Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
1. Die noch nicht erledigten
Prüfungserinnerungen sind von der Verwaltung in angemessener Frist zu erledigen
und soweit erforderlich, künftig zu beachten.
2. Die über das Offene Kommunale Finanzinformationssystem (OK.Fis) am 30. Juni 2011 und am 1. Juli 2011 gefertigte Jahresrechnung 2010 des Landkreises Coburg wird hiermit gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO einschließlich der nach § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beizufügenden Anlagen mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt |
59.699.544,95 € |
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Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt |
11.269.102,56 € |
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neue Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
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Abgang alte Kasseneinnahmereste |
0,00 € |
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70.968.647,51 € |
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Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt |
59.699.544,95 € |
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Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt |
9.415.020,17 € |
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neue Haushaltsausgabereste |
1.902.344,79 € |
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Abgang alte Haushaltsausgabereste |
- 48.262,40 € |
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Abgang alte Kassenausgabereste |
0,00 € |
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|
70.968.647,51 € |
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Soll-Einnahmen |
70.968.647,51 € |
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./. |
Soll-Ausgaben |
70.968.647,51 € |
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Soll-Fehlbetrag |
0,00 € |
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Ist-Einnahmen Verwaltungshaushalt |
59.693.142,45 € |
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Ist-Einnahmen Vermögenshaushalt |
15.180.615,59 € |
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Ist-Verwahrgelder |
15.863.452,08 € |
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Ist-Vorschüsse |
1.123.499,09 € |
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Ist-Verwahrgelder für Staat |
1.078.914,17 € |
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|
92.939.623,38 € |
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Ist-Ausgaben Verwaltungshaushalt |
59.792.980,37 € |
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Ist-Ausgaben Vermögenshaushalt |
10.920.639,15 € |
||||||||
Ist-Verwahrgelder |
14.174.247,27 € |
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Ist-Vorschüsse |
1.149.586,55 € |
||||||||
Ist-Verwahrgelder für Staat |
1.078.914,17 € |
||||||||
|
87.116.367,51 € |
||||||||
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||||||||
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Ist-Einnahmen |
92.939.623,38 € |
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||||||
./. |
Ist-Ausgaben |
87.116.367,51 € |
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Ist-Überschuss |
5.823.255,87 € |
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Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt |
123.713,20 € |
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Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt |
23.875,28 € |
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Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt |
0,00 € |
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Kassenausgabereste Vermögenshaushalt |
0,00 € |
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Kassenausgabereste
Verwahrgelder |
4.406,55 € |
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Stand 31. Dezember 2009
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Stand 31. Dezember 2010 |
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a) |
Vermögen |
11.830.722,00 € |
12.148.779,55 € |
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b) |
Rücklagen |
1.772.506,39 € |
3.254.963,76 € |
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-allgemeine Rücklage |
1.567.506,39 € |
3.209.963,76 € |
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-Sonderrücklage |
205.000,00 € |
45.000,00 € |
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c) |
Schulden |
23.391.185,06 € |
24.048.123,54 € |
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Außerdem wird dem Kreistag vorgeschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Entlastung für die Jahresrechnung 2010 wird erteilt.
Sachverhalt:
Nachdem der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 21.07.2011 von der Jahresrechnung 2010 des Landkreises Coburg Kenntnis genommen und der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 89 der Landkreisordnung (LKrO) die Jahresrechnung 2010 geprüft hat, wird die Jahresrechnung 2010 des Landkreises Coburg dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2010 des Landkreises Coburg ergab, dass
1. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden,
2. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind,
3. die Jahresrechnung mit ihren Anlagen ordnungsgemäß erstellt wurde.
Die gemäß Art. 88 Abs. 2 LKrO
gelegte und vom Rechnungsprüfungsausschuss nach den in Art. 89 und 92 LKrO
niedergelegten Bestimmungen überprüfte Jahresrechnung ist dem Kreistag
vorzulegen.
Der Kreistag stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 88 Abs. 3 LKrO). Anschließend findet die überörtliche Prüfung statt (Art. 91 LKrO).
Die Power-Point-Präsentation wird als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.