Beschluss:
- Die jeweiligen
Arbeiten für die Baumaßnahme sind nach entsprechender Ausschreibung auf
das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Landrat
auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung ermächtigt und beauftragt.
- In
entsprechender Anwendung von § 47 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des
Kreistages wird der Landrat zur Auftragsvergabe auch dann ermächtigt und
beauftragt, wenn die Kostenberechnung eine Kostenmehrung von bis zu 10%
gegenüber der vorliegenden Kostenschätzung ausweist.
- Die
baubegleitende Arbeitsgruppe wird eingesetzt. Die Arbeitsgruppe und
stellv. LRin Protzmann als Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses
sind im Planungs- und Baufortschritt regelmäßig zu beteiligen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Schul- und
Kulturausschusses vom 30.11.2011, der Kreisausschusssitzung vom 06.12.2011 und
der Kreistagssitzung vom 15.12.2011 wurden vom Architekturbüro Lorenz die
Vorentwurfsplanungen Variante 7, 8 und 9 mit den jeweiligen Kostenschätzungen
vorgestellt. Es wurde beschlossen, die Variante 7 mit der Kostenschätzung in
Höhe von 3.268.000,- EUR weiter zu verfolgen.
Im Moment werden die Planungen der
Haustechnikplaner und des Statikers in den Entwurf eingearbeitet und wo nötig
der Entwurf darauf abgestimmt. Gleichzeitig werden Raumausstattungen mit den
Schulleitungen besprochen.
Der Zeitplan sieht vor, dass dem Bauherren
am 08.03.2012 die Bauantragsunterlagen und die belastbare Kostenberechnung
vorgelegt wird. Ein Vorabzug der Kostenberechnung wird am 15.02.2012 an den
Bauherren übergeben, um rechtzeitig eventuelle Einsparungsmaßnahmen treffen zu
können.
Der Landrat sollte bereits jetzt im Falle
einer Überschreitung der vorliegenden Kostenschätzung durch die
Kostenberechnung, entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistages, bis 10%
ermächtigt werden, Bauaufträge beauftragen zu können. Gleiches gilt für den
Schul- und Kulturausschuss analog zur Geschäftsordnung des Kreistages bis
1.000.000 EUR Überschreitung. Ziel dieses Beschlusses ist es einen Zeitverzug
zu vermeiden, der im Falle einer Kostenüberschreitung entstehen würde, wenn
diese dann erst durch den Schul- und Kulturausschuss, den Kreisausschuss und
den Kreistag beschlossen werden müssten.
Geplant ist die Nutzungsaufnahme der Mensa
zum Schuljahresbeginn 2013/14. Somit verbleiben für die Planung und Ausführung
19 Monate. Aufgrund dieses engen Zeitrahmens hält die Verwaltung es für
sinnvoll, bei Einhaltung der bisherigen Kostenschätzung, den Landrat zur
Auftragsvergabe zu ermächtigen, um verzögernde Wartezeiten zu folgenden Schul-
und Kulturausschusssitzungen, Kreisausschusssitzungen und Kreistagssitzungen zu
vermeiden.
Es wurde eine
baubegleitende Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertretern der politischen
Fraktionen (KR Jürgen Petrautzki - Vertreter KR
Martin Mittag, KR Martin Stingl - Vertreterin KRin Brigitte Mönch, KRin Gisela
Böhnel, KR Bernd Lauterbach - Vertreter KR Ulrich Leicht), den Planern,
der Verwaltung und der Schulleitungen besteht. In dieser Arbeitsgruppe sollen
die Fraktionen über den aktuellen Planungsstand informiert werden und ggf. über
Einsparungsmaßnahmen beraten.
Aus der Beratung:
Der Schul- und Kulturausschusses hat beschlossen, dass folgender Absatz unter Punkt Nr. 3 ersatzlos gestrichen wird:
„Für
den Fall einer Kostenmehrung über 10% bis 1.000.000 EUR gegenüber der vorliegenden
Kostenschätzung beschließt abschließend der Schul- und Kulturausschuss in
entsprechender Anwendung von § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages.“