Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 1

Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt. Die Haushaltssatzung 2012 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 

Haushaltssatzung des Landkreises Coburg

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund des Art. 57 ff Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

 

§1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

in den Ausgaben mit

61.770.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

in den Ausgaben mit

14.590.000 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

(1)     Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 30.576.000 € (Umlagensoll) festgesetzt.

 

(2)     Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

 

a)  

Vom Bayer. Statistischen Landesamt festgestellte Steuerkraftzahlen 2012

 

 

 

 

der Grundsteuer A

377.170 €

 

der Grundsteuer B

6.073.899 €

 

der Gewerbesteuer

19.296.314 €

 

der Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung

24.632.517 €

 

Umsatzsteuerbeteiligung

3.251.616 €

 

 

 

b)  

80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die kreisange­hörigen die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2011 Anspruch hatten

 

 

10.068.297 €

 

 

63.699.813 €

 

(3)     Die Umlagensätze (Hebesätze) für die Kreisumlage werden gem. Art. 18 Abs. 3 FAG wie folgt festgesetzt:

 

1.    

aus der Steuerkraft der Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer A auf

 

48,00

 

b) für die Grundstücke, Grundsteuer B, auf

48,00

2.    

aus der Steuerkraft der Gewerbesteuer auf

48,00

3.    

aus der Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung auf

48,00

4.    

aus der Umsatzsteuerbeteiligung auf

48,00

5.    

aus den Schlüsselzuweisungen auf

48,00


 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 4.525.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.637.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die der Landkreis auf gemeindefreien Grundstücken erhebt und die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festge­setzt:

 

1.    

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

370 v.H.

 

b) für die Grundstücke (B)

250 v.H.

 

 

 

2.    

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

300 v.H.

 

 

§ 6

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

 

 

Coburg, den01.03.2012

Landkreis Coburg

Michael Busch

Landrat

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1.         Verwaltungshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2012 liegt bei 61.630.000 EUR (Vorjahr 59.795.000 EUR). Trotz Erhöhung des Bezirksumlagenhebesatzes um 1,8 Punkte liegt der Kreisumlagenhebesatz unverändert bei 48,0 Punkten. Möglich ist dies nur durch die komplette Rückführung der Überschüsse des Verwaltungshaushaltes aus den Jahren 2010 und 2011 mit insgesamt 2.870.000 EUR. Andernfalls hätte der Kreisumlagenhebesatz um rund 4,5 Punkte erhöht werden müssen. Infolge des Umlagekraftrückganges von 0,3 % sinkt in 2012 trotz gleichbleibenden Kreisumlagenhebesatzes das Kreisumlagensoll um 104.000 EUR auf nunmehr 30.576.000 EUR.

 

2.         Vermögenshaushalt

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2012 liegt bei 14.640.000 EUR (Vorjahr 13.530.000 EUR). Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beläuft sich auf 4.650.000 EUR (Vorjahr 4.535.000 EUR).