Sachverhalt:

 

Sachstand der Altlastenfälle im Landkreis Coburg mit möglicher finanzieller Auswirkung auf den Landkreis Coburg

 

 

  1. Ehemaliges Ferngaswerk in Neustadt b. Coburg

 

Der Umweltausschuss und der Kreisausschuss des Landkreises Coburg haben in der gemeinsamen Sitzung am 07.04.2011 der seinerzeit vorgeschlagenen Vorgehensweise in diesem Altlastenfall jeweils einstimmig zugestimmt.

 

Mittlerweile wurde der öffentlich-rechtliche Sanierungsvertrag zwischen der Firma Inge’s Christmas Decor, der Firma Inge-Glas, dem Freistaat Bayern (untere Bodenschutzbehörde), dem Landkreis Coburg und der Stadt Neustadt b. Coburg am 18.07.2011 abgeschlossen.

Der Kaufvertrag für das Grundstück wurde am 30.08.2011 zwischen der Firma Inge-Glas und der Firma Inge’s Christmas Decor unterzeichnet.

 

Das Landratsamt Coburg hat im November 2011 die lt. Vertrag vorgesehene Projektsteuerung ausgeschrieben und wird diese demnächst vergeben. Das bereits vorliegende Sanierungskonzept der DVGW soll zunächst konkretisiert werden. Im Winter 2012/13 erfolgt dann die Bodensanierung im Innenhof und daran anschließend ein Grundwassermonitoring bzw. eine evtl. erforderliche Grundwassersanierung. Die Projektsteuerung endet voraussichtlich zum 31.12.2014.

 

Die Kosten für die Projektsteuerung, die Bodensanierung und das Grundwassermonitoring werden zunächst, wie vereinbart bis zum Verkehrswert des Grundstücks nach Sanierung (530.000,-- €) von der Firma Inge’s Christmas Decor getragen. Sollten die Kosten diesen Betrag übersteigen steht der Landkreis Coburg nach Art. 7 Abs. 4 FAG zunächst mit einem Eigenanteil von 2,-- € pro Einwohner (derzeit rund 180.000,-- €) in der Pflicht. Dieser Betrag wird im Haushalt 2012 ff. jeweils bei Haushaltsstelle 0.7201.6550 zur Verfügung gestellt. Eine Förderung der Kosten des Landkreises durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) in Höhe von zur Zeit 75% ist möglich.

 

 

 

  1. Ehemalige Fa. Hausser in Neustadt b. Coburg

 

Auf dem Grundstück wurden bisher eine historische Erkundung im Jahr 2002 und eine orientierende Untersuchung im Jahr 2008 durchgeführt. Das Ergebnis war, dass teilweise erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen und eine Überprüfung des Grundwassers empfohlen wird.

Die hierzu erforderliche Detailuntersuchung konnte aber bisher nicht durchgeführt werden, da durch die Brandruine, die sich seit einem Brandereignis im Jahr 1996 auf dem Grundstück befindet, die Zugänglichkeit des Grundstücks erheblich eingeschränkt ist.

 

Auf dem benachbarten Grundstück der Fa. Preisser (früher ebenfalls Fa. Hausser) wurde die Detailuntersuchung bereits vorgenommen. Im Ergebnis wurde ein jährliches Grundwassermonitoring empfohlen. Bei Eingriff in den Boden soll ein Austausch des kontaminierten Materials erfolgen.

 

Es ist also davon auszugehen, dass auf dem hier genannten Grundstück ein ähnliches Ergebnis festgestellt wird

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg will dieses Grundstück noch in 2012 von den momentanen Eigentümern erwerben. Die Brandruine soll dann mit Mitteln der Städtebauförderung ebenfalls noch in 2012 beseitigt werden. Danach kann die Detailuntersuchung und eine evtl. Sanierung in 2013 erfolgen.

 

Es ist auch hier beabsichtigt mit der Stadt Neustadt einen öffentlich-rechtlichen Sanierungsvertrag abzuschließen. Die Stadt Neustadt würde die Kosten der Detailuntersuchung und einer evtl. Sanierung bis zum Verkehrswert des Grundstücks nach Sanierung (111.024,-- €) übernehmen.

 

Für darüber hinausgehende Kosten wäre wiederum der Landkreis Coburg nach Art. 7 Abs. 4 FAG gefordert, wobei der genannte Eigenanteil nur einmal im Jahr heranzuziehen ist.

 

Eine Förderung der Kosten des Landkreises durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) in Höhe von zur Zeit 75% ist ebenfalls möglich.

 

 

 

  1. Ehemalige chemische Fabrik Holtzapfel („Blaufabrik“) in Grub am Forst

 

Auf dem Grundstück wurde bereits 1993 eine orientierende Untersuchung durchgeführt bei der Kontaminationen im Boden und im Grundwasser festgestellt wurden. Es bestand zunächst keine Notwendigkeit für weitere Untersuchungen, aber ein Grundwassermonitoring sollte durchgeführt werden.

 

Eine dann 1995 erfolgte Detailuntersuchung ergab, dass ein Sanierungs- oder Sicherungskonzept zu erarbeiten sei.

 

In den Folgejahren wurde jedoch nichts weiter unternommen. Deshalb forderte das Landratsamt in 2002 eine erneute Detailuntersuchung. Die Grundstückseigentümerin legte dagegen Widerspruch und Klage ein, die beide letztendlich abgewiesen wurden. Inzwischen wurde gegen die Fa. Holtzapfel das Insolvenzverfahren eröffnet, aber abgewiesen.

 

Deshalb hat das Landratsamt Coburg in Ersatzvornahme eine ergänzende Detailuntersuchung ausgeschrieben, die seit August 2011 von der Pedall GmbH, Haag, durchgeführt wird.

 

Die Kosten hierfür werden zunächst vom Landratsamt getragen, aber mittels eines Bodenschutzlastvermerkes im Grundbuch eingetragen. So kann nach Abschluss der Untersuchungen und einer evtl. Sanierung ein Wertausgleich vom Grundstückseigentümer erwirkt werden, da der Verkehrswert des Grundstück nach Sanierung höher ist als vorher.

 

Eine Förderung der Kosten des Landkreises durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) in Höhe von zur Zeit 75% ist auch hier möglich.