Er stellt weiter fest, dass zu Beginn der Sitzung außer dem Vorsitzenden 13 Ausschussmitglieder und 1 Vertreter anwesend sind. Mit dem Vorsitzenden sind 11 Mitglieder stimmberechtigt und 4 in beratender Funktion anwesend. Der Ausschuss ist somit beschlussfähig.