Beschluss: einstimmig

Beschluss:

„Der Landkreis Coburg beantragt beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) die Einrichtung eines Zukunftscoaches im Arbeitsumfeld der Wirtschaftsförderung.

 

Auf Basis des endgültigen Förderbescheides durch das StMAS zur Einrichtung eines Zukunftscoaches im Landkreis Coburg wird die Kofinanzierung von max. 30 % auf Basis des Finanzierungsplanes (1.7.2012 – 30.6.2015) für das Projekt sichergestellt.

 

Der Landrat wird damit beauftragt und ermächtigt alle notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes „Zukunftscoach im Landkreis Coburg“ in die Wege zu leiten.

Die Kosten für das Jahr 2012 sind aus der HHSt. 0.7912.7171 zu bestreiten. Die erforderlichen Mittel für die Projektlaufzeit 2013-2015 sind im Haushalt des Landkreises Coburg einzusetzen. Ab dem Stellenplan 2013 ist eine entsprechende Stelle (1,5 mit „kw“-Vermerk) auszuweisen.“


Sachverhalt:

 

Hintergründe:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) hat einen Konzeptrahmen „ZUKUNFTSCOACH“ entwickelt, der bayerische Teilräume – vor allem jene, die vom demographischen Wandel besonders betroffen sein werden – am 16.11.2011 dazu aufgerufen hat, ihr Interesse am Angebot des Ministeriums zu bekunden.

 

Ab diesem Zeitpunkt konnten bis spätestens 30.01.2012 Projektskizzen für das Gesamtförderkonzept ZUKUNFTSCOACH beim Ministerium eingereicht werden.

 

„Der ZUKUNFTSCOACH soll die Abstimmung und Zusammenarbeit der lokalen Akteure einer Region initiieren und die Umsetzung eines Maßnahmebündels zur Bewältigung der demografischen Entwicklung begleiten. Mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sollen damit die Humanressourcen besonders in den vom demografischen Wandel besonders betroffenen bayerischen Regionen gestärkt werden.“ (Quelle: stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/esf/faktenblatt_esf_zukunftscoach_21.11.11.pdf).

 

Die Wirtschaftsförderung im Landkreis Coburg hatte zunächst die Rahmenbedingungen des neuen Förderangebotes erkundet. Das Thema wurde in der Folge auf der Ebene der Metropolregion Nürnberg (EMN) unter den Gebietskörperschaften weiter vertieft. Im Ergebnis der metropolitanen Abstimmung hatte sich seinerzeit ergeben, dass 19 Städte und/oder Landkreise in der EMN einen Antrag im Interessensbekundungsverfahren stellen werden.

 

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg hatte zum damaligen Zeitpunkt fachlich entschieden, der Kreispolitik die Option einer Umsetzung der geförderten Maßnahme ZUKUNFTSCOACH zu ermöglichen. Deshalb hatte die Wirtschaftsförderung das Interesse des Landkreises Coburg am Förderkonzept von Staatsministerin Haderthauer zunächst in einer Sitzung der Arbeitsebene aller Gebietskörperschaften in der EMN bekundet und aufrechterhalten (Treffen der Wirtschaftsförderer der EMN in der Bundesagentur für Arbeit am 11. Januar 2012).

 

Diese fachliche Entscheidung beinhaltete, dass der Landkreis Coburg bis spätestens zum 20.01.2012 (9 Tage!) ein Konzept zur Einrichtung eines ZUKUNFTSCOACHES im Landkreis Coburg entwickelt und dieses zusammen mit den Konzepten 18 weiterer Kommunalpartner aus der EMN an die Geschäftsstelle der Metropolregion Nürnberg sendet. Die Geschäftsstelle ihrerseits fasste die Einzelanträge in einem Mantelantrag zusammen und übermittelte für alle Partner der EMN die Antragsunterlagen an das Ministerium.

 

Das StMAS begrüßt die enge Zusammenarbeit innerhalb der EMN, die im skizzierten Vorgehen die Aktivitäten der Gebietskörperschaften im nordbayerischen Raum bündelt. (In Oberfranken haben sich nach Kenntnisstand der Wirtschaftsförderung nahezu alle Gebietskörperschaften – z.B. Ausnahme: Stadt Coburg, die die Initiative des Landkreises ideell unterstützt – am Interessensbekundungsverfahren beteiligt.)

 

Zu diesem Zeitpunkt wollte die Wirtschaftsförderung der Kreispolitik die Chance auf einen Einstieg in das Förderprojekt wahren. Eine Verpflichtung zur Umsetzung bestand nicht. Sie besteht auch heute noch nicht.

 

Tatsächlich war es der Wirtschaftsförderung wegen der kurzen Terminfestsetzungen durch das Ministerium nicht möglich, in der Vor- und Weihnachtszeit die Kreisgremien noch zu informieren, ohne Fristsetzungen zu verletzen.

 

(Empfehlungs-)Beschluss des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen:

 

Am 15.02.2012 hat die Wirtschaftsförderung die Kreispolitik im Ausschuss für Landkreisentwicklung über das Konzept des ZUKUNFTSCOACHES informiert und die Hintergründe und Inhalte der Interessensbekundung vermittelt.

