Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

  1. Die jeweiligen Arbeiten für die Baumaßnahme sind nach entsprechender Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Landrat auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung ermächtigt und beauftragt.

 

  1. In entsprechender Anwendung von § 47 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages wird der Landrat zur Auftragsvergabe auch dann ermächtigt und beauftragt, wenn die Kostenberechnung eine Kostenmehrung von bis zu 10% gegenüber der vorliegenden Kostenschätzung ausweist.

 

  1. Die baubegleitende Arbeitsgruppe wird eingesetzt. Die Arbeitsgruppe und stellv. LRin Protzmann als Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses sind im Planungs- und Baufortschritt regelmäßig zu beteiligen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses vom 30.11.2011, der Kreisausschusssitzung vom 06.12.2011 und der Kreistagssitzung vom 15.12.2011 wurden vom Architekturbüro Lorenz die Vorentwurfsplanungen Variante 7, 8 und 9 mit den jeweiligen Kostenschätzungen vorgestellt. Es wurde beschlossen, die Variante 7 mit der Kostenschätzung in Höhe von 3.268.000,- EUR weiter zu verfolgen.

 

Im Moment werden die Planungen der Haustechnikplaner und des Statikers in den Entwurf eingearbeitet und wo nötig der Entwurf darauf abgestimmt. Gleichzeitig werden Raumausstattungen mit den Schulleitungen besprochen.

Der Zeitplan sieht vor, dass dem Bauherren am 08.03.2012 die Bauantragsunterlagen und die belastbare Kostenberechnung vorgelegt wird. Ein Vorabzug der Kostenberechnung wird am 15.02.2012 an den Bauherren übergeben, um rechtzeitig eventuelle Einsparungsmaßnahmen treffen zu können.

 

Der Landrat sollte bereits jetzt im Falle einer Überschreitung der vorliegenden Kostenschätzung durch die Kostenberechnung, entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistages, bis 10% ermächtigt werden, Bauaufträge beauftragen zu können. Gleiches gilt für den Schul- und Kulturausschuss analog zur Geschäftsordnung des Kreistages bis 1.000.000 EUR Überschreitung. Ziel dieses Beschlusses ist es einen Zeitverzug zu vermeiden, der im Falle einer Kostenüberschreitung entstehen würde, wenn diese dann erst durch den Schul- und Kulturausschuss, den Kreisausschuss und den Kreistag beschlossen werden müssten.

 

Geplant ist die Nutzungsaufnahme der Mensa zum Schuljahresbeginn 2013/14. Somit verbleiben für die Planung und Ausführung 19 Monate. Aufgrund dieses engen Zeitrahmens hält die Verwaltung es für sinnvoll, bei Einhaltung der bisherigen Kostenschätzung, den Landrat zur Auftragsvergabe zu ermächtigen, um verzögernde Wartezeiten zu folgenden Schul- und Kulturausschusssitzungen, Kreisausschusssitzungen und Kreistagssitzungen zu vermeiden.

 

Es wurde eine baubegleitende Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertretern der politischen Fraktionen (KR Jürgen Petrautzki - Vertreter KR Martin Mittag, KR Martin Stingl - Vertreterin KRin Brigitte Mönch, KRin Gisela Böhnel, KR Bernd Lauterbach - Vertreter KR Ulrich Leicht), den Planern, der Verwaltung und der Schulleitungen besteht. In dieser Arbeitsgruppe sollen die Fraktionen über den aktuellen Planungsstand informiert werden und ggf. über Einsparungsmaßnahmen beraten.

 

 

Aus der Beratung:

 

Der Schul- und Kulturausschusses hat beschlossen, dass folgender Absatz unter Punkt Nr. 3 ersatzlos gestrichen wird:

 

„Für den Fall einer Kostenmehrung über 10% bis 1.000.000 EUR gegenüber der vorlie­genden Kostenschätzung beschließt abschließend der Schul- und Kulturaus­schuss in entsprechender Anwendung von § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages.“