Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg tritt der „Allianz gegen den Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei.

 

Als mögliches erstes Handlungsfeld soll Präventionsarbeit im Jugendbereich, zunächst durch eine umfassende Information im Ausschuss für Jugend und Familie ins Auge gefasst werden.

 


Sachverhalt:

 

Per E-Mail am 26.08.2012 stellt KR Carsten Höllein den Antrag:

 

  1. Der Landkreis Coburg möge der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ beitreten
    und
  2. der Ausschuss für Jugend und Familie möge sich in einer der nächsten Sitzungen mit dem Thema Rechtsextremismus befassen und sich informieren lassen.

 

Mit dem Beitritt soll ein Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt werden. Gleichzeitig bietet die Mitgliedschaft eine Plattform zum Austausch mit anderen Kommunen und Organisationen.

 

In einer weiteren Email übermittelt er Informationsmaterial zur „Allianz“.

 

Alle genannten Dokumente sind im Ratsinformationssystem eingestellt.

 

Die „Allianz“ versteht sich als Netzwerk in der Rechtsform eines nichteingetragenen Vereins. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Intern gibt es eine Geschäftsordnung.

 

Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorsitzende/n und 4 Stellvertreter/innen. Ein 20-köpfiges Koordinationsgremium ist gebildet. Das Gremium arbeitet Strategien, Projekte und Tätigkeitsschwerpunkte aus. Eine Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Allianz gehören aktuell: 137 Gebietskörperschaften und 125 Initiativen, Organisationen und Institutionen an. Die Allianz schreibt den Kommunen und zivilgesellschaftlichen Gruppen eine Schlüsselrolle zu, im Kampf gegen die bedrohliche Entwicklung des Rechtsextremismus. Ihnen gibt sie Empfehlungen auf 10 Handlungsfeldern an die Hand.

 

Die Erklärung bzw. Kündigung von Mitgliedschaften ist in der Geschäftsordnung des Kreistages nicht explizit geregelt. Bisher wurden Mitgliedschaften, je nach Bedeutung und Handlungsfeld vom Landrat oder dem zuständigen Fachausschuss, mitunter auch vom Kreistag erklärt. Zum vorliegenden Antrag, ist in Anbetracht der vielfältigen möglichen Handlungsfelder und der Bedeutung der Thematik, der Kreisausschuss das geeignete zuständige Gremium.