Sitzung: 24.05.2012 Kreistag
Anfragen der Ausschussgemeinschaft B 90/Grüne und ÖDP:
Sehr geehrter Herr Landrat, lieber Michael,
derzeit werden die Windvorranggebiete des aktualisierten Regionalplanes im Landkreis Coburg ausgelegt, der Kreistag hat sich in verschiedenen Arbeitskreisen und Ausschüssen mit der Energiewende und der Nutzung der Windkraft beschäftigt.
- Wie sehen die nächsten Schritte des Landkreises aus, die möglichen Windstandorte so zu nutzen, dass kommunale und Bürgerkraftwerke entstehen können und damit die Ausgaben für Energie in der Region landen.
Beim Neubau des Kreisbauhofes sollten auf den Dachflächen Solaranlagen angebracht werden, damit der Landkreis einen weiteren Schritt energieautarker würde.
Bei der letzten Sitzung der baubegleitenden Arbeitsgruppe wurde aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung davon ausgegangen, dass sich Solaranlagen nicht mehr rechnen würden.
Gegenwärtig hat sich die Lage kurzfristig wieder geändert, zudem spielt die Eigenverwendung der erzeugten Energie eine nicht unerhebliche Rolle bei der Kalkulation.
- Wie stellt sich die Nutzung der Sonnenenergie beim Kreisbauhofneubau dar, wenn man eine zweite Kalkulation unter maßgeblichen Berücksichtigung der Eigenverwendung der erzeugten Energie annimmt und davon ausgeht, dass keine Batterien zur Speicherung eingesetzt werden.
Herzlichen Dank für die Bemühungen, mit freundlichen Grüßen
Gez. Bernd Lauterbach
Antwort zu Frage 1;
Landrat Michael Busch verliest hierzu die Stellungnahme der Wirtschaftsförderung:
Hintergrund
„ Der Landkreis Coburg hat sich im Rahmen der Erstellung der Klimaschutzkonzeption u.a. mit dem Thema der Windkraftnutzung beschäftigt. Hier hat sich ein eigener Arbeitskreis „Windkraft“ etabliert.
Der Arbeitskreis „Windkraft“ (AK-Sprecher: Bgm. Christian Gunsenheimer) hat sich bisher zweimal getroffen. Der Arbeitskreis nimmt sich auch dem Thema möglicher Bürgerbeteiligungsformen an. Auf Initiative des Arbeitskreises wurde als ein Ergebnis beispielsweise die weiter unten genannte Themenschwerpunktsitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen (mit-)initiiert.
Planungsrechtliche
Dimension
Die derzeitige, öffentliche Auslegung der Aktualisierung des Regionalplans Oberfranken-West und die damit einhergehende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird im Landratsamt federführend vom Geschäftsbereich 4 unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung (P01) koordiniert.
Auf den ersten Blick wurde seitens P01 festgestellt, dass die ursprünglich avisierten und verwaltungsintern kommunizierten (u.a. bei der Sitzung des Bayerischen Gemeindetages – Ortsgruppe Coburg oder beim Klimagipfel der Initiative Rodachtal) Vorranggebiete für eine Windkraftnutzung im nun öffentlich ausgelegten Entwurf des Regionalen Planungsverbands verändert (vermindert) wurden. Die Landkreisverwaltung prüft derzeit unter Beteiligung der Fachabteilungen (Umwelt, Wasserrecht, Baurecht, u.a.), inwieweit diese Verminderung fachlich geboten scheint.
Grundsätzliches Ziel der Landkreisverwaltung ist es, dass möglichst viele
Handlungsoptionen für die Nutzung von Windkraft im Landkreis Coburg innerhalb
der fortgeschriebenen Regionalplanung erhalten werden.
Darüber hinaus ist in diesem Sinne eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen zur gegenseitigen Optimierung der Stellungnahmen aus dem kommunalen Umfeld des Landkreises in Vorbereitung, denn die kreisangehörigen Kommunen nehmen auf Basis ihrer kommunalen Planungshoheit die entscheidende Position ein.
Nutzungsrechtliche Dimension
Der Landkreis Coburg ist weder Eigentümer der vakanten Flächen, noch ist bis dato politisch beabsichtigt, dass der Landkreis Coburg selbst Windkraftanlagenbetreiber in der Region Coburg wird. Die Nutzung von Windkraft ist auch im Landkreis Coburg zunächst eine privatrechtliche Angelegenheit, die der Markt regelt bzw. regeln würde: Windanlagenbetreiber (dies können Privatunternehmen/Projektentwickler, Unternehmensgesellschaften in kommunaler Hand, vor allem Stadt- und Gemeindewerke oder unternehmerisch organisierte Bürgerbeteiligungsmodelle sein) gehen auf die Grundstückseigentümer zu und versuchen sich über privatrechtliche Verträge die Nutzungsoptionen potenzieller Windkraftstandorte zu sichern.
