Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt von der Kostenrechnung der Abfallentsorgung für das Jahr 2011 Kenntnis.

 

Im Herbst 2012 ist eine Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2013-2016 vorzunehmen.

 

Es bestehen keine Einwände.


Sachverhalt:

 

Das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2011 beträgt:

 

32.591,91 €.

 

Bei der kommunalen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung mit grundsätzlich voller Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 KAG). Aus diesem Grund werden nachstehend die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse seit 1980 aufgelistet.

 

Jahr

Einnahmen

Ausgaben

Überschuss

Defizit

1980-2000

/

/

4.234,08 €

/

2001

4.468.070,34 €

4.442.377,66 €

25.692,68 €

/

2002

4.146.336,26 €

4.165.412,02 €

/

19.075,76 €

2003

4.279.398,80 €

4.263.655,34 €

15.743,46 €

/

2004

4.371.903,07 €

4.378.867,67 €

/

6.964,60 €

2005

4.399.223,50 €

4.410.634,48 €

/

11.410,98 €

2006

4.182.099,98 €

4.156.108,36 €

25.991,62 €

/

2007

4.203.526,81 €

4.231.266,96 €

/

27.740,15 €

2008

4.596.112,34 €

4.569.135,74 €

26.976,60 €

/

2009

4.468.911,10 €

4.459.698,05 €

9.213,05 €

/

2010

4.532.084,56 €

4.512.057,58 €

20.026,98 €

/

2011

4.466.101,29 €

4.433.509,38 €

32.591,91 €

/

Summe:

 

 

160.470,38 €

65.191,49 €

Saldo:

 

 

95.278,89 €

 

Die Abfallentsorgung des Landkreises Coburg wurde mit Beginn des Jahres 2011 neu konzi­piert. Hierzu seien folgende Veränderungen zu erwähnen:

 

1.    Abrechnung der Gebühren nach dem Behältermaßstab ( maßgebend dabei ist die Größe des Behälters und die Anzahl der Leerungen),

2.    Bereitstellung eines Abfallprogrammes zur Erfassung der Grundstückseigentümer u. zur Erstellung von Gebührenbescheiden,

3.    Auslieferung von neuen Restmülltonnen mit Chipausstattung (für die Tonnenverwaltung und für die Registrierung der Leerungen)

4.    Einführung der Sperrmüllabfuhr auf Abruf

5.    Neufassung einer Abfallwirtschaftssatzung und einer Gebührensatzung

6.    Zusammenarbeit mit einem neuen Vertragspartner für die Restmüllabfuhr

 

Ein Teil dieser Veränderungen wirkten sich auch auf die Einnahmen und Ausgaben im Ge­bührenhaushalt für die Abfallentsorgung aus.


 

Anmerkungen zu den Einnahmen:

 

7200.1121 - Abfallentsorgungsgebühren

Nach Abzug der Gebührenreste aus den Vorjahren von 48.608,83 € bleiben tatsächliche Ge­bühren von 3.203.965,85 € übrig.

 

In der Kalkulation für die Festsetzung der neuen Abfallentsorgungsgebühren ab dem Jahr 2011 wurde ein jährlicher Gebührenbedarf von 3.136.499 € ermittelt.

 

7200.1630 - Erstattungen für Papiererlöse

Mit den eingesammelten Papier- und Pappeabfällen konnten wieder Mehreinnahmen erzielt werden. Die Papierpreise für Altpapier unterliegen dabei häufigen Schwankungen.

 

7200.1640 - Erstattung PPK-Anteil

Aufgrund des neuen Abfuhrvertrages für die Grüne Tonne konnten zusätzliche Einnahmen verbucht werden.

 

7202.1620 ff - Erstattungen für Deponienachsorge

Die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der Deponie Blumenrod wurden noch nicht durchgeführt, so dass die hierfür veranschlagten Einnahmen fehlen. ( betrifft analog auch die Ausgabehaushaltsstellen).

 

Anmerkungen zu den Ausgaben:

 

7200.6329 - Entsorgung Wertstoffhöfe

Die Wertstoffhöfe wurden häufiger genutzt; damit verbunden sind auch höhere Ent­sorgungskosten. Die Kosten für die Entsorgung der Kühlgeräte wurden ab dem Jahr 2011 dieser Haushaltsstelle zugeordnet.

 

7200.7130 - Verbrennungskosten MHKW

Durch Leerungseinsparungen bei den Restmüllbehältern und der geringeren Nutzung der Sperrmüllabfuhr lagen die Kosten bei rd. 1,3 Mio €. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 15 % weniger.

 

7200.8600 - Zuführung zum Vermögenshaushalt

Durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben konnte für das Jahr 2011 ein Überschuss von 830.000 € erzielt werden, der der Sonderrücklage „Abfallentsorgung“ zugeführt wurde. Da­mit steigen die Einnahmen in der Sonderrücklage auf 875.000 €.

 

Für die im Herbst 2012 anstehende Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühren werden die Einnahmen der Sonderrücklage mit berücksichtigt.

 

 


aus der Beratung:

 

Auf Vorschlag von Kreisrat Gerhard Preß wird der Beschlussvorschlag nach Absatz 1 wie folgt ergänzt:

 

Im Herbst 2012 ist eine Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2013-2016 vorzunehmen.