Beschluss:
Der Landkreis Coburg
tritt der „Allianz gegen den Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg
zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei.
Als mögliches erstes Handlungsfeld soll Präventionsarbeit im Jugendbereich, zunächst durch eine umfassende Information im Ausschuss für Jugend und Familie ins Auge gefasst werden.
Sachverhalt:
Per E-Mail am
26.08.2012 stellt KR Carsten Höllein den Antrag:
- Der Landkreis Coburg möge der „Allianz gegen Rechtsextremismus in
der Metropolregion Nürnberg“ beitreten
und - der Ausschuss für Jugend und Familie möge sich in einer der
nächsten Sitzungen mit dem Thema Rechtsextremismus befassen und sich
informieren lassen.
Mit dem Beitritt
soll ein Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt werden. Gleichzeitig bietet
die Mitgliedschaft eine Plattform zum Austausch mit anderen Kommunen und
Organisationen.
In einer weiteren
Email übermittelt er Informationsmaterial zur „Allianz“.
Alle genannten
Dokumente sind im Ratsinformationssystem eingestellt.
Die „Allianz“
versteht sich als Netzwerk in der Rechtsform eines nichteingetragenen Vereins.
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Intern gibt es eine Geschäftsordnung.
Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorsitzende/n und 4 Stellvertreter/innen. Ein 20-köpfiges Koordinationsgremium ist gebildet. Das Gremium arbeitet Strategien, Projekte und Tätigkeitsschwerpunkte aus. Eine Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Allianz gehören aktuell: 137 Gebietskörperschaften und 125 Initiativen, Organisationen und Institutionen an. Die Allianz schreibt den Kommunen und zivilgesellschaftlichen Gruppen eine Schlüsselrolle zu, im Kampf gegen die bedrohliche Entwicklung des Rechtsextremismus. Ihnen gibt sie Empfehlungen auf 10 Handlungsfeldern an die Hand.
Die Erklärung bzw.
Kündigung von Mitgliedschaften ist in der Geschäftsordnung des Kreistages nicht
explizit geregelt. Bisher wurden Mitgliedschaften, je nach Bedeutung und
Handlungsfeld vom Landrat oder dem zuständigen Fachausschuss, mitunter auch vom
Kreistag erklärt. Zum vorliegenden Antrag, ist in Anbetracht der vielfältigen
möglichen Handlungsfelder und der Bedeutung der Thematik, der Kreisausschuss
das geeignete zuständige Gremium.