Sachstand
a)
Es ist strukturelles Ziel des Landkreises moderierend auf die Entwicklung von
Windkraftanlagen einzuwirken. Dabei gilt es vor allem auch eng mit den
kreisangehörigen Kommunen zusammenzuarbeiten, die auf Grund ihrer
Planungshoheit, ihrer Nähe und Detailkenntnisse vor Ort in den allermeisten
Fällen auch erster Adressat potenzieller Windkraftanlagenbetreiber sind.
Es existieren an anderen Orten außerhalb des Landkreises Coburg bereits verschiedene Modelle der Bürgerbeteiligung. P01 hat die jüngste Sitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen (ALaWi) am 15. Februar 2012 genutzt und das Thema „Windkraft“ im Landkreis Coburg zu einem Hauptthema der Sitzung gemacht. Als Gäste zu den TOPs waren alle Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen eingeladen. Als Referenten berichteten
·
Bürgermeister Harald Mild (Gemeinde Creussen,
Lkr. Bayreuth) über kommunale Möglichkeiten zur Einbindung von Bürgern bei der
Realisierung von Windparks am erfolgreichen Beispiel der Gemeinde Creussen,
·
Wilfired Neubauer (GF GUT GmbH, Lkr.
Hassberge) über die Einrichtung und die Aufgaben einer landkreisweiten
Entwicklungsgesellschaft zur Realisierung von regenerativen Energieanlagen am
Beispiel des Landkreises Hassberge (auch unter dem Aspekt der Einbindung von
Bürgern) und
·
Armin Münzenberger (GF SWN Neustadt GmbH)
in nicht-öffentlicher Sitzung über die Potenziale für Windkraftanlagen im
Landkreis Coburg anhand eines eigens durch die SWN angefertigten
Windkraftgutachtens.
Ergebnisse der ALaWi-Sitzung
waren:
- Einbindung
von Bürgern funktioniert am Besten auf kommunaler (gemeindlicher) Ebene.
Deshalb wurde von den Mitgliedern des ALaWi die Umsetzung von Windparks
mit Bürgerbeteiligung auf der gemeindlichen Ebene als der
erfolgversprechenste Weg angesehen. Der ALaWi empfiehlt den
Bürgermeistern, sich frühzeitig mit den Eigentümern der Grundstücke
(potenziellen Flächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet;
Vorranggebiete) in Verbindung zu setzen und Möglichkeiten des gemeinsamen
Vorgehens zu besprechen (vgl. hierzu Modell Creussen).
- Eine
landkreisweite Entwicklungsgesellschaft nach dem Modell Hassberge wurde in
der kreispolitischen Diskussion auf Grund des hohen Kapitaleinsatzes
(finanziell wie personell) für den Landkreis und die kreisangehörigen
Kommunen und der unterschiedlichen Strukturen (in HAS nur ein zentraler,
kommunaler Energieversorger – in Coburg 5 kommunale Energieversorger) als
nicht umsetzbare Option eingestuft.
- Die SWN Neustadt GmbH haben sich als uns einzig bekannter Energieversorger aus der Region intensiv mit dem Thema der Windkraftnutzung im Landkreis beschäftigt. Obwohl die SWN GmbH das Windkraftpotenzial der Region Coburg als gering einstuft, hat sie sich Flächen für eine mögliche Entwicklung von Windkraftanlagen im gesamten Landkreisgebiet gesichert. Andere Energieversorger der Region beurteilen die Potenziale der Windkraftnutzung im Landkreis sogar noch geringer, so dass es für sie aus wirtschaftlichen Aspekten uninteressant ist, sich mit diesem Thema im Landkreis näher auseinanderzusetzen.
b)
Aus der bisherigen Entwicklung heraus, kann also davon ausgegangen werden, dass
es an der einen oder anderen Stelle im Landkreis Coburg bereits eine Sicherung
solcher Flächen durch potenzielle Windkraftanlagenbetreiber (z.B. SWN Neustadt
GmbH) gegeben hat.
Die Wirtschaftsförderung (Martin Schmitz) hat zu Möglichkeiten einer
Bürgerbeteiligung bei potenziellen Windkraftanlagen der SWN am 23. März 2012
ein Gespräch mit OB Frank Rebhan und Geschäftsführer Armin Münzenberger (SWN)
in Neustadt geführt:
Der Neustadter Oberbürgermeister und der Chef der Stadtwerke positionieren sich in diesem Gespräch grundsätzlich offen im Hinblick auf spezifische Formen der Bürgerbeteiligung. Konkret könne man sich eine Bürgerbeteiligung in Form von Nachrangkapital vorstellen. Nicht verfolgt würden Beteiligungsmodelle auf Genossenschaftsbasis. Es lässt sich demnach festhalten, dass man bei den von den SWN gesicherten Standorten einer Bürgerbeteiligung grundsätzlich - aber unter Bedingungen - offen gegenüber stehen würde. Eine konkrete Umsetzung von Bürgerbeteiligung würde dann jeweils projektbezogen bewertet und ggf. erfolgen.
