Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Der Landkreis Coburg beabsichtigt eine Partnerschaft mit einer türkischen Region zu begründen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16. 07.2012 beantragt KR Frank Rebhan (auch für die SPD-Fraktion) die Bedingungen einer Partnerschaft mit einer vergleichbaren Region in der Türkei zu prüfen, mit dem Ziel ein solche Partnerschaft einzugehen (Antrag A).

Zur Begründung werden

 

-       die vielfältigen Verbindungen im Landkreis Coburg angeführt (viele türkische bzw. türkisch-stämmige Bevölkerung, Unternehmen mit türkischen Unternehmern, zahlreiche Mitarbeiter in Unternehmen in der Region, kulturelle Vereine)

-       die Bedeutung der Türkei als eines der Wachstumsländer in Europa

-       bereits bestehende Partnerschaften in der Metropolregion Nürnberg

-       mögliche Einbindung der Jugend, der Schulen und Organisationen des sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens.

-        

Insgesamt könnte eine Partnerschaft von besonderer Bedeutung für die o.g. Bereiche sein und weitere positive Kräfte freisetzen.

 

Der Antrag mit der vollständigen Begründung und Beschreibung ist im Ratsinformationssystem des Landkreises Coburg eingestellt.

 

Der Landkreis kann eine kommunale Partnerschaft eingehen. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen (Art. 28 Abs. 2 GG) definiert sich heute unbestritten bis in diese Dimension. Dabei sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit zu beachten. Der organisatorische Aufwand und die Kosten für das Engagement sind entscheidende Faktoren und entsprechend zu berücksichtigen.

 

In Bayern sind 9 Kommunen (meist Städte) bekannt, die eine Partnerschaft zu Kommunen in der Türkei unterhalten. Dabei werden sowohl weniger förmliche Beziehungen (sog. Kontakt, oder Freundschaften), als auch Partnerschaften mit schriftlichen Vereinbarungen unterhalten. In Oberfranken unterhält der Landkreis Wunsiedel (gemeinsam mit der Stadt WUN) mit Torbali (Torbalı ist ein Landkreis mit dazugehöriger Kreisstadt in der türkischen Provinz Izmir) eine Partnerschaft. Man unterhält die üblichen Verbindungen (z.B. Jugendaustausch, Verwaltungsaustausch, kulturelle Maßnahmen) und berichtet von durchweg positiven Erfahrungen. Der finanzielle Einsatz des Landkreises Wunsiedel liegt bei durchschnittlich 5.000 € /Jahr. Für besondere Aktionen werden zusätzliche HH-Mittel eingestellt. Letztlich sind die Kosten abhängig davon, wie intensiv der Austausch betrieben wird.

 

Zu den Fördermöglichkeiten erteilt das Europabüro des Bayer. Landkreistages in Brüssel die Auskunft, dass für eine Partnerschaft mit einer türkischen Gebietskörperschaft aus EU-Mitteln zur Zeit keine Förderung erwartet werden kann (es fehlt, nachdem die Türkei nicht zur EU gehört, an einer Interessensbekundung der Türkei an die EU mit anschließendem „Memorandum“).

 

Voraussetzung für die Errichtung einer kommunalen Partnerschaft ist eine Grundsatzentscheidung des Landkreises Coburg. Anschließend bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung, um die Grundlagen für eine erfolgreiche Gestaltung zu schaffen.

Eine kommunale Partnerschaft zu begründen, ist in der Geschäftsordnung des Kreistages nicht explizit geregelt. Zum vorliegenden Antrag ist, in Anbetracht der Bedeutung der Thematik, der Kreistag das zuständige Gremium.


aus der Beratung:

 

Nach kurzer Absprache unter den Kreisausschussmitgliedern wird der ursprüngliche Beschlusstext „Der Landkreis Coburg begründet eine Partnerschaft mit einer türkischen Region“wie folgt geändert: