Sitzung: 24.04.2012 Ausschuss für Jugend und Familie
Vorlage: 036/2012
Sachverhalt:
(2) Jugendarbeit wird
angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen
Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst
für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und
gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der
Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische
Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport,
Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul und familienbezogene
Jugendarbeit,
4. internationale
Jugendarbeit,
5. Kinder und
Jugenderholung,
6. Jugendberatung…..
§ 11 SGB
VIII
Diese gesetzliche Vorgabe umsetzend, wird die Jugendarbeit im Landkreis Coburg von den verschiedensten „Anbietern“ realisiert. Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden, hauptamtliche Fachkräfte in den Städten und Gemeinden, Kreisjugendring und Kommunale Jugendarbeit stimmen sich ab und arbeiten in einem miteinander vernetzten, partnerschaftlichen System zusammen:
1. Gemeindliche
Jugendarbeit im Landkreis Coburg
Die kreisangehörigen Gemeinden sollen ….. im
eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen,
dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und
Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und
ausreichend zur Verfügung stehen.
Art. 30
Absatz 1, Satz 1 AGSG
Alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Coburg stellen Angebote der Jugendarbeit in ihrer Kommune sicher. Die Vor-Ort-Struktur lässt sich wie folgt darstellen
unterscheidet sich aber im Detail.
In der folgenden Übersicht ist dargestellt, in wie viel der 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden die jeweiligen Strukturmerkmale vorhanden sind:
|
Anzahl Gemeinden |
eigene sozialpäd. Fachkräfte für Jugendarbeit |
16 |
Jugendarbeit in freier Trägerschaft |
2 |
Jugendbeauftragte |
16 |
Der Umfang der hauptamtlichen Jugendarbeit liegt zwischen 0,25 und 2,8 VZÄ[1].
Abhängig von der
jeweiligen Personalkapazität umfasst das Leistungsspektrum der Jugendarbeit z.B.
die Analyse der örtlichen Gegebenheiten mit dem daraus folgenden
Handlungsbedarf, die Verantwortung für offene Treffs oder aufsuchende
Jugendarbeit, Angebote von Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Jugendparlamenten und
Beratung von Kindern und Jugendlichen.
Tendentiell ist aber feststellbar, dass die Gemeindejugendpflege im Landkreis sich zu einem Teil gemeinwesenorientierter sozialer Arbeit entwickelt (hat), da die Jugendpfleger neben der Jugendarbeit auch noch weitere Aufgaben wahrnehmen. Am häufigsten sind dies schulbezogene Angebote, vereinzelt auch Aufgaben im Rahmen der Familienfreundlichkeit (Lokales Bündnis) oder der Seniorenarbeit.
Die Jugendbeauftragten sind Vertreter der lokalen Gemeinde- oder Stadträte, die als Bindeglied zwischen jungen Menschen und der Kommunalpolitik wirken.
2. Vereine,
Jugendverbände, Jugendorganisationen und Initiativen
Jugendarbeit vor Ort lebt insbesondere von dem Engagement Ehrenamtlicher.
Im Landkreis sind derzeitig 136 Sport- und Schützenvereine, sowie zahlreiche Musik-, Gartenbau- oder Kleintierzuchtvereine auch in der Förderung junger Menschen aktiv. Die Jugendfeuerwehren, Pfadfinder, Kirchen oder Naturschutzorganisationen sprechen mit ihren Angeboten Jugendliche an.
Absprachen und gemeinsame Planungen erfolgen in derzeitig aktiven 8 Jugendforen. Die inhaltliche Gestaltung variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Während einige „klassische“ Jugendforen sind, sind andere in ein Lokales Bündnis für Familie integriert.
3. Kreisjugendring
Der
Bayerische Jugendring ist ein freiwilliger Zusammenschluss von
Jugendorganisationen, in dessen Gliederung, dem Kreisjugendring Coburg, z.Zt. 32 Mitgliedsverbände und Jugendorganisationen engagiert sind.
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und
Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe
des § 74 SGB VIII zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen
Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mit verantwortet.
Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder
ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht
Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen
und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
§ 12 SGB VIII
Auf der Grundlage einer Budgetvereinbarung fördert der
Landkreis die Arbeit des Kreisjugendrings gem. §§ 11 und 12 SGB VIII mit
125.000 € jährlich.
Der Kreisjugendring verpflichtet sich, dafür folgende Aufgaben für den Landkreis Coburg zu übernehmen:
- Förderung der Mitgliedsverbände nach den durch die Vollversammlung beschlossenen Richtlinien
- Förderung von Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände sowie der Jugendorganisationen, die nicht Mitglied im Kreisjugendring sind, nach den geltenden Richtlinien
- Betriebsträgerschaft des Kreisjugendheimes auf dem Weinberg in Rödental gemäß fortzuschreibendem Betriebsträgervertrag
- Ausbildung ehrenamtlicher JugendleiterInnen nach den Qualitätsstandards des BJR
- Verwaltung der Jugendleitercard und Ausbildung hierfür sowie Sicherung und Ausbau der Vergünstigungen für Jugendleitercard-Inhaber
- Ausrichtung von mindestens drei Kinder- und Jugendfreizeiten im Kreisjugendheim Am Weinberg, davon mindestens zwei mit einer Dauer von zwei Wochen, eine mit einer Dauer von einer Woche. Die Altersgruppen richten sich nach dem Bedarf
- fachliche Beratung der Jugendverbände, -organisationen und –initiativen
- Bewirtschaftung und Unterhalt des Hüttendorfes als günstige Unterkunft für Gruppen aus dem Landkreis
- Sich ergebende Maßnahmen aus der Befassung mit den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
- Förderung von Kultur und Traditionspflege (Festivals etc.)
- Förderung der Verständigung von Jugendlichen im neuen Europa (Fach- und Bandaustausch, etc.)
- Jugendbildungsmaßnahmen und SMV-Beratung der Landkreisschulen.
4. Kommunale Jugendarbeit
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der
Jugendarbeit muss im Bereich des örtlichen Trägers mindestens ein
hauptamtlicher Jugendpfleger oder eine hauptamtliche Jugendpflegerin eingesetzt
sein.
Art. 23, Abs. 2 AGSG
Jugendarbeit ist demnach eine Pflichtleistung der öffentlichen Jugendhilfe, die dort von mindestens einer hauptamtlichen Fachkraft wahrgenommen werden muss.
Im Landratsamt Coburg nimmt die Kreisjugendpflegerin Anja Zietz diese Aufgabe wahr.
Um die gesetzlich normierten Aufgaben zu erfüllen, wendet sich die Kommunale Jugendarbeit (KOJA) mittelbar und unmittelbar an junge Menschen und ihre Eltern.
Zielgruppen auf der Metaebene sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der Kreisjugendring und Vereine und Jugendverbände.
Städte und Gemeinden erhalten
- Beratung und Unterstützung bei allen Fragen der Jugendarbeit (Methoden, Recht, ...)
- Fortbildungen und Schulungen für GemeindejugendpflegerInnen
- Informationen und kollegialen Austausch über regelmäßige Besprechungen und Klausuren, sowie
- materielle Unterstützung durch den Verleih von Jugendbussen, Material und Fachbüchern. Letzteres ist auch ein Angebot an Vereine und Jugendverbände im Landkreis.
Der Kreisjugendring wird fachlich und finanziell unterstützt (s.o.) und er ist –als Träger, der Aufgaben für den Landkreis erfüllt- Kooperationspartner bei der Entwicklung von Konzepten und Projekten.
Gemeindeübergreifende Projekte und Maßnahmen werden in Kooperation mit den Städten und Gemeinden, dem Kreisjugendring und Vereinen und Jugendverbänden geplant und durchgeführt.
Unmittelbare Angebote für Kinder und Jugendliche sind
- die Jugendberatung (Homepage, Informationsbroschüren)
- Jugendveranstaltungen
- Freizeit- und Ferienangebote incl. des Ferienpasses
- Kinder- und Jugendkino, sowie
- einzelne und zeitlich befristete Projekte (z.B. Webchecker).
Mit der Individualbezuschussung wird eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Klassenfahrten, Ferienfreizeiten oder –betreuung ermöglicht bzw. erleichtert.
Neben diesem Leistungskatalog nimmt die Kommunale Jugendarbeit auch die Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers im Bereich der Jugendarbeit wahr (§ 79 Abs. 1 SGB VIII). Dazu gehören Bestandsanalysen, die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben auf der Basis einer kontinuierliche Vernetzung und Kooperation und –insbesondere- Konzepte zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit. Zentrale Themen sind dabei z.B. die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Jugendarbeit, sowie die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule.
Die Jugendarbeit im Landkreis in den beschriebenen vier Bereichen wird in der Sitzung
von der Kreisjugendpflegerin des Landkreises und dem Geschäftsführer des Kreisjugendrings vorgestellt.