c)
Das Thema der grundsätzlichen Bürgerbeteiligung an Anlagen zur Nutzung
regenerativer Energien wurde in der Aufsichtsratssitzung am 08.11.2011 dem
Regionalmanagement Coburg Stadt und Land zugesprochen. Im dort kommunizierten,
jüngsten Geschäftsbericht hält das Regionalmanagement fest:
„Aufgrund der positiven Erfahrungen in
anderen bayerischen Region schlägt das Regionalmanagement Coburger Land vor,
die Errichtung einer Bürgergenossenschaft zur Realisierung von
Klimaschutzmaßnahmen und Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung ins Auge zu
fassen. Mit diesem Instrument können sich Bürger vor Ort nicht nur finanziell
in die Gestaltung der Energiewende einbringen und hiervon profitieren. Vor
allem zeigt sich, dass mit diesem Instrument der Bürgerbeteiligung die
Zustimmung zur Umsetzung entsprechender Projekte deutlich zunimmt. In den
nächsten Wochen sind hierfür detaillierte Vorgespräche mit wichtigen Partnern
vorgesehen.“
Die vom Regionalmanager angekündigten Vorgespräche fanden nach
Kenntnisstand der Wirtschaftsförderung statt.
Über den aktuellen Projektstand beim Regionalmanagement kann der
Geschäftsführer informieren.
Weiteres Vorgehen
Die Landkreisverwaltung wird in der nächsten Sitzung des ALaWi am 11.07.12 den Entwurf der Stellungnahme zur aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Oberfranken-West den Ausschuss-Mitgliedern vorstellen. Dieser Entwurf wird, soweit möglich, mit den Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen abgestimmt sein.
Die Landkreisverwaltung wird vor der Sommerpause bei den kreisangehörigen Kommunen einen Sachstand zum Thema der Kontaktaufnahme mit den Grundstückseigentümern erfragen.
Die Landkreisverwaltung bleibt im informellen Kontakt mit der SWN Neustadt GmbH in Bezug auf zukünftige Projektrealisierungen.
Der Landkreis unterstützt das Regionalmanagement bei der Entwicklung von Bürgerbeteiligungsformen für regenerative Energieprojekte.“
Antwort zu Frage 2;
Dieter Pillmann verliest die Antwort:
„Wie stellt sich die Nutzung der Sonnenenergie beim Kreisbauhofneubau dar, wenn man eine zweite Kalkulation unter maßgeblichen Berücksichtigung der Eigenverwendung der erzeugten Energie annimmt und davon ausgeht, dass keine Batterien zur Speicherung eingesetzt werden.
Vorbemerkung:
Die Photovoltaikanlage ist nicht Bestandteil der BM Ersatzneubau
Straßenmeisterei.
Sie ist im Investitionsprogramm 2012 unter lfd. Nr. 47 mit insgesamt 600.000 €
eingeplant.
Im Zuge der BM Ersatzneubau wird natürlich auf gegenseitige Abstimmung
geachtet.
In der bbArbGr. Wurde festgelegt: Die Gruppe verständigt sich darauf, die Ausschreibung für die Photovoltaikanlage erst im Herbst dieses Jahres durchzuführen.
Die Ausführung soll vom Ergebnis der Ausschreibung abhängig
gemacht werden.
Dies deshalb, da die Rahmenbedingungen (Entschädigung, falls gewünscht kann
Herr Nickel zum momentanen Stand des Gesetzgebungsverfahrens informieren) für die Einspeisung noch nicht klar sind und
(Preise für die Module) sich ständig verändern, somit eine keine verlässlichen
Zahlen für eine Amortisationsrechnung vorliegen. Es gab bisher 2
Hochrechnungen: die erste (Anfang des Jahres) hat eine Amortisation nach ca. 8
Jahren ergeben. Die zweite auf Basis der Märzdaten hat eine Amortisation nach
17 Jahren ergeben.
Konkret nur die Eigenverwendung für die SM zu produzieren würde bedeuten, dass geschätzt nur ca. 200 m² Modulfläche benötigt würden (max. Fläche für Module = 2.655 m²). Nach Auskunft des Fachplaners sind Batteriepuffer derzeit eher unbezahlbar und würden eine Amortisation (finanziell betrachtet) nicht ermöglichen.
Eine weitere Rolle spielt dabei auch die Frage der Realisierung eines Erweiterungsbaues LRA, der zu berücksichtigen wäre (Stromverbrauch).
Lt. Auskunft des Fachplaners ist damit zu rechnen, dass die Modulpreise weiter fallen. Fallen die Modulpreise um 10% ist mit einer Amortisation nach ca. 10 Jahren zu rechnen.
Die Entscheidung hinsichtlich einer Photovoltaikanlage , (ob oder ob nicht und welche Anlageform ggf. in welcher Kombination der Module) soll möglichst spät getroffen. Dann liegen bestmögliche Informationen für eine Entscheidung vor. Die Vorgabe der bbAG ist weiterhin sinnvoll.“
RegioMed