Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg nimmt Kenntnis vom Beschluss der Verbandsversammlung des Krankenhausverbandes Coburg zu Ziff. 4 der Tagesordnung (Bürgschaft für die Klinikum Coburg GmbH) der 40. Sitzung vom 11.06.2012.

 

Der Übernahme der Bürgschaft des Krankenhausverbandes Coburg für alle Ansprüche, die dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung – in München gegen die Klinikum Coburg GmbH, Ketschendorfer Str. 33, 96450 Coburg, aus den mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 28.04.2011 Nr. 12-2433.14 – 6/09 fachlich gebilligten Förderleistungen nach Art. 11 BayKrG für die Maßnahme „Bauabschnitt 1 Sanierung am Klinikum Coburg – Verlegung Apotheke“ zustehen bis zu einem Betrag von 4.348.050 EUR nebst Zinsen und Kosten wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Klinikum Coburg GmbH plant in den nächsten Jahren umfangreiche Umbaumaßnahmen. Zurzeit ist als 1. Bauabschnitt die Verlegung der Apotheke in die alte Kinderklinik bereits im Bau. Diese Maßnahme ist Voraussetzung für den Umbau und die Erweiterung der Notaufnahme, die anschließend als 2. Bauabschnitt erfolgen soll.

 

Der 1. Bauabschnitt (Verlegung der Apotheke) wurde mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 28.04.2011 mit einem Festbetrag in Höhe von 4.141.000 EUR bereits fachlich gebilligt. Zuwendungsempfänger ist die Klinikum Coburg GmbH als Betreiber des Klinikums. Die Grundstücke und die darauf befindlichen Gebäude stehen jedoch im Alleineigentum des Krankenhausverbandes Coburg.

 

Gemäß den Absicherungsrichtlinien für Förderleistungen des Freistaates Bayern gilt eine Absicherungspflicht für Förderleistungen auf für private Träger, auch wenn deren Gesellschafter eine Gebietskörperschaft darstellt. Gemäß einem Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 16.04.2012 kann zur Erleichterung der Absicherung in diesen Fällen eine Bürgschaft des bisherigen kommunalen Krankeinhausträgers, also des Krankenhausverbandes Coburg, in Betracht kommen.

 

Die Höhe der Bürgschaft hat sich nach Mitteilung des Landesamtes für Finanzen – Staatsschuldenverwaltung – auf den Festbetrag von 4.141.000 EUR zuzüglich einer Indexierung um 5% bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme, somit auf insgesamt 4.348.050 EUR zu erstrecken.

 

Der Krankenhausverband Coburg hat in seiner Sitzung am 11.06.2012 der Übernahme einer entsprechenden Bürgschaft für alle Ansprüche, die dem Freistaat Bayern aus den mit Bescheid fachlich gebilligten Förderleistungen für die Verlegung der Apotheke als 1. Bauabschnitt der Sanierungsmaßnahmen am Klinikum Coburg bis zu einem Betrag von 4.348.050 EUR nebst Zinsen und Kosten beschlussmäßig zugestimmt. Die Bürgschaft soll bis zur Befriedigung des Gläubigers bestehen bleiben. Der Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der entsprechenden Gremien der Verbandsmitglieder.

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg in der derzeit gültigen Fassung fällt die Entscheidung über die Zustimmung zur Bürgschaft in die Zuständigkeit des Kreistages.