Beschluss:
Der Kreistag möge
beschließen:
Der Landkreis Coburg beabsichtigt eine Partnerschaft mit einer türkischen Region zu begründen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
16. 07.2012 beantragt KR Frank Rebhan (auch für die SPD-Fraktion) die
Bedingungen einer Partnerschaft mit einer vergleichbaren Region in der Türkei
zu prüfen, mit dem Ziel ein solche Partnerschaft einzugehen (Antrag A).
Zur Begründung werden
-
die
vielfältigen Verbindungen im Landkreis Coburg angeführt (viele türkische bzw.
türkisch-stämmige Bevölkerung, Unternehmen mit türkischen Unternehmern,
zahlreiche Mitarbeiter in Unternehmen in der Region, kulturelle Vereine)
-
die
Bedeutung der Türkei als eines der Wachstumsländer in Europa
-
bereits
bestehende Partnerschaften in der Metropolregion Nürnberg
-
mögliche
Einbindung der Jugend, der Schulen und Organisationen des sozialen,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens.
-
Insgesamt könnte
eine Partnerschaft von besonderer Bedeutung für die o.g. Bereiche sein und
weitere positive Kräfte freisetzen.
Der Antrag mit der
vollständigen Begründung und Beschreibung ist im Ratsinformationssystem des
Landkreises Coburg eingestellt.
Der Landkreis kann
eine kommunale Partnerschaft eingehen. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen
(Art. 28 Abs. 2 GG) definiert sich heute unbestritten bis in diese Dimension.
Dabei sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit zu beachten. Der organisatorische
Aufwand und die Kosten für das Engagement sind entscheidende Faktoren und
entsprechend zu berücksichtigen.
In Bayern sind 9
Kommunen (meist Städte) bekannt, die eine Partnerschaft zu Kommunen in der
Türkei unterhalten. Dabei werden sowohl weniger förmliche Beziehungen (sog.
Kontakt, oder Freundschaften), als auch Partnerschaften mit schriftlichen
Vereinbarungen unterhalten. In Oberfranken unterhält der Landkreis Wunsiedel
(gemeinsam mit der Stadt WUN) mit Torbali (Torbalı ist ein
Landkreis mit dazugehöriger Kreisstadt in der türkischen Provinz Izmir) eine
Partnerschaft. Man unterhält die üblichen Verbindungen (z.B. Jugendaustausch,
Verwaltungsaustausch, kulturelle Maßnahmen) und berichtet von durchweg
positiven Erfahrungen. Der finanzielle Einsatz des Landkreises Wunsiedel liegt
bei durchschnittlich 5.000 € /Jahr. Für besondere Aktionen werden zusätzliche
HH-Mittel eingestellt. Letztlich sind die Kosten abhängig davon, wie intensiv
der Austausch betrieben wird.
Zu den Fördermöglichkeiten erteilt das Europabüro des Bayer. Landkreistages in Brüssel die Auskunft, dass für eine Partnerschaft mit einer türkischen Gebietskörperschaft aus EU-Mitteln zur Zeit keine Förderung erwartet werden kann (es fehlt, nachdem die Türkei nicht zur EU gehört, an einer Interessensbekundung der Türkei an die EU mit anschließendem „Memorandum“).
Voraussetzung für die Errichtung einer kommunalen Partnerschaft ist eine Grundsatzentscheidung des Landkreises Coburg. Anschließend bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung, um die Grundlagen für eine erfolgreiche Gestaltung zu schaffen.
Eine kommunale Partnerschaft zu begründen, ist in der Geschäftsordnung des Kreistages nicht explizit geregelt. Zum vorliegenden Antrag ist, in Anbetracht der Bedeutung der Thematik, der Kreistag das zuständige Gremium.
aus der Beratung:
Nach kurzer Absprache unter den Kreisausschussmitgliedern wird der ursprüngliche Beschlusstext „Der Landkreis Coburg begründet eine Partnerschaft mit einer türkischen Region“wie folgt geändert: