Beschluss:
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, der Aufnahme des Aero Club
Coburg
e. V. als Gesellschafter in die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz
Coburg mbH zuzustimmen und die entsprechenden Satzungsänderungen zu
beschließen.
Sachverhalt:
In der Gesellschafterversammlung am 20.12.2011 hat der Aero Club Coburg
e. V. den schriftlichen Antrag gestellt, als Gesellschafter in die GmbH
aufgenommen zu werden. Der Aero Club möchte mit einem Kapital in Höhe von
30.000,00 € Mitgesellschafter werden.
Aus der Gesellschafterversammlung ist grundsätzliche Zustimmung zur
Aufnahme des Aero Clubs signalisiert worden.
Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters bedarf der Satzungsänderung.
Dabei handelt es sich nicht um eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 34
Abs. 1 Nr. 1 LkrO, so dass die Stimmabgabe des Landrats in der
Gesellschafterversammlung einen Ermächtigungsbeschluss des zuständigen
Kreisgremiums (in diesem Fall des Kreistags) voraussetzt.
Mit Aufnahme des neuen Gesellschafters Aero Club mit einem
Geschäftsanteil in Höhe von nominal 500,00 € ändert sich an den bisherigen
Mehrheitsverhältnissen nichts.
Die Gesellschaftersatzung soll neben der Aufnahme des Aero Clubs Coburg
e. V. somit folgende Änderungen erfahren:
·
Das
Stammkapital wird um die o. g. 500,00 € auf 25.500,00 € erhöht.
·
Der
Aufsichtsrat setzte sich bisher aus 10 Mitgliedern zusammen, 8 stimmberechtigten
und 2 Vertretern des Aero Clubs e. V. als beratende Mitglieder.
Nunmehr soll statt der 2 beratenden Mitglieder ein stimmberechtigter
Vertreter des Aero Clubs in den Aufsichtsrat entsandt werden, so dass dieser
dann aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern besteht.