Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
für den Zeitraum September 2012 bis August 2013 mit dem IPSG abzuschließen.
Sachverhalt:
„Justin , 8 Jahre“,
besucht die 2. Klasse der Stütz- und Förderklasse mit dem Förderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung. Er zeigte schon im Kindergarten gravierende
Verhaltensauffälligkeiten. Justin blieb
im Stuhlkreis nicht sitzen, störte andere Kinder und schlug sofort zu, wenn er
sich ungerecht behandelt fühlte. Die Mutter von Justin ist alleinerziehend mit
zwei Kindern und fühlt sich nach eigenen Aussagen mit Justins Erziehung
überfordert.
Justin wurde,
aufgrund seines Verhaltens und auf Anraten des Mobilen Sonderpädagogischen
Fachdienstes, in die Diagnose- und Förderklassen der
Heinrich-Schaumberger-Schule eingeschult und wechselte nach dem ersten
Schuljahr in die Stütz- und Förderklasse. Vorher fand eine umfassende
sonderpädagogische und kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung statt.
Dabei wurde neben einer Normalbegabung eine seelische Behinderung
diagnostiziert und nach einer sozialpädagogischen Diagnose durch die zuständige
Fachkraft des Jugendamtes die Notwendigkeit von Eingliederungshilfen nach § 35a
SGB VIII festgestellt. Daraufhin wurde ein Antrag auf Eingliederungshilfe von
der Mutter beim Jugendamt gestellt und gemeinsam mit der Schule die Aufnahme
von Justin in die Stütz- und Förderklasse beschlossen.
Die Stütz- und
Förderklassen sind eine strukturelle und methodische Kooperation von
Jugendhilfe und Schule. Ziel ist eine langfristige und stabile Reintegration
von Kindern wie Justin in die Regelschule. Sozialpädagogen und
sonderpädagogische Lehrkräfte arbeiten gemeinsam an Lern- und Entwicklungsprozessen
im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich der Kinder, fördern die Eltern
und Familien in ihrer Erziehungsfähigkeit und eröffnen stützende Perspektiven
im sozialen Umfeld.
Das
Kooperationsmodell der Stütz- und Förderklassen gibt es an der
Heinrich-Schaumberger-Schule seit dem Schuljahr 2005/2006 und wird als
Kooperationsmodell von Jugendhilfe und Schule gemeinsam von Stadt und Landkreis
Coburg getragen.
Seitdem werden
jährlich bis zu 24 Grundschülerinnen und -schüler aus der Stadt und dem
Landkreis Coburg in Lerngruppen ganztägig beschult.
Im laufenden
Schuljahr wurden zwei Lerngruppen mit insgesamt 16 Schülerinnen und Schülern
eingerichtet, von denen 11 aus dem Landkreis Coburg kommen.
Nach aktuellem
Erkenntnisstand wird die Rückführung fast aller Kinder in die Regelschule zum
Abschluss der 4. Klasse gelingen.
Herr Gabbert,
Geschäftsführer des Jugendhilfeträgers IPSG, und Frau Pottler, Lehrerin in den
Stütz- und Förderklassen der Heinrich-Schaumberger-Schule, stellen die Arbeit
im Rahmen der Ausschuss-Sitzung am 10. Juli 2012 vor.
Nach Informationen
des ASD und der Heinrich-Schaumberger-Schule ist auch im nächsten Schuljahr mit
einer gleich bleibenden Schülerzahl zu rechnen. Deshalb soll die bestehende
Leistungsvereinbarung, ausgelegt für zwei Lerngruppen, für das Schuljahr
2012/2013 verlängert werden.
Entsprechende
Haushaltsmittel sind in der Haushaltsstelle 4.4640.7090 für 2012
berücksichtigt.
aus der Beratung:
Herr Loos und Frau Pottler zeigen eine Power-Point Präsentation über die Tätigkeit der Stütz- und Förderklassen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.