieser Gemeinschaftsmaßnahme zugestimmt sowie den entsprechenden Realisierungs- und Ausführungsbeschluss gefasst. Vorgesehen war eine Abwicklung des Vorhabens im Haushaltsjahr 2010.

 

Auf Wunsch der Stadt Coburg wurde eine Realisierung dieser Gemeinschaftsmaßnahme im Einvernehmen mit der Gemeinde Niederfüllbach seinerzeit jedoch zurückgestellt. Seitens der Stadt Coburg wurde uns hierzu mitgeteilt, dass die Stadt Coburg aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage eine Realisierung ihres Streckenabschnittes frühestens in den Jahren 2012/ 2013 ins Auge fasst. Mit Schreiben vom 27.08.2012 hat die Stadt Coburg nunmehr jedoch mitgeteilt, dass ihre finanzielle Situation sich nicht nachhaltig verbessert hat und deshalb ein Kostenansatz im mittelfristigen Investitionsplan der folgenden fünf Jahre nicht möglich ist. Der Landkreis wurde gebeten, den Geh- und Radweg an der Stadtgrenze enden zu lassen und an die vorhandene Umfahrung des Brückenbauwerkes der B 303 anzubinden. Die Fortführung des Radwegeverkehrs nach Creidlitz könnte dann über den vorhandenen Wirtschaftsweg erfolgen.

 

Mittlerweile hat die Gemeinde Niederfüllbach die Carl-Brandt-Straße ausgebaut und dort auch einen rechtsseitigen Gehsteig errichtet. Damit wurde der eingangs geschilderten und geforderten Entflechtung des Fußgängerverkehrs in der Carl-Brandt-Straße bereits Rechnung getragen. Dem Geh- und Radweg im dortigen Bereich kommt somit keine Erschließungsfunktion mehr zu mit der Folge, dass eine Bauträgerschaft der Gemeinde Niederfüllbach nicht mehr erforderlich wird und auch keine KAG-Beiträge abzusetzen sind. Alleiniger Baulast- und Kostenträger für den gesamten Streckenabschnitt des Geh- und Radweges von der Simonsgasse in Niederfüllbach bis zur Stadtgrenze Coburg wäre somit, wie bereits im Jahr 2007 vorgesehen, der Landkreis Coburg.

 

Nach den nochmals entsprechend überarbeiteten Planunterlagen beginnt der Geh- und Radweg im Süden an der Simonsgasse und wird dort an den bereits erstellten Geh- und Radweg in Richtung Meschenbach und Untersiemau angebunden. Im weiteren Verlauf kreuzt der Geh- und Radweg in Niederfüllbach die Uferstraße und führt entlang der Carl-Brandt-Straße bis zur Stadtgrenze Coburg. Am Bauende mündet der Geh- und Radweg in die vorhandene Umfahrung des Brückenbauwerkes der B 303. Die Fortführung des Radwegeverkehrs nach Creidlitz erfolgt von dort über den vorhandenen Wirtschaftsweg.

 

Die Länge dieses neuen Geh- und Radweges beträgt insgesamt 761,5 m. Die Breite beträgt, wie von der Regierung gefordert, einheitlich 2,50 m. Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem vom Ingenieurbüro Kittner & Weber, Sonnefeld, gefertigten und sowohl im Fachbereich Tiefbau als auch in der Kreiskämmerei ausliegenden Planunterlagen entnommen werden.

 

Die Gesamtkosten dieses Geh- und Radweges belaufen sich einschließlich der Brücke über den Füllbach auf insgesamt 364.000 €. Hiervon werden voraussichtlich rund 334.000 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 Bay GVFG von rund 190.000 € (=57 v.H.) erwartet, so dass vom Landkreis Eigenmittel von voraussichtlich rund 174.000 € aufzubringen wären.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Vorhabens wird die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annehmbarste Angebot zu erteilen.

 

Die erforderliche baufachliche Stellungnahme wurde beim Staatlichen Bauamt Bamberg bereits beantragt. Auch wurde bereits am 06.08.2012 ein entsprechender Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberfranken zur Aufnahme in das Förderprogramm für 2013 gestellt.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der seinerzeitige Beschluss des Bauausschusses des Landkreises vom 24.09.2009 aufgehoben und durch einen neuerlichen Beschluss, wie nachstehend beschrieben, ersetzt werden.

 

Nachdem der neuerliche Beschluss weiterreichende Auswirkungen von über 100.000 € in die kommenden Haushaltsjahre hat, ist entsprechend der am 08.10.2009 geänderten Geschäftsordnung des Kreistages Coburg die Angelegenheit als Empfehlung an den Kreisausschuss zu überweisen.