Sitzung: 01.03.2012 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 1
Vorlage: 027/2012
Beschluss:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt. Die Haushaltssatzung 2012 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Haushaltssatzung
des Landkreises Coburg
für
das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des Art. 57 ff Landkreisordnung erlässt der
Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und |
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in den Ausgaben mit |
61.770.000 € |
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und |
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in den Ausgaben mit |
14.590.000 € |
ab.
§ 2
(1)
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach
Art. 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das
Haushaltsjahr 2012 auf 30.576.000 € (Umlagensoll) festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in
Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen
bemessen:
a) |
Vom Bayer. Statistischen
Landesamt festgestellte Steuerkraftzahlen 2012 |
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der Grundsteuer A |
377.170 € |
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der Grundsteuer B |
6.073.899 € |
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der Gewerbesteuer |
19.296.314 € |
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der
Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung |
24.632.517 € |
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Umsatzsteuerbeteiligung |
3.251.616 € |
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b) |
80 v.H. der
Schlüsselzuweisungen, auf die kreisangehörigen die Städte und Gemeinden im
Haushaltsjahr 2011 Anspruch hatten |
10.068.297 € |
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63.699.813 € |
(3) Die Umlagensätze (Hebesätze)
für die Kreisumlage werden gem. Art. 18 Abs. 3 FAG wie folgt festgesetzt:
1. |
aus der Steuerkraft der
Grundsteuer |
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a) für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer A auf |
48,00 |
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b) für die Grundstücke,
Grundsteuer B, auf |
48,00 |
2. |
aus der Steuerkraft der
Gewerbesteuer auf |
48,00 |
3. |
aus der
Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung auf |
48,00 |
4. |
aus der
Umsatzsteuerbeteiligung auf |
48,00 |
5. |
aus den
Schlüsselzuweisungen auf |
48,00 |
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
4.525.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.637.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze)
für Gemeindesteuern, die der Landkreis auf gemeindefreien Grundstücken erhebt
und die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) |
370 v.H. |
|
b) für die Grundstücke (B) |
250 v.H. |
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2. |
Gewerbesteuer nach dem
Gewerbeertrag |
300 v.H. |
§ 6
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.
Coburg, den01.03.2012
Landkreis Coburg
Michael Busch
Landrat
Sachverhalt:
Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.
1.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2012 liegt bei 61.630.000 EUR (Vorjahr 59.795.000 EUR). Trotz Erhöhung des Bezirksumlagenhebesatzes um 1,8 Punkte liegt der Kreisumlagenhebesatz unverändert bei 48,0 Punkten. Möglich ist dies nur durch die komplette Rückführung der Überschüsse des Verwaltungshaushaltes aus den Jahren 2010 und 2011 mit insgesamt 2.870.000 EUR. Andernfalls hätte der Kreisumlagenhebesatz um rund 4,5 Punkte erhöht werden müssen. Infolge des Umlagekraftrückganges von 0,3 % sinkt in 2012 trotz gleichbleibenden Kreisumlagenhebesatzes das Kreisumlagensoll um 104.000 EUR auf nunmehr 30.576.000 EUR.
2.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2012 liegt bei 14.640.000 EUR (Vorjahr 13.530.000 EUR). Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beläuft sich auf 4.650.000 EUR (Vorjahr 4.535.000 EUR).