Zur Schriftlichen Anfrage von Kreisrätin Dagmar Escher vom 22.01.2012, verliest Ulrike Stadter, GB 2, folgenden Sachstandsbericht:

 

Im Plangenehmigungsbescheid der Regierung von Mittelfranken ist festgelegt, dass ein jährlicher Nachweis über den Planungs- bzw. Baufortschritt für den zukünftigen Landeplatz vorgelegt wird. Dem Luftamt Nordbayern sind diese Nachweise bis zum 31.12. eines jeden Jahres zuzuleiten.

 

Es wird beantragt diesen Nachweis dem Kreistag vorzulegen und diesem Gremium erläutern zu lassen.

 

„Adressat des Plangenehmigungsbescheides der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern vom 26.08.2011 ist der Aero-Club Coburg e. V. als Betreiber des Verkehrslandeplatzes Coburg – Brandensteinsebene.

 

Zur Bekanntgabe des in Ziffer 2.1 des Bescheides geforderten jährlichen Nachweisberichtes im Kreistag bedarf es somit der Zustimmung des Aero-Clubs Coburg e. V. als Bescheidsempfänger. Diese ist vom 1. Vorsitzenden erteilt worden.

 

Auch das Luftamt Nordbayern hat nichts dagegen, wenn der Bericht im Kreistag verlesen wird. Er besteht aus zwei Teilen, einem ersten Schreiben vom 21.12.2011 und ergänzenden Informationen vom 29.02.2012 Der Inhalt wird in der nicht öffentlichen Sitzung verlesen.“

 

Welches Planungsbüro wurde mit der Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren beauftragt?

 

„Mit der Projektsteuerung wurde CDM Consult GmbH, Berlin beauftragt. Diese schließt das Vergabemanagement, die allgemeine Projektbegleitung, das fachlich-technische Controlling, das Finanzcontrolling und auch die Erstellung der Planunterlagen mit ein.“

 

Wann ist mit der Einreichung der Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken, Luftamt, der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen?

 

„Der vorläufige Projektterminplan sieht als Zeitpunkt für die Einreichung der Planunterlagen bei der Planfeststellungsbehörde Anfang Mai 2013 vor.“