Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2011 – 2015 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beratung festgelegten Änderungen gebilligt.

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).

 

Letztmals am 24.02.2011 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2010 – 2014 beschlossen.

 

Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:

 

a)            Wegfall des Finanzplanungsjahres 2010 und Neuerfassung des Jahres 2015

 

b)            Wegfall oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen

 

c)            Verschiebung von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre

 

d)            neue Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten

Planungsunterlagen etc.)

 

Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s. auch Finanzplan).

 

 

 


aus der Beratung:

 

Kreiskämmerer Gerhard Lehrfeld berichtet über die finanzielle Situation des Landkreises, über Umlagekraft und Hebesätze und vergleicht diese mit dem oberfränkischen und dem Landesdurchschnitt.

 

Der Bericht ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Aus den Einzelberatungen des Investitionsprogramms ist Folgendes festzuhalten:

 

lfd. Nr. 1 bis Nr. 6

 

Die HH-Ansätze werden von insgesamt 275.000 € um 50.000 € auf 225.000 € gekürzt. Die Realisierung der Einzelansätze wird der Verwaltung überlassen.

 

lfd. Nr. 8 - Landratsamt;

Erweiterungsbau mit Kfz-Zulassungsstelle, Job-Center Coburg–Land etc.

 

Der HH-Ansatz von 600.000 € wird mit einem Sperrvermerk von 400.00 € versehen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.

 

 

lfd. Nr. 13 und Nr. 20

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.

 

Lfd. Nr. 44 - Kreisstraßen;

Deckenbau CO 10 Ortsdurchfahrt Hassenberg und in Richtung Steinach

 

Der HH-Ansatz wird bis zur Besichtigung und Beschlussfassung durch den Bauausschusses mit einem Sperrvermerk versehen.