Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Die geänderten Lageberichte der Geschäftsführung vom 01.02.2012, der Bericht und die Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 09.07.2012 und die Prüfungsberichte des VdW Bayern vom 11.05.2012 für die geänderten Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 2010 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der am 30.07.2009 gefasste Beschluss zum Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2008 zum 31.12.2008 wird auf je 49.152.469,74 € in Aktiva und Passiva und einem Jahresüberschuss von 35.546,98 € korrigiert.

 

Der am 16.12.2010 gefasste Beschluss zum Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2009 zum 31.12.2009 wird auf je 48.783.971,36 € in Aktiva und Passiva und einem Jahresüberschuss von 31.675,41 € korrigiert.

 

Der am 27.10.2011 gefasste Beschluss zum Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2010 zum 31.12.2010 wird auf je 51.219.432,66 € in Aktiva und Passiva und einem Jahresüberschuss von 702.279,63 € korrigiert.

 

Die am 30.07.2009, 16.12.2010 und 27.10.2011 beschlossenen Entlastungen der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH gelten unverändert fort und erstrecken sich auch auf die geänderten Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010.

 

Die am 30.07.2009, 16.12.2010 und 27.10.2011 beschlossenen Entlastungen des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH gelten unverändert fort und erstrecken sich auch auf die geänderten Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010.

 


Sachverhalt:

 

Mit den Beschlüssen vom 30.07.2009, 16.12.2010 und 27.10.2011 hat der Kreistag die Jahresabschlüsse der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH der Jahre 2008 bis 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlussmäßig festgestellt. Auf die seinerzeitigen Verwaltungsvorlagen und Beschluss-Niederschriften wird insoweit Bezug genommen.

 

Zwischen der WBG und der WBG Wohnen GmbH, einem Tochterunternehmen der WBG, wurde im Jahr 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Als Auswirkung dieses Organschaftsvertrages sind die Verlustvorträge der WBG Wohnen steuerlich einzufrieren. In gemeinsamer Absprache mit der Steuerberatung und dem VdW Bayern, dem gesetzlichen Prüfungsverband der Wohnungsunternehmen in Bayern, wurde handelsrechtlich dem entsprochen und die Ergebnisse der WBG Wohnen in den Jahren 2008 bis 2010 nicht mit den Verlustvorträgen der WBG Wohnen verrechnet, sondern an die Muttergesellschaft WBG jeweils abgeführt. Im Jahr 2008 waren dies ein Ertrag von 504,68 €, in 2009 ein Ertrag von 377,13 € und im Jahr 2010 ein Ertrag vom 538,61 €, somit insgesamt 1.420,42 € in den drei maßgeblichen Jahren.

 

Nach neuerer Rechtssprechung und der weit überwiegenden Literaturmeinung könnte dies dazu führen, dass die Finanzbehörden das Zustandekommen des Ergebnisabführungsvertrages grundsätzlich in Frage stellen. Für die WBG Wohnen könnte dies eine Gewerbesteuernachzahlung von über 40.000 € zur Folge haben.

 

Der herrschenden Literaturmeinung zufolge, ist es möglich diese Situation zu bereinigen, indem die betreffenden Jahresabschlüsse korrigiert, die dazu gefassten Beschlüsse aufgehoben und neu gefasst werden und den entsprechenden Veröffentlichungsverpflichtungen nachgekommen wird. In Absprache mit der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung des VdW Bayern wurde deshalb die Korrektur der Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 2010 veranlasst und auch entsprechend durchgeführt.

