Sitzung: 15.02.2012 Ausschuss für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen
aus der Beratung:
Herr Bürgermeister
Mild stellt den kommunalen Windpark Creußen vor. Hierbei geht er im Besonderen
auf die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte (u.a. zeitlicher Ablauf), das
rechtliche Rahmenkonstrukt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die
Strombilanz seiner Gemeinde, die Form und Chancen der spezifischen Bürgerbeteiligung
und sein konkretes Vorgehen als Bürgermeister dabei ein.
Die Stadt Creußen
im östlichen Oberfranken habe laut Herrn Bürgermeister Mild bereits seit
längerer Zeit Erfahrung mit dem Thema Windenergie: Bereits in den Jahren
2000/2001 gab es dort schon Investorenanfragen für Windkraftanlagen und in der
Folge erste konkrete Umsetzungen (Windpark Neuhof).
Das seinerzeit
bereits implementierte Creußener Modell sähe im Kern vor, dass in einem Areal,
in dem ein Projektentwickler/Anlagenbetreiber Windkraftanlagen errichten
möchte, die Stadt der Errichtung eines Windparks zunächst grundsätzlich
zustimmt und dem Investor gegenüber ihre Bereitschaft erklärt, ein
entsprechendes Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Stadt Creußen habe
hierzu einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geschlossen.
Gleichzeitig habe sich die Stadt umgehend mit den Eigentümern von Flurstücken
innerhalb dieses Areals in Verbindung gesetzt, um mit diesen Vereinbarungen zu
fixieren.
Diese Vereinbarungen regeln, dass für das vakante Gesamtareal ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werde, bei dem das Eigentum der
Grundstücke, auf denen die Windkraftanlagen später tatsächlich
umgesetzt/errichtet werden, der Stadt Creußen als Eigentümerin neu zugewiesen
werden.
Als Gegenleistung
erhalten alle Grundstückseigentümer des Gesamtareals einen Anteil am
Nettostromerlös gemäß ihrem Flächenanteil am Areal (Ausschüttung). Pro Anlage
sei dabei auch ein über die Jahre gestaffeltes Mindestentgelt fixiert.
Die Differenz
zwischen der Ausschüttung an die Grundstückseigentümer und dem tatsächlichen
Nutzungsentgelt erhält zunächst die Stadt Creußen, die sich (geregelt über die
Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern) für eine weitere Gegenleistung
verpflichte: Sie müsse nämlich die ihr für diese Flurstücke zufließenden
Nutzungsentgelte zugunsten des betreffenden Stadtteils verwenden. Dabei
verpflichte sich die Stadt auch, die genauen Verwendungszwecke mit dem
betreffenden Ortsbeirat abzustimmen.
Der Vorteil des
Creußener Modells läge demnach darin, dass nicht einzelne Grundstückseigentümer
überproportional wirtschaftlich profitieren, während die anderen "leer
ausgehen". Das Modell sorge dafür, dass alle Grundstückeigentümer des
Areals profitieren können, was die Akzeptanz der Anlagen in der Bevölkerung
automatisch erhöhe. Dies ermögliche das Creußener Modell auch durch die zweite
Gegenleistung, die von der Stadt aus in den Ortsteil fließe und dort
kleinteilige Entwicklungsstrukturen fördere.
Zum Ende seines
Vortrages stellt Bürgermeister Mild noch einmal deutlich heraus, dass es beim
Creußener Modell nicht beabsichtigt sei, dass die Stadt selbst Anlagenbetreiber
würde. Projektierung und Bau würden hier an externe Projektanten/Investoren
vergeben. Diese würden in der Regel auch über bessere Daten zur Windhöffigkeit
verfügen.
Der Kern des Creußener Modells läge in der Standortsicherung durch die Kommune
zum Vorteil möglichst vieler, beteiligter Bürger.
In der
anschließenden Diskussion wird deutlich, dass bei einem Modell wie in der Stadt
Creußen, dem Bürgermeister eine entscheidende Rolle zukomme. Dabei wird auch
eingeräumt, dass eine Anwendung des Creußener Modells nicht an allen Standorten
automatisch zur erfolgreichen Anwendung kommen müsse. Diese Erfahrung habe man
auch in Creußen an anderer Stelle (Schnabelwaid) einmal machen müssen. Die
Gründe hierfür seien vielschichtig.
Ein entscheidender Vorteil des Modells läge aber sicher darin, dass der
Bürgermeister vor Ort einen wesentlich besseren und persönlicheren „Draht“ zu
„seinen Grundstückseigentümern“ habe und vertrauensbildend unmittelbar vor Ort
die Kooperation befördern kann.