Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, der Aufnahme des Aero Club Coburg

e. V. als Gesellschafter in die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH zuzustimmen und die entsprechenden Satzungsänderungen zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

In der Gesellschafterversammlung am 20.12.2011 hat der Aero Club Coburg e. V. den schriftlichen Antrag gestellt, als Gesellschafter in die GmbH aufgenommen zu werden. Der Aero Club möchte mit einem Kapital in Höhe von 30.000,00 € Mitgesellschafter werden.

 

Aus der Gesellschafterversammlung ist grundsätzliche Zustimmung zur Aufnahme des Aero Clubs signalisiert worden.

 

Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters bedarf der Satzungsänderung. Dabei handelt es sich nicht um eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 34 Abs. 1 Nr. 1 LkrO, so dass die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Ermächtigungsbeschluss des zuständigen Kreisgremiums (in diesem Fall des Kreistags) voraussetzt.

 

Mit Aufnahme des neuen Gesellschafters Aero Club mit einem Geschäftsanteil in Höhe von nominal 500,00 € ändert sich an den bisherigen Mehrheitsverhältnissen nichts.

 

Die Gesellschaftersatzung soll neben der Aufnahme des Aero Clubs Coburg e. V. somit folgende Änderungen erfahren:

 

·         Das Stammkapital wird um die o. g. 500,00 € auf 25.500,00 € erhöht.

 

·         Der Aufsichtsrat setzte sich bisher aus 10 Mitgliedern zusammen, 8 stimmberechtigten und 2 Vertretern des Aero Clubs e. V. als beratende Mitglieder.

Nunmehr soll statt der 2 beratenden Mitglieder ein stimmberechtigter Vertreter des Aero Clubs in den Aufsichtsrat entsandt werden, so dass dieser dann aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern besteht.