Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg erkennt einen wichtigen Grund i. S. d. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 LKrO an und gibt dem Antrag von Kreisrat Karl Zeitler auf Entlassung aus dem Ehrenamt statt. Sein sofortiges Ausscheiden aus dem Kreistag Coburg wird hiermit festgestellt.

 

Herrn Altlandrat Karl Zeitler werden für sein jahrzehntelanges Wirken zum Wohle des Landkreises Coburg Dank und Anerkennung ausgesprochen.

 

 

 

 

Landrat Michael Busch verliest im Anschluss die ausgeführten kommunalpolitischen Ehrenämter, die wichtigsten Entscheidungen in seiner Tätigkeit im Kreistag und die vielen Projekte, die Herr Zeitler als Landrat auf den Weg gebracht hat. Der Vorsitzende spricht Herrn Zeitler großen Dank aus und wünscht ihm und seiner Familie alles Gute und über­reicht im Namen der Kreistagsmitglieder und der Verwaltung eine Glasskulptur.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben, eingegangen am 14.06.2012, teilte Kreisrat Karl Zeitler mit, dass er wegen der genannten Gründe von seinem Amt als Kreisrat des Landkreises Coburg zurücktreten wolle. Für die Niederlegung eines Ehrenamtes ist Art. 13 Abs. 1 Satz 2 und 3 LKrO maßgeblich. Darin heißt es, dass es insbesondere als wichtiger Grund anzusehen ist, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben könne.

 

Die Richtigkeit der von Kreisrat Karl Zeitler dargelegten Begründung wird nicht in Frage gestellt; dem Anliegen sollte Rechnung getragen werden.

 

Dem Kreistag wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: