Sitzung: 12.07.2012 Kreisausschuss
Regierungsrat Steffen Nickel verliest die Stellungnahme:
„Verordnung zur Änderung des
Regionalplans Oberfranken-West;
Anhörungsverfahren zur Fortschreibung
des Ziels B V 2.5.2 „Windenergie“
Zum
obigen Verfahren nimmt das Landratsamt Coburg wie folgt Stellung:
Kreisheimatpfleger:
Der
Kreisheimatpfleger ist auch über seinen Wirkungskreis im Landkreis Coburg
hinaus der Meinung, dass man die Flächen für Windkraftanlagen eher bündeln und
nicht zu sehr in der Landschaft streuen sollte.
Von
den in den Unterlagen ausgewiesenen Standorten im Landkreis Coburg empfiehlt
er, auf die Standorte Mirsdorf-Süd, Gemeinde Meeder und Merlach-Süd, Stadt
Seßlach, die beide relative geringe Flächen vorsehen, zu verzichten.
Dafür
sollten die Flächen an den Standorten Zedersdorf-Nord, Kleingarnstadt-Ost und
Großgarnstadt-Ost entsprechend erweitert werden.
Damit
erreicht man eine Konzentration der Standorte und beugt einer Zerstückelung der
Landschaft in allen Teilen des Landkreises vor.
Umweltschutz:
Aus
Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Einwände gegen die von der
Regierung vorgesehene Einstufung bezüglich der Fortschreibung „Windenergie“. Es
fand eine intensive Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde statt.
Wirtschaftsförderung:
Die
Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Coburg nimmt in ihrer Stellungnahme
neben der vorliegenden Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West zum
Thema „Windenergie“ ebenfalls auf den zu internen Zwecken von der Regierung von
Oberfranken zur Verfügung gestellten Entwurf vom
In dem
Entwurf vom
Der
Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West übernimmt nahezu
alle „geeigneten“ Weißflächen. Einzig die Fläche 95 in der Gemeinde Itzgrund
ist im Entwurf des Regionalplans nicht verzeichnet.
Die
als „zum Teil geeigneten“ kategorisierten Weißflächen sind hingegen nur in
Maßen im Entwurf der Fortschreibung enthalten. Folgende Auflistung gibt dies
wieder:
- Fläche Nr. 7:
wurde nicht übernommen (Stadt Bad Rodach, Gemeinde Meeder)
- Fläche Nr.
10: wurde nicht übernommen (Gemeinde Meeder)
- Fläche Nr.
13: wurde nicht übernommen (Stadt Bad Rodach, Gemeinde Meeder)
- Fläche Nr.
20: wurde zu großen Teilen übernommen (Gemeinde Meeder)
- Fläche Nr.
50: wurde zu großen Teilen übernommen (Gemeinde Ebersdorf b.Coburg,
Gemeinde Sonnefeld
- Fläche Nr.
71: wurde nicht übernommen (Stadt Seßlach)
- Fläche Nr.
76: wurde zu Teilen übernommen (Gemeinde Großheirath)
- Fläche Nr.
87: wurde zu Teilen übernommen (Gemeinde Itzgrund)
- Fläche Nr.
94: wurde zu Teilen übernommen (Gemeinde Itzgrund)
Eine
inhaltlich-fachliche Überprüfung der Gründe für eine Übernahme bzw.
Nicht-Übernahme der einzelnen Flächen kann die Wirtschaftsförderung nicht
übernehmen. Allerdings ist es der Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg
ein Anliegen, potenziellen Entwicklungen von Windkraftanlagen im Landkreis
Coburg die notwendigen Handlungsoptionen zu erhalten.
Eine
Aufnahme der oben genannten, nicht berücksichtigten Weißflächen als
Vorranggebiet in die Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West ist
somit aus Sicht der Wirtschaftsförderung erstrebenswert. Dies gilt allerdings
nur für Weißflächen, bei denen kein ausschließender Grund aus den Kommunen oder
den Fachabteilungen des Hauses vorliegt.
Immissionsschutz:
Gründe,
warum die Flächen nicht übernommen wurden, sind dem Immissionsschutz nicht
bekannt.
Es
wird darauf hingewiesen, dass bei konkreten Vorhaben der Lärmschutz
anlagenbezogen geprüft werden muss, unabhängig davon, welcher Status der Fläche
im Regionalplan zugewiesen wurde.
Bauwesen
technisch:
Fläche 69 Lettenreuth-Nord
(Landkreisgrenze zu Lichtenfels)
Die
Fläche liegt im Bereich der Osttrasse 3 der 380 kV-Leitung/Abschnitt
nordwestlich Marktgraitz.
Fläche 50 Großgarnstadt – Ost
Die
Fläche liegt im Bereich der modifizierten Westtrasse 2 der 380
kV-Leitung/Abschnitt nördlich Großgarnstadt.
Flächen 46 und 44 Kleingarnstadt–Ost
und Zedersdorf-Nord
Beide
Flächen liegen teilweise in den Osttrassen (1 und 3) der 380-kV-Leitung und
tangieren die Flächen für den im Raumordnungsverfahren geprüften
Verkehrslandeplatz.
Die
weiteren beteiligten Fachstellen des Landratsamtes Coburg haben keine
Einwendungen erhoben.
Es
wird darüber hinaus darum gebeten, dass die Vorbringen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden des Landkreises Coburg, soweit sie nicht schon Bestandteil
dieser Stellungnahme sind, bei der Fortschreibung des Regionalplans
Berücksichtigung finden.“