Regierungsrat Steffen Nickel verliest die Stellungnahme:

 

„Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West;

Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“

 

Zum obigen Verfahren nimmt das Landratsamt Coburg wie folgt Stellung:

 

Kreisheimatpfleger:

Der Kreisheimatpfleger ist auch über seinen Wirkungskreis im Landkreis Coburg hinaus der Meinung, dass man die Flächen für Windkraftanlagen eher bündeln und nicht zu sehr in der Landschaft streuen sollte.

 

Von den in den Unterlagen ausgewiesenen Standorten im Landkreis Coburg empfiehlt er, auf die Standorte Mirsdorf-Süd, Gemeinde Meeder und Merlach-Süd, Stadt Seßlach, die beide relative geringe Flächen vorsehen, zu verzichten.

 

Dafür sollten die Flächen an den Standorten Zedersdorf-Nord, Kleingarnstadt-Ost und Großgarnstadt-Ost entsprechend erweitert werden.

 

Damit erreicht man eine Konzentration der Standorte und beugt einer Zerstückelung der Landschaft in allen Teilen des Landkreises vor.

 

Umweltschutz:

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Einwände gegen die von der Regierung vorgesehene Einstufung bezüglich der Fortschreibung „Windenergie“. Es fand eine intensive Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde statt.

 

Wirtschaftsförderung:

Die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Coburg nimmt in ihrer Stellungnahme neben der vorliegenden Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West zum Thema „Windenergie“ ebenfalls auf den zu internen Zwecken von der Regierung von Oberfranken zur Verfügung gestellten Entwurf vom 21.10.2011 Bezug.

 

In dem Entwurf vom 21.10.2011 werden die sogenannten Weißflächen in die Kategorien „geeignete Gebiete“, „zum Teil geeignete Gebiete“ und „ungeeignete Gebiete“ untergliedert.

Der Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West übernimmt nahezu alle „geeigneten“ Weißflächen. Einzig die Fläche 95 in der Gemeinde Itzgrund ist im Entwurf des Regionalplans nicht verzeichnet.

 

Die als „zum Teil geeigneten“ kategorisierten Weißflächen sind hingegen nur in Maßen im Entwurf der Fortschreibung enthalten. Folgende Auflistung gibt dies wieder:

 

  • Fläche Nr. 7: wurde nicht übernommen (Stadt Bad Rodach, Gemeinde Meeder)
  • Fläche Nr. 10: wurde nicht übernommen (Gemeinde Meeder)
  • Fläche Nr. 13: wurde nicht übernommen (Stadt Bad Rodach, Gemeinde Meeder)
  • Fläche Nr. 20: wurde zu großen Teilen übernommen (Gemeinde Meeder)
  • Fläche Nr. 50: wurde zu großen Teilen übernommen (Gemeinde Ebersdorf b.Coburg,

          Gemeinde Sonnefeld

  • Fläche Nr. 71: wurde nicht übernommen (Stadt Seßlach)
  • Fläche Nr. 76: wurde zu Teilen übernommen (Gemeinde Großheirath)
  • Fläche Nr. 87: wurde zu Teilen übernommen (Gemeinde Itzgrund)
  • Fläche Nr. 94: wurde zu Teilen übernommen (Gemeinde Itzgrund)

 

Eine inhaltlich-fachliche Überprüfung der Gründe für eine Übernahme bzw. Nicht-Übernahme der einzelnen Flächen kann die Wirtschaftsförderung nicht übernehmen. Allerdings ist es der Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg ein Anliegen, potenziellen Entwicklungen von Windkraftanlagen im Landkreis Coburg die notwendigen Handlungsoptionen zu erhalten.

 

Eine Aufnahme der oben genannten, nicht berücksichtigten Weißflächen als Vorranggebiet in die Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West ist somit aus Sicht der Wirtschaftsförderung erstrebenswert. Dies gilt allerdings nur für Weißflächen, bei denen kein ausschließender Grund aus den Kommunen oder den Fachabteilungen des Hauses vorliegt.

 

 

Immissionsschutz:

Gründe, warum die Flächen nicht übernommen wurden, sind dem Immissionsschutz nicht bekannt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei konkreten Vorhaben der Lärmschutz anlagenbezogen geprüft werden muss, unabhängig davon, welcher Status der Fläche im Regionalplan zugewiesen wurde.

 

Bauwesen technisch:

 

Fläche 69 Lettenreuth-Nord (Landkreisgrenze zu Lichtenfels)

Die Fläche liegt im Bereich der Osttrasse 3 der 380 kV-Leitung/Abschnitt nordwestlich Marktgraitz.

 

Fläche 50 Großgarnstadt – Ost

Die Fläche liegt im Bereich der modifizierten Westtrasse 2 der 380 kV-Leitung/Abschnitt nördlich Großgarnstadt.

 

Flächen 46 und 44 Kleingarnstadt–Ost und Zedersdorf-Nord

Beide Flächen liegen teilweise in den Osttrassen (1 und 3) der 380-kV-Leitung und tangieren die Flächen für den im Raumordnungsverfahren geprüften Verkehrslandeplatz.

 

Die weiteren beteiligten Fachstellen des Landratsamtes Coburg haben keine Einwendungen erhoben.

 

Es wird darüber hinaus darum gebeten, dass die Vorbringen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg, soweit sie nicht schon Bestandteil dieser Stellungnahme sind, bei der Fortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden.“