Gerhard Lehrfeld teilt mit:

 

Kreisstraße CO 13;

Planfeststellung Umgehung Ebersdorf bei Coburg

 

Die Klagefrist für den am 02.03.2012 erlassenen positiven Planfeststellungsbeschluss ist am 05.04.2012 abgelaufen. Bei der Regierung sind keine Klagen hiergegen eingegangen. Eine Rückfrage beim Verwaltungsgericht Bayreuth hat ergeben, dass auch dort keine Klagen eingegangen sind. Da keine Klagen bekannt sind, dürfte nach aussage der Regierung der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig sein. Die RvO wird uns dies im Verlauf der nächsten Tage noch schriftlich bestätigen.

 

Am 27.03.2012 fand auch eine Informationsveranstaltung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern in Ebersdorf statt. Grundsätzlich kein massiver Widerstand gegen die Trasse. Gefordert wurde lediglich ein höherer einheitlicher Kaufpreis. In den nächsten Tagen wird allen Grundstückseigentümern der jeweilige Flächenbedarf mit dem Entwurf einer Grunderwerbsvereinbarung zugeleitet. Im Anschluss daran werden die erforderlichen Einzelgespräche aufgenommen.