 

In den Gewinn- und Verlustrechnungen und den Bilanzen der WBG der Jahre 2008 bis 2010 ergeben sich demnach folgende Änderungen:

 

-      2008

Erträge Ergebnisabführungsvertrag

0,00 €

(bislang 504,68 €)

 

Jahresüberschuss

35.546,98 €

(bislang 36.051,66 €)

 

Gesellschaftsvertragliche Rücklage

3.554,00 €

(bislang 3.605,00 €)

 

Bilanzgewinn

31.992,98 €

(bislang 32.446,66 €)

 

Bilanzsumme

49.152.469,74 €

(bislang 49.152.974,42 €)

 

 

 

 

-      2009

Erträge Ergebnisabführungsvertrag

0,00 €

(bislang 377,13 €)

 

Jahresüberschuss

31.675,41 €

(bislang 32.052,54 €)

 

Gesellschaftsvertragliche Rücklage

3.168,00 €

(bislang 3.205,00 €)

 

Bilanzgewinn

28.507,41 €

(bislang 28.847,54 €)

 

Bilanzsumme

48.783.971,36 €

(bislang 48.784.853,17 €)

 

 

 

 

-      2010

Erträge Ergebnisabführungsvertrag

0,00 €

(bislang 538,61 €)

 

Jahresüberschuss

702.729,63 €

(bislang 703.268,24 €)

 

Gesellschaftsvertragliche Rücklage

70.273,00 €

(bislang 70.327,00 €)

 

Bilanzgewinn

32.456,63 €

(bislang 32.941,24 €)

 

Bilanzsumme

51.219.432,66 €

(bislang 51.219.971,27 €)

 

Die Geschäftsführungen der WBG und der WBG Wohnen haben mit Beschluss vom 01.02.2012 die entsprechenden Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2008, 2009 und 2010 korrigiert. Infolge der vorstehend genannten Änderungen wurde eine erneute Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 erforderlich. Diese fand am 11.05.2012 statt. Die Prüfung hat für alle drei Wirtschaftsjahre zu keinen Einwendungen geführt. Der VdW Bayern Gesetzlicher Prüfungsverband in Bayern hat deshalb für die geänderten Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2008 bis 2010 in allen Fällen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Schreiben vom 11.05.2012 erteilt. Zwischenzeitlich hat auch der Aufsichtsrat der WBG in seiner Sitzung am 09.07.2012 den geänderten Jahresabschlüssen 2008 bis 2010 beschlussmäßig zugestimmt.

 

Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg wird für die korrigierten Jahresabschlüsse der WBG der Jahre 2008 bis 2010 auch ein Beschluss durch den Gesellschafter, den Landkreis Coburg erforderlich. Bedenken hiergegen bestehen nicht. Laut Bundesfinanzhof ist ein Ergebnisabführungsvertrag nicht tatsächlich durchgeführt, wenn der Jahresüberschuss nicht mit dem Verlustvortrag verrechnet, sondern an den Organträger abgeführt wird. Auch besteht eine Diskrepanz der Beträge der Ergebnisabführung im Verhältnis zu der drohenden Gewerbesteuernachzahlung. So hat die WBG Wohnen in den Jahren 2008/2009/2010 insgesamt lediglich 1.420,42 € an das Mutterunternehmen WBG abgeführt. Eine mögliche Gewerbesteuernachzahlung für die WBG Wohnen könnte sich auf über 40.000 € belaufen, über das Doppelte des Eigenkapitals der WBG Wohnen (zum Stand 31.12.2011: 18.534,81 €). Eine Steuernachzahlung in dieser Höhe könnte die WBG Wohnen ohne Hilfe des Mutterunternehmens WBG nicht leisten. Die Korrektur der entsprechenden Jahresabschlüsse liegt daher auch im Interesse der WBG und deren Gesellschafter, dem Landkreis Coburg.

 

Gemäß § 29 Ziff. 18 und 19 der derzeit gültigen Geschäftsordnung fällt die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Kreistages. Nach Fassung der entsprechenden Beschlüsse ist nach heutiger Rechtssprechung damit zu rechnen, dass die Finanzbehörden den Organschaftsvertrag anerkennen und damit die drohende Gefahr einer Gewerbesteuernachzahlung für die WBG Wohnen abgewendet ist.