Beschluss: einstimmig

Der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH wird für die Modernisierung und Umgestaltung von 22 Wohneinheiten in Rödental, Schlesierstraße 21 a+b sowie 23 a+b ein Förderdarlehen von 176.000 EUR gewährt. Das Darlehen ist mit 0% zu verzinsen und mit 2,75% zu tilgen. Der Rückforderungsanspruch des Landkreises ist dinglich zu sichern.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Rödental ebenfalls ein entsprechendes Förderdarlehen in gleicher Höhe und zu den gleichen Konditionen gewährt.

 

Die Auszahlung erfolgt aus der HHSt. 6200.9250 des Vermögenshaushaltes 2012.


Mit Beschluss des Kreistages vom 14. Dezember 1989 wurde der Bauausschuss ermächtigt und beauftragt, Richtlinien zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues zu erlassen. Dies erfolgte am 11. Januar 1990. Änderungen in geringem Umfang wurden zwischenzeitlich vorgenommen, hinsichtlich der Förderhöhe und der Förderkonditionen letztmalig durch Beschluss des Kreistages vom 22.07.2010.

 

Wegen veränderter Bedingungen sollen nun vorrangig Altbaubestände mit Fördermitteln des Landkreises saniert und modernisiert werden. Diesem ausdrücklichen Anliegen des Kreistages kommt die WBG mit dem Projekt „WAL-Wohnen in allen Lebensphasen“ bei der Modernisierung und Umgestaltung der Wohnungen in der Schlesierstraße in Rödental, einem Modellprojekt der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, in vollem Umfang nach. Grundlage für dieses Projekt ist das „Technische Unternehmenskonzept“ zur Ermittlung und Strukturierung der erforderlichen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit Überprüfung der Finanzierbarkeit durch die Mieten (in Ergänzung der Kundenzufriedenheitsanalyse).

 

In einem 1. Bauabschnitt wurden in den Jahren 2008 und 2009 25 Wohneinheiten und 2 Nutzeinheiten in der Schlesierstraße 18 a+b, 20, 22 a+b grundlegend modernisiert und umgestaltet. Der Landkreis Coburg gewährte hierfür ein Darlehen über 138.105 EUR. 2010/2011 erfolgte der 2. Bauabschnitt mit 24 Wohneinheiten in der Schlesierstraße 24 a+b und 26 a+b. Hierfür wurde ein weiteres Darlehen über 122.760 EUR ausgereicht.

 

Die WBG beabsichtigt nunmehr in einem 3. Bauabschnitt weitere 22 Wohneinheiten in der Schlesierstraße 21 a+b und 23 a+b zu modernisieren.

 

Folgende wesentliche Baumaßnahmen zur Modernisierung sind geplant:

 

-      Umbau und umfassende Modernisierung der Wohnungen unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen (Grundrisslösungen: Neukonzeption der Wohnungsgrundrisse; Barrierefreiheit und Flexibilität, soweit wirtschaftlich vertretbar). Ausstattung aller Wohnungen mit Balkonen bzw. Freisitzen

 

-      Erweiterung der Wohnungsgrößen durch Anbauten

 

-      Grundrissoptimierung und Erneuerung der Küchen und Bäder unter Berücksichtigung seniorengerechter Gestaltung

 

-      Erneuerung und Ergänzung der Elektroinstallationen

 

-      Erneuerung der Fenster

 

-      Ausstattung der Häuser mit EnEV-gerechtem Vollwärmeschutz an Außenwänden, Kellerdecke und Dachböden

 

-      Ergänzungen bzw. Erneuerungen im Bereich Sicherheit (Haustüren, Wohnungseingangstüren, Wechselsprechanlagen, automatische Türöffner)

 

-      Zentrale Warmwasser- und Wärmeversorgung

 

-      Neugestaltung eines zentralen Eingangsbereiches mit der Möglichkeit zur Kommunikation

 

-      Rückbau bzw. Umbau von Kelleraufgängen

 

-      Neugestaltung der Freianlagen

 

Die Kostenschätzung ergibt für die Modernisierung dieser 22 Wohneinheiten ein

 

Baukostenvolumen von

ca.

2.197.000 EUR

Kosten pro Wohneinheit

ca.

100.000 EUR

Kosten pro m² Wohnfläche

ca.

1.740 EUR

 

Die Finanzierung für diesen 3. Bauabschnitt stellt sich wie folgt dar:

 

Kapitalmarktdarlehen

150.000 EUR

(4,3% Zins, 3,7% Tilgung)

Förderdarlehen Bayern Labo

1.115.000 EUR

(0,5% Zins, 1,0% Tilgung)

Förderdarlehen Stadt Rödental

176.000 EUR

(0% Zins, 2,75% Tilgung)

Förderdarlehen Landkreis Coburg

176.000 EUR

(0% Zins, 2,75% Tilgung)

Eigenkapital

580.000 EUR

 

Gesamt

2.197.000 EUR

 

 

Ohne die zinslosen Darlehen von der Stadt Rödental und dem Landkreis Coburg wären die standardverbessernden Maßnahmen nicht zu finanzieren.

 

Gemäß den derzeit gültigen Richtlinien des Landkreises Coburg zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues beträgt die Förderung je Wohneinheit 8.000 EUR, für 22 Wohnungen somit 176.000 EUR. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Vermögenshaushalt 2012 bei der HHSt. 6200.9250 eingeplant.

 

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 38 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag in der derzeit gültigen Fassung aufgrund der Wertgrenze der Bauausschuss des Landkreises Coburg.


Gerhard Lehrfeld fügt ergänzend hinzu, dass die Stadt Rödental bereits einen entsprechenden Darlehensvertrag geschlossen hat und somit der Vorbehalt aufgehoben werden kann.