 

Nach Beratung haben die Mitglieder des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen (ALaWi) mit einem Mehrheitsbeschluss dem Kreistag empfohlen wie folgt zu beschließen:

 

„Der Kreistag befürwortet die Einrichtung eines Zukunftscoaches im Arbeitsumfeld der Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg. Im Falle eines positiven (Förder-) Bescheides durch das StMAS zur Einrichtung eines Zukunftscoaches im Landkreis Coburg wird die Kofinanzierung auf Basis des Finanzierungsplanes für das Projekt sichergestellt.“

 

Der Kreistag hat im Rahmen der Haushaltssitzung am 01.03.2012 über das geplante Vorhaben diskutiert und mehrheitlich beschlossen dafür bei HHSt. 0.7912.7171 Mittel für 2012 in Höhe von 26.000 € vorzusehen.

 

In der ALaWi-Sitzung vom 15.02.2012 wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Einbettung des Projektes Zukunftscoach in die Akteursstrukturen der Arbeitsmarktregion Coburg gewünscht wird.

 

Zwischenzeitlich hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises mit folgenden Partnern Gespräche geführt und sie über die Landkreis-Konzeption des Zukunftscoaches informiert:

 

·         Agentur für Arbeit Coburg

·         IHK zu Coburg

·         HWK für Oberfranken

·         Connect GmbH, Neustadt

·         VHS-Coburg Stadt und Land

·         Arbeitsmarkt-Initiative Coburg

 

Alle diese wichtigen Partner des Coburger Arbeitsmarktes haben die konzeptionellen Überlegungen der Wirtschaftsförderung positiv aufgenommen und wollen die Initiative in Form von „Letters of intent“ unterstützen.

 

Zusage des Ministeriums liegt vor:

 

Mit Schreiben vom 22.03.2012 hat sich das StMAS an das Landratsamt Coburg gewandt. Nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen könne das Ministerium mitteilen, dass das Konzept des Landkreises den inhaltlichen Anforderungen des Ministerial-Aufrufs entsprechen würde. Der Landkreis Coburg wird in diesem Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Förderung bis 30.06.2015 möglich sei.

 

Dringliches Handeln und Entscheidung der Kreispolitik erforderlich:

 

Das StMAS erwartet nun bis spätestens 30.03.2012 einen finalen Antrag bestehend aus Konzept und Kosten- und Finanzierungsplan.

 

Vor diesen Hintergründen gibt die Wirtschaftsförderung die dringende, kurzfristig notwendige, finale Entscheidung des Landkreises Coburg in die Hände der Mitglieder des Kreisausschusses, um den Anforderungen und Fristsetzungen des Ministeriums möglichst gerecht zu werden.

 

Die Aufnahme des Konzeptes des Landkreises Coburg für einen Zukunftscoach in die engere Wahl des Ministeriums im Hinblick auf die Umsetzung kann bis dato als Erfolg gewertet werden.

In der Sitzung des Kreisausschusses wird noch einmal das Konzept und der Finanzierungsplan in groben Zügen vorgestellt. Bei einer 70%-igen Förderung geht es dabei auch um die notwendige Zusage der Kofinanzierung durch den Landkreis über eine Projektlaufzeit bis max. 30.06.2015. Bei einem Gesamtprojektvolumen über drei Jahre von ca. 445.000,- Euro liegt der maximale jährliche Kofinanzierungsanteil bei 37.000,- Euro.

 

Der Verwaltungshaushalt 2012 des Landkreises Coburg hält die Möglichkeit der Kofinanzierung des Projektes im ersten Jahr bereits vor. In den Folgejahren 2013-15 müssen die erforderlichen Mittel in den Haushalt eingesetzt werden.

 

Die Stellenbesetzung ist ab 01.07.2012 möglich und angestrebt. Im Stellenplan 2012 ist keine Stelle ausgewiesen. Da die Einstellung befristet ist (bis 30.06.2015), ist dies unbeachtlich. Gleichwohl wird vorgeschlagen ab dem Stellenplan 2013 eine Ausweisung vorzunehmen. Die Stelle kann mit „kw“-Vermerk zum 30.06.2015 gekennzeichnet werden.

 

 


aus der Beratung:

 

Während der Diskussionen ergeben sich folgende Änderungen des Beschlussvorschlags:

 

Absatz 2: hinter dem Wort „die Kofinanzierung“ wird „von max. 30 %“ eingesetzt.

 

Auf Basis des endgültigen Förderbescheides durch das StMAS zur Einrichtung eines Zukunftscoaches im Landkreis Coburg wird die Kofinanzierung von max. 30 % auf Basis des Finanzierungsplanes (1.7.2012 – 30.6.2015) für das Projekt sichergestellt.

 

Absatz 3 Satz 4: wird „1,5“ hinzugefügt.

 

Ab dem Stellenplan 2013 ist eine entsprechende Stelle (1,5 mit „kw“-Vermerk) auszuweisen.“