aus der Beratung:

 

Herr Bürgermeister Mild stellt den kommunalen Windpark Creußen vor. Hierbei geht er im Besonderen auf die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte (u.a. zeitlicher Ablauf), das rechtliche Rahmenkonstrukt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die Strombilanz seiner Gemeinde, die Form und Chancen der spezifischen Bürgerbeteiligung und sein konkretes Vorgehen als Bürgermeister dabei ein.

Die Stadt Creußen im östlichen Oberfranken habe laut Herrn Bürgermeister Mild bereits seit längerer Zeit Erfahrung mit dem Thema Windenergie: Bereits in den Jahren 2000/2001 gab es dort schon Investorenanfragen für Windkraftanlagen und in der Folge erste konkrete Umsetzungen (Windpark Neuhof).

Das seinerzeit bereits implementierte Creußener Modell sähe im Kern vor, dass in einem Areal, in dem ein Projektentwickler/Anlagenbetreiber Windkraftanlagen errichten möchte, die Stadt der Errichtung eines Windparks zunächst grundsätzlich zustimmt und dem Investor gegenüber ihre Bereitschaft erklärt, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Stadt Creußen habe hierzu einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geschlossen.
Gleichzeitig habe sich die Stadt umgehend mit den Eigentümern von Flurstücken innerhalb dieses Areals in Verbindung gesetzt, um mit diesen Vereinbarungen zu fixieren.
Diese Vereinbarungen regeln, dass für das vakante Gesamtareal ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werde, bei dem das Eigentum der Grundstücke, auf denen die Windkraftanlagen später tatsächlich umgesetzt/errichtet werden, der Stadt Creußen als Eigentümerin neu zugewiesen werden.

Als Gegenleistung erhalten alle Grundstückseigentümer des Gesamtareals einen Anteil am Nettostromerlös gemäß ihrem Flächenanteil am Areal (Ausschüttung). Pro Anlage sei dabei auch ein über die Jahre gestaffeltes Mindestentgelt fixiert.

Die Differenz zwischen der Ausschüttung an die Grundstückseigentümer und dem tatsächlichen Nutzungsentgelt erhält zunächst die Stadt Creußen, die sich (geregelt über die Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern) für eine weitere Gegenleistung verpflichte: Sie müsse nämlich die ihr für diese Flurstücke zufließenden Nutzungsentgelte zugunsten des betreffenden Stadtteils verwenden. Dabei verpflichte sich die Stadt auch, die genauen Verwendungszwecke mit dem betreffenden Ortsbeirat abzustimmen.

Der Vorteil des Creußener Modells läge demnach darin, dass nicht einzelne Grundstückseigentümer überproportional wirtschaftlich profitieren, während die anderen "leer ausgehen". Das Modell sorge dafür, dass alle Grundstückeigentümer des Areals profitieren können, was die Akzeptanz der Anlagen in der Bevölkerung automatisch erhöhe. Dies ermögliche das Creußener Modell auch durch die zweite Gegenleistung, die von der Stadt aus in den Ortsteil fließe und dort kleinteilige Entwicklungsstrukturen fördere.

Zum Ende seines Vortrages stellt Bürgermeister Mild noch einmal deutlich heraus, dass es beim Creußener Modell nicht beabsichtigt sei, dass die Stadt selbst Anlagenbetreiber würde. Projektierung und Bau würden hier an externe Projektanten/Investoren vergeben. Diese würden in der Regel auch über bessere Daten zur Windhöffigkeit verfügen.
Der Kern des Creußener Modells läge in der Standortsicherung durch die Kommune zum Vorteil möglichst vieler, beteiligter Bürger.

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass bei einem Modell wie in der Stadt Creußen, dem Bürgermeister eine entscheidende Rolle zukomme. Dabei wird auch eingeräumt, dass eine Anwendung des Creußener Modells nicht an allen Standorten automatisch zur erfolgreichen Anwendung kommen müsse. Diese Erfahrung habe man auch in Creußen an anderer Stelle (Schnabelwaid) einmal machen müssen. Die Gründe hierfür seien vielschichtig.
Ein entscheidender Vorteil des Modells läge aber sicher darin, dass der Bürgermeister vor Ort einen wesentlich besseren und persönlicheren „Draht“ zu „seinen Grundstückseigentümern“ habe und vertrauensbildend unmittelbar vor Ort die Kooperation befördern kann.