Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zu weiterführenden Schulen außerhalb Bayerns und außerhalb des Rahmens, der durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges vorgegeben ist, als freiwillige Leistung wird abgelehnt. Familien, deren Kinder Schulen in Bayern, die nicht nächstgelegene Schule im Sinne des Gesetztes sind, besuchen, sollen finanziell nicht schlechter gestellt werden, als Familien, deren Kinder thüringische Schulen besuchen, die ebenfalls nicht nächstgelegene Schulen im Sinne des Gesetzes sind.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Grund der Regelungen des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges kann der Landkreis Coburg nicht für alle Kinder, die Thüringer Schulen besuchen, die Fahrtkosten zur Schule übernehmen.

 

Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz Art. 10 kann der Sachaufwandsträger einer Schule für jeden Gastschüler einen jährlichen Gastschulbeitrag verlangen. Für Realschulen in Bayern ist der Beitrag derzeit auf 844 € pro Schuljahr festgesetzt, für Gymnasien werden 741 € verlangt. Kostenschuldner ist der Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerin oder des Schülers.

Für die Kinder aus Bayern, die Schulen in Thüringen besuchen, übernimmt der Freistaat Thüringen die Gastschulbeiträge.

 

Einige Eltern aus dem Raum Bad Rodach beantragen nun die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Coburg bis zur maximalen Höhe der Gastschulbeiträge als freiwillige Leistung außerhalb der Regelungen des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges. Sie begründen den Antrag damit, dass der Landkreis sich die Gastschulbeiträge spart, die er entrichten müsste, wenn die Kinder nach Coburg in die Schule gehen würden.

 

Derzeit besuchen ca. 120 Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Coburg eine weiterführende Schule in Thüringen. Eine überschlägige Berechnung ergibt Fahrtkosten von 540 € je Schüler und Jahr. Die Kinder besuchen diese Schule im Durchschnitt  i. d. R. sieben Jahre lang. Somit muss pro SchülerIn mit Gesamtkosten während der Schulzeit von rund 3.780 € gerechnet werden.

 

Im gleichen Zeitraum würden durchschnittlich 5.547,50 € pro Kind an Gastschulbeiträgen entrichtet werden, wenn diese SchülerInnen eine weiterführende Schule in Bayern besuchen würden.

 

Mit der freiwilligen Übernahme der Kosten würden sich erneute Konfliktfälle ergeben.

Grundsätzlich ist die freie Schulwahl an den weiterführenden Schulen ein Recht der Eltern. Die öffentliche Hand trägt den Sachaufwand der Schulen und im Rahmen des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges auch die Fahrtkosten zur Schule. Damit wird sicher gestellt, dass jedes Kind eine öffentliche Schule besuchen kann, die seinem Leistungsstand und den Neigungen entspricht. Bei dieser Kostenübernahme wird von Seiten des Staates bewusst darauf abgestellt, dass Eltern zwar die Schule frei wählen können, die Fahrtkosten aber immer nur zu der Schule übernommen werden, die nach den Vorgaben des Gesetzes die „nächstgelegene“ Schule ist.

 

Somit gibt es auch im Bereich des Landkreises Coburg einige Eltern, die auf Grund der Schulwahl für ihr Kind die Fahrtkosten zur Schule selbst tragen. Für diese Kinder werden zwar i. d. R. Gastschulbeiträge gezahlt. Es dürfte aber schwer erklärbar sein, weshalb der Landkreis Fahrtkosten nach Thüringen trägt, auch wenn es sich nicht um die nächstgelegene Schule handelt, innerhalb des Landkreises und benachbarter bayerischer Landkreise diese Kosten aber nicht übernommen werden.

 

Auch im Bereich der Grund- und Mittelschulen zahlen Eltern nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz die Fahrtkosten selbst, wenn Ihr Kind als Gastschüler eine andere Schule als die Sprengelschule besucht.

 

Bereits im Jahr 2011 gab es einen Initiativantrag mit einem ähnlichen Inhalt. Er wurde in der Sitzung des SchKA vom 25.01.11 unter TOP Ö 10 behandelt. Er zielte darauf ab, allen Kindern die Fahrtkosten zu erstatten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule angefallen wären, auch wenn diese Kinder andere Schulen besuchen. Hierbei wurde nicht darauf abgestellt, dass der Landkreis für die Kinder, die nach Thüringen gehen, keine Gastschulbeiträge zahlt und die Übernahme der Kosten bis zu max. diesem Betrag erfolgen solle.

 

Geht man von einer gleich bleibenden Schülerzahl und gleichen Tarifen wie heute aus,

ergeben sich über den durchschnittlichen Schulbesuch von sieben Jahren gerechnet freiwillige Leistungen in Höhe von 453.